Hallo,
ich bin neu hier im Forum und derzeit bei der DKV versichert. Wie bei vermutlich vielen anderen Versicherten, hat die DKV die Beiträge zum Jahresende sehr stark erhöht.
ich bin bei der DKV seit 8 Jahren im Vollmed-M4-BR4 Tarif. (damals noch bei der Zürich eingestiegen). Ich würde gerne in einen der Bestmed-Tarife wechseln, da ich mir eine Beitragsreduzierung erhoffe.
Da ich schon mehrere Vorerkrankungen habe, hoffe ich, dass so ein Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung machbar ist. Wisst Ihr ob soetwas bei der DKV ohne Gesundheitsprüfung machbar ist?
Vielen Dank und Gruß
cvetkop
Tarifwechsel innerhalb der DKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wechsel ist machbar -aber die DKV ist zickig
Guten Tag cvetkop,
ich habe vor 2 J von einem Luxustarif (mit 1800,-SB) in einen leistungsschwächeren BM-Tarif (mit 600,- SB) gewechselt. Es bedurfte über 1/2 Jahr, mehrere Briefe inklusive 1 Einschreibebrief, um den Wechsel durchzuführen. Allerdings kam ich dann an einen netten Kundenbetreuer, der sich viel Zeit für mein Anliegen genommen hat.
Der neue Tarif ist leistungsschwächer, hat aber geringere Selbstbeteiligung. Daher muß ich einen Zuschlag für Vorerklankung zahlen- sogar für bereits ausgeheilte Krankheiten. Wegen des letzten Punktes (Zuschlag für ausgeheilte Krankheiten) habe ich den Versicherungsobmann eingeschaltet. Dieser konnte eine Reduzierung des Zuschlages erwirken.
Wie ich aber jetzt an anderer Stelle in diesem Forum erfahren habe, kannst Du für bestehende Krankheiten auf die alte Regelung (höhere SB) bestehen- dann entfällt der Zuschlag, aber für Deine jetzigen Erkrankungen gilt dann die alte SB.
Gruß
Danton
ich habe vor 2 J von einem Luxustarif (mit 1800,-SB) in einen leistungsschwächeren BM-Tarif (mit 600,- SB) gewechselt. Es bedurfte über 1/2 Jahr, mehrere Briefe inklusive 1 Einschreibebrief, um den Wechsel durchzuführen. Allerdings kam ich dann an einen netten Kundenbetreuer, der sich viel Zeit für mein Anliegen genommen hat.
Der neue Tarif ist leistungsschwächer, hat aber geringere Selbstbeteiligung. Daher muß ich einen Zuschlag für Vorerklankung zahlen- sogar für bereits ausgeheilte Krankheiten. Wegen des letzten Punktes (Zuschlag für ausgeheilte Krankheiten) habe ich den Versicherungsobmann eingeschaltet. Dieser konnte eine Reduzierung des Zuschlages erwirken.
Wie ich aber jetzt an anderer Stelle in diesem Forum erfahren habe, kannst Du für bestehende Krankheiten auf die alte Regelung (höhere SB) bestehen- dann entfällt der Zuschlag, aber für Deine jetzigen Erkrankungen gilt dann die alte SB.
Gruß
Danton
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