Selbstständig, Geringverdiener, PKV verlassen

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miha
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Selbstständig, Geringverdiener, PKV verlassen

Beitragvon miha » 05.12.2011, 11:33

Hallo habe da mal eine Frage...

und zwar habe ich mich im Jahre 2001 selbstständig gemacht (bin jetzt 36 J.) und bin ein bisschen blauäugig in eine Private gewechselt,
weil ich damals dachte, dass es als Selbständiger keine Möglichkeit gäbe weiter bei einer Gesetzlichen versichert zu sein.
Leider steht jetzt ab dem nächsten Jahr, sowie zuvor schon im letzen, eine erneute Erhöhung des Beitrages an. Somit würde sich mein Beitrag innerhalb von 2 Jahren um ganze 100% erhöhen.
Das Problem ist, dass ich selbsständig bin aber nur ein sehr niedriges Einkommen habe. Da ich ziemlich genügsam bin, komme ich im damit gut klar, nur werde ich mir weitere Erhöhungen defenitiv nicht mehr leisten können.
Jetzt habe ich gelesen, dass ein Wechsel zurück in die GKV nicht
so einfach möglich ist und ich meine Selbsständigkeit dafür aufgeben müsste. Das kann ich ehrlich gesagt nicht verstehen.
Ich werde praktisch dazu gezwungen, eine sich nun über Jahre hinweg aufgebaute Selbstständigkeit, für mich also ein gesichertes gegen ein unsicheres Arbeitsverhältniss und ggf. Arbeitslosigkeit zu tauschen?
Gibt es da wirklich keine anderen Möglichkeiten? Es kann doch nicht angehen, dass eine Versicherung hier über meinen weiteren Lebenslauf bestimmt. Jede andere Versicherung kann ich kündigen, wenn ich sie mir nicht mehr leisten kann.

Dipling
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Beitragvon Dipling » 05.12.2011, 13:14

Eine Verdoppelung der Prämie in nur zwei Jahren wäre schon extrem.

Als Abhilfemaßnahme kommt das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG in Betracht:

"(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
1.
Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart;..."

Oftmals sind "Neukundentarife" deutlich günstiger - in diese können auf Verlangen auch Bestandskunden wechseln, auch wenn es der PKV nicht gefällt. "Tarifwechselgebühren" u.ä. sind übrigens unzulässig.

Eine bestehende Selbständigkeit (ohne eigene Angestellte) schließt einen Wechsel in die GKV bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung nicht aus, entscheidend, ist, dass der Job von der wirtschaftlichen Bedeutung und vom Zeiteinsatz her überwiegt. Nach 12 Monaten stünde einem dauerhaften Verbleib in der GKV selbst bei Jobaufgabe nichts im Wege.

miha
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Beitragvon miha » 07.12.2011, 10:34

Ok, danke für den Tipp. Die Möglichkeit mit der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung werde ich mal prüfen.

sct
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Re: Selbstständig, Geringverdiener, PKV verlassen

Beitragvon sct » 07.12.2011, 11:24

miha hat geschrieben:...Das Problem ist, dass ich selbsständig bin aber nur ein sehr niedriges Einkommen habe. Da ich ziemlich genügsam bin, komme ich im damit gut klar, nur werde ich mir weitere Erhöhungen defenitiv nicht mehr leisten können. .....


--> Der Rat mit dem Angestelltenverhältnis ist natürlich der Beste. Fast jeder hat einen Kumpel der einen für 401,-€ "anstellen" kann.... Das Angestelltenverhältnis muss ein Jahr bestehen bleiben.

Ansonsten, wenn gar nichts geht in die GKV zu kommen: Sie sind "genügsam"? Haben ein niedriges Einkommen? Wenn Sie so wenig verdienen, daß ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, dann einfach nicht mehr die Beiträge bezahlen. Die PKV kann sie nicht rausschmeissen!! Sie sind trotzdem (eingeschränkt) versichert, obwohl sie keine Beiträge bezahlen (können).

Viel Glück!!
SCT

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Re: Selbstständig, Geringverdiener, PKV verlassen

Beitragvon E.Kacmaz » 07.12.2011, 13:56

sct hat geschrieben:
miha hat geschrieben:...Das Problem ist, dass ich selbsständig bin aber nur ein sehr niedriges Einkommen habe. Da ich ziemlich genügsam bin, komme ich im damit gut klar, nur werde ich mir weitere Erhöhungen defenitiv nicht mehr leisten können. .....


--> Der Rat mit dem Angestelltenverhältnis ist natürlich der Beste. Fast jeder hat einen Kumpel der einen für 401,-€ "anstellen" kann.... Das Angestelltenverhältnis muss ein Jahr bestehen bleiben.

Ansonsten, wenn gar nichts geht in die GKV zu kommen: Sie sind "genügsam"? Haben ein niedriges Einkommen? Wenn Sie so wenig verdienen, daß ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, dann einfach nicht mehr die Beiträge bezahlen. Die PKV kann sie nicht rausschmeissen!! Sie sind trotzdem (eingeschränkt) versichert, obwohl sie keine Beiträge bezahlen (können).

Viel Glück!!
SCT


@ sct, was für ein asozialer Tipp.

Vielleicht dann noch die Folgen beschreiben... Abgabe der eidestattlichen Versicherung mit allen Konsequenzen... Schufa, Bank, Handy usw.

Zusätzlich noch der tipp, dann auch in den nächsten Jahren nicht zu Geld zu kommen... so ein Titel kann ja lange gelten.

Leute gibts!!!

sct
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Re: Selbstständig, Geringverdiener, PKV verlassen

Beitragvon sct » 08.12.2011, 11:34

E.Kacmaz hat geschrieben:@ sct, was für ein asozialer Tipp.

Vielleicht dann noch die Folgen beschreiben... Abgabe der eidestattlichen Versicherung mit allen Konsequenzen... Schufa, Bank, Handy usw.

Zusätzlich noch der tipp, dann auch in den nächsten Jahren nicht zu Geld zu kommen... so ein Titel kann ja lange gelten.

Leute gibts!!!

--> Ja klar, asozial; das stimmt. Aber was soll miha denn nun machen wenn er die Beiträge nicht mehr bezahlen kann? In die GKV lassen sie ihn - zum verrecken - nicht mehr rein. Genau diesen Umstand verstehe ich wieder nicht und das ist ebenfalls asozial....

Aber ich weiß, so wird es nicht kommen. Miha wird bestimmt einen Kumpel für ein "Arbeitsverhältnis" finden um wieder in die GKV zu kommen. Da muß man sich bloss hüten vor Kontrollen und ggf. nachweisen, daß man da "tatsächlich arbeitet".

Ich wünsche ihm wirklich viel Glück!!
SCT

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Beitragvon Dipling » 08.12.2011, 12:09

"Einfach" die Beiträge nicht mehr bezahlen ist nun wirklich der falsche Ansatz. Stattdessen besteht notfalls der Weg über ergänzendes ALG2. Die PKV muss dann den Beitrag im Basistarif halbieren (auf ca. 300 EUR monatlich). Da zahlt der Threadersteller als hauptberuflich Selbständiger in der GKV regulär bereits mehr.

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Beitragvon miha » 08.12.2011, 23:39

Danke das Ihr Euch Gedanken zu meinem Fall macht. Das finde ich echt nett. Danke!
Also ein 400 Euro Job wäre nicht das Problem, der ist schnell gefunden...nur würde das Geld dann nicht ganz reichen, wenn meine Selbsständigkeit weniger als dieser im Monat abwerfen dürfte. Habe ja noch andere Unkosten, Miete, Private Rentenversicherung usw. Weniger als 800 Euro reichen da leider nicht ganz. Es sei denn ich bekäme, wie Dipling erwähnt hat, noch ergänzendes ALG2. Hmmmm....das wäre dann vielleicht eine Lösung?
Eine Frage hätte ich noch. Das ganze wäre dann doch auch unabhängig von jeglichen Kündigungsfristen, also jederzeit durchfürbar? Wie wäre dann eigentlich der Ablauf, müsste ich bei einer GKV anfragen ob die mich nehmen oder muss ich deswegen zum Arbeitsamt und die klären das dann, habe da keinen Plan?
Ich würde dann nämlich, vielleicht jetzt erstmal, zu einer günstigeren PKV wechseln und das ganze dann bei günstiger Gelegenheit in Angriff nehmen.

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Beitragvon Dipling » 09.12.2011, 10:25

Ein 400-Euro-Job ist nur ein Minijob, der noch keine Sozialversicherungspflicht auslöst. Das Gehalt muß mehr als 400 EUR betragen und sollte höher als das Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit sein.
Der PKV-Vertrag ist unter diesen Voraussetzungen ohne Kündigungsfrist rückwirkend ab dem Zeitpunkt der hauptberuflichen Jobaufnahme kündbar. Die GKV kann frei gewählt werden; die gewählte GKV ist zur Aufnahme verpflichtet.

ALG2-Bezug führt für bereits privat Versicherte hingegen nicht zum Wechsel in die GKV; das Jobcenter trägt die PKV- Beiträge bis zur Höhe des halbierten Basistarifes, soweit Bedürftigkeit besteht.

Mit dem Tarifwechselrecht nach § 204 VVG meinte ich übrigens nicht, die PKV zu wechseln (was zum Verlust der Altersrückstellungen von immerhin 10 Beitragsjahren führen würde), sondern bei der bestehenden PKV eine Tarifumstellung vorzunehmen. Das erfordert eine gewisse Hartnäckigkeit, weil einige PKVen widerrechtlich versuchen, so einen Tarifwechsel zu unterbinden.

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Beitragvon miha » 09.12.2011, 11:52

Man hat mir gesagt, dass bei einem Wechsel in eine andere PKV, nur die Altersrückstellungen vor 2009 betroffen wären. Aber in wieweit weit würde das denn etwas ausmachen?
Kann man sich da etwas ausrechnen, wie stark der Betrag im Alter, mit und ohne diese Rückstellungen in etwa noch ansteigen würde?
Bzw. macht das überhaupt Sinn, wenn die PKV eh jederzeit Ihre Beiträge erhöhen kann, wie sie gerade lustig ist? Fühle mich ziemlich ausgeliefert.

Eine Tarifumstellung wird denke ich nicht möglich sein, habe schon den niedriegsten Einsteigertarif gehabt und liege jetzt immer noch 100€ unter dem niedriegsten Tarif, der momentan auf der Internetseite angeboten wird. In diesem hat man jetzt noch nicht einmal mehr die Auswahl bezüglich stationärer Behandlungen. D.h. Man muss Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nehmen. Da weiss ich ja in etwa, wo die Reise noch hingehen soll und kann mir wahrscheinlich sicher sein, im nächsten Jahr bei diesem Betrag zu landen.

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Beitragvon Dipling » 09.12.2011, 12:04

Bei Altverträgen (d.h. Vertragsabschluß vor 2009) führt ein PKV-Wechsel zum Totalverlust der Altersrückstellungen.

Wenn ohnehin auf Dauer ein Wechsel in die GKV erfolgen soll, sind die Altersrückstellungen nur noch für eine private Zusatzversicherung (d.h. Umwandlung der Vollversicherung in eine Zusatzversicherung beim gleichen Versicherer) brauchbar.

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Beitragvon Czauderna » 09.12.2011, 12:09

Hallo,

ein Job mit etwas mehr 401,00 € mtl. bedeutet noch lange nicht bei dieser Fallkonstellation, dass auch Krankenversicherungspflicht eintritt - das sollte man wissen , bevor man auf den Kumpel verweisst.
Und im Zusammenhang mit Kumpel sollte auch
der begriff "Scheinarbeitsverhältnis" nicht ausgeschlossen werden.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon sct » 11.12.2011, 13:32

Czauderna hat geschrieben:Hallo,

ein Job mit etwas mehr 401,00 € mtl. bedeutet noch lange nicht bei dieser Fallkonstellation, dass auch Krankenversicherungspflicht eintritt - das sollte man wissen , bevor man auf den Kumpel verweisst.
Und im Zusammenhang mit Kumpel sollte auch
der begriff "Scheinarbeitsverhältnis" nicht ausgeschlossen werden.

--> Selbstverständlich muss man sowas !richtig! machen. Also auch auf Kontrollen und Fragebögen gefasst sein. Und natürlich mus auch Gehalt wirklich fliessen. Das ist auch nicht billig, denn es fallen Steuern und Beiträge an, die man dem Kumpel natürlich ersetzen muss. Auch das Gehalt will er natürlich wieder haben. Die GKV schaut in der Tat manchmal nach und unterstellt ein Scheinarbeitsverhältnis. Natürlich sollte man sich in der Firma des Kumpels wenigstens mal ab und an kundig machen und auch einen Arbeitsplatz vorweisen können. Was macht man da genau? Wie oft? Wie lange. Nicht dass man dem GKV-Kontrolletti nicht einmal sagen kann wo dort das Klo ist.
Letztendlich: Wenn der Kontrolletti aber keine Handhabe hat ein Scheinarbeitsverhältnis festzustellen, dann ist man per Gesetz in der GKV.

SCT

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Beitragvon Vergil09owl » 11.12.2011, 22:11

--> Selbstverständlich muss man sowas !richtig! machen. Also auch auf Kontrollen und Fragebögen gefasst sein. Und natürlich mus auch Gehalt wirklich fliessen. Das ist auch nicht billig, denn es fallen Steuern und Beiträge an, die man dem Kumpel natürlich ersetzen muss. Auch das Gehalt will er natürlich wieder haben. Die GKV schaut in der Tat manchmal nach und unterstellt ein Scheinarbeitsverhältnis. Natürlich sollte man sich in der Firma des Kumpels wenigstens mal ab und an kundig machen und auch einen Arbeitsplatz vorweisen können. Was macht man da genau? Wie oft? Wie lange. Nicht dass man dem GKV-Kontrolletti nicht einmal sagen kann wo dort das Klo ist.


GKV, eher der Zoll, und wenn die GKV ziemlich penibel ist geht ein Überprüfungsantrag raus.


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