freiwillig gesetzl. Versicherung

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Xaver
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freiwillig gesetzl. Versicherung

Beitragvon Xaver » 07.12.2011, 09:03

Hallo allerseiits,

weiß jemand genaueres ?:

Plane meine Selbstädnigkeit aufzugeben und Hausmann zu werden.
Bin 57 Jahre alt. Meine Frau ist zur Zeit gesetzl. versichert und ich möchte dort als Familienmitglied mitversichert werden. Mein Einkommen wäre 0 €.

Wenn nun meine Frau Ihre Tätigkeit irgendwann - ohne Renteneintritt-aufgibt, was passiert dann mit unserer Krankenversicherung nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ?

Gruß

Xaver

Dipling
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Beitragvon Dipling » 07.12.2011, 09:52

Findet die Ehefrau keine neue Stelle und kommt auch kein ALG2-Bezug zustande, gilt:
Die Mitgliedschaft der Frau (und damit auch die kostenlose Mitversicherung des Ehemannes) wird als freiwillige Mitgliedschaft (oder sonst nach §5(1) Nr. 13 SGB V) fortgeführt. Mindestbeitrag ca. 140 EUR pro Monat.


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