Massagen an Kurorten werden nicht bezahlt.
Verfasst: 05.12.2011, 12:37
Ich bin beihilfeberechtigt und zu 30 % bei der DEBEKA versichert.
Im Oktober war ich privat in Bad Füssing und ließ mir vor Ort durch einen Badearzt Massagen und medizinische Thermalbewegungsbäder verordnen.
Weder die Arztrechnung noch die Kosten für Anwendungen wurden durch die DEBEKA übernommen.
Es handelt sich angeblich um eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort ( § 5Abs.1 e MB/KK )
Selbst wenn das Rezept am Heimatort durch den Hausarzt ausgestellt wird werden die Kosten nicht übernommen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit der KK gemacht ?
MfG
Leo
Im Oktober war ich privat in Bad Füssing und ließ mir vor Ort durch einen Badearzt Massagen und medizinische Thermalbewegungsbäder verordnen.
Weder die Arztrechnung noch die Kosten für Anwendungen wurden durch die DEBEKA übernommen.
Es handelt sich angeblich um eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort ( § 5Abs.1 e MB/KK )
Selbst wenn das Rezept am Heimatort durch den Hausarzt ausgestellt wird werden die Kosten nicht übernommen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit der KK gemacht ?
MfG
Leo