Wechsel in PKV 01.01.2012 und Erhöhung zum gleichen Zeitpunk

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heinrich
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Wechsel in PKV 01.01.2012 und Erhöhung zum gleichen Zeitpunk

Beitragvon heinrich » 05.12.2011, 19:34

Es geht auch noch um einen alten Schulfreund von mir.
49 Jahre alt

Dieser war bisher in der gesetzlichen Krankenkasse.
Höchstbeitrag um dei 650 EUR/Monat. War ihm dann zu teuer.

Gesetzliche Kasse gekündigt zum 31.12.2011.
Abschluss PKV vor ein paar Monaten.

Dann traf ich ihn vor wenigen Stunden. Er berichtet mir, dass der PKV-Abschluss den er vor wenigen Monaten mit BEginn 01.01.2012 getätigt hatte und bei dem ihm dann 550 EUR mtl. bestätigt wurden

JETZT mit einer Beitragserhöhung auf 750 EUR geändert wurde.

Nun hat er dagegen "Widerspruch" eingelegt.

Kann man dagegen überhaupt Widerspruch mit der Chance auf eine Senkung einlegen. Falls ja, dann würde doch eine Erhöhung zum irgeneinem nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. ??

Kann er von diesem PKV-Vertrag (Beginn 01.01.2012 hatten wir ja noch nicht) zurück(treten) ??

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.12.2011, 19:38

Hallo Heinrich,
Widerspruch, das glaube ich nicht, dass das geht,
aber zurücktreten wegen Erhöhung vom Vertrag, ich denke, das müsste gehen.
Gruss
Czauderna

E.Kacmaz
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Beitragvon E.Kacmaz » 05.12.2011, 19:57

Hallo Heinrich,

die Beitragsanpassung löst ein Sonderkündigungsrecht aus, außer er wurde auf die BAP hingewiesen und hat es bestätigt. Widerspruch bringt nix.
Wenn er das macht, kann er zurück in die GKV, wenn er nachweist, dass die Nachversicherung nicht zustande gekommen ist.

Wechsel mit 49 Jahren in die PKV grenzt ja an Körperverletzung!!!

Beste Grüße

GS
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Beitragvon GS » 05.12.2011, 21:46

Ja, er kann innerhalb von 1 Monat ab Zugang des Erhöhungsschreibens den Vertrag ab Beginn kündigen (nicht widersprechen, nicht zurücktreten).

Möglicherweise wurde eine Beitragserhöhung zum 1.1.12 angedeutet, nicht ausgeschlossen usw., aber doch sicher nicht annähernd in diesem Ausmaß, oder hätte er sonst unterschrieben?

Wenn er einen Antragsvermerk "Über die Beitragsanpassung zum 1.1.12 bin ich informiert" unterschrieben hat und nicht darüber gesprochen wurde, dass es auch in dieser Größenordnung ablaufen könnte, sollte dies im Kündigungsschreiben entsprechend ausformuliert sein.

Er wird dann kein Problem haben, wenn es der Wahrheit entspricht..

Eine vermutlich erteilte Ermächtigung zum LE-Verfahren sollte er ebenfalls zurückziehen - nur der Form halber, aber wenn er ohnehin schreibt ...

Gruß von
Gerhard


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