Wechsel in Basistarif PKV

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Omiduck
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Wechsel in Basistarif PKV

Beitragvon Omiduck » 13.12.2011, 22:08

Hallo! Ich möchte in den Basistarif bei meiner PKV wechseln, da ich den - wieder mal erhöhten - bisherigen Tarif nicht mehr bezahlen kann. Da ich Frührenterin mit extrem niedriger Rente bin (viele Jahre als Familienfrau...) und außerdem nur 400 € zuverdienen darf (bleibe aber darunter), könnte ich wohl Bedürftigkeit nachweisen. Weil ich aber außerdem als Selbständige gelte (Honorarkraft in Sprachenschule), wurde, solange ich in der GKV war, das Einkommen meines Ehemannes zusätzlich zur Beitragsberechnung herangezogen. Wäre das hier nun auch so, oder gilt allein mein eigenes EK? Danke für jede Antwort!
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Re: Wechsel in Basistarif PKV

Beitragvon E.Kacmaz » 13.12.2011, 23:05

Omiduck hat geschrieben:Hallo! Ich möchte in den Basistarif bei meiner PKV wechseln, da ich den - wieder mal erhöhten - bisherigen Tarif nicht mehr bezahlen kann. Da ich Frührenterin mit extrem niedriger Rente bin (viele Jahre als Familienfrau...) und außerdem nur 400 € zuverdienen darf (bleibe aber darunter), könnte ich wohl Bedürftigkeit nachweisen. Weil ich aber außerdem als Selbständige gelte (Honorarkraft in Sprachenschule), wurde, solange ich in der GKV war, das Einkommen meines Ehemannes zusätzlich zur Beitragsberechnung herangezogen. Wäre das hier nun auch so, oder gilt allein mein eigenes EK? Danke für jede Antwort!
Omiduck


Hallo Omiduck,

zur Berechnung der Prämie wird beim Basistarif kein Einkommen herangezogen.
Sie werden einfach den Höchstbeitrag zur GKV zahlen müssen (592,88 für den Basistarif in 2012) + Pflegeversicherung.
Sie können weniger Zahlen, dafür müssen Sie aber Bedürftig sein und i.d.R. Leistungen nach SGV II oder XII beziehen....

Ansonsten die Frage, wie hoch ist die Rente, was macht der Ehemann und was verdienen sie als Honorarkraft.
Eventuell geht der Weg zurück in die Familienversicherung.

Beste Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.12.2011, 23:42

Na ja, der Posterin geht es doch wohl in erster Linie darum, ob nach einem Wechsel in den Basistarif die sog. Halbierung zum tragen kommt.

Weil dann wird der Höchstbeitrag von 570,00 Euro um die Hälfte reduziert.

Diese Halbierung hängt allerdings nicht nur von dem eigenen Einkommen des PKV-Versicherten ab, sondern auch vom Einkommen des Ehegattens.

Ich empfehle in diesem Zusammenhang ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Behörden.

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Beitragvon E.Kacmaz » 13.12.2011, 23:56

N´Abend Rossi,

ist schon klar, was Sie möächte, aber die Voraussetzungen nach SGB XII implizieren ja die Prüfung des Einkommens des Ehegatten... Aber sie hat ja im anderen Thread bereits etwas geschrieben und wenn der Weg in die Familienversicheurng ginge, wäre doch auch Chic.

Beste Grüße

GS
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Beitragvon GS » 14.12.2011, 00:00

Ich vermute aber, der Ehemann ist PKV-versichert ...

Sein Einkommen spielte schon mal eine Rolle, als sie noch in der GKV freiwillig versichert war.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 14.12.2011, 00:12

Okay, noch einmal.

Die Halbierung im Basitarif kommt nur dann zum tragen, wenn die Eheleute ggf. am Rande des Existenzminimum leben und deswegen Soziahilfe- oder SGB II-Bedürftigkeit eintritt.

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Beitragvon E.Kacmaz » 14.12.2011, 00:33

Rossi hat geschrieben:Okay, noch einmal.

Die Halbierung im Basitarif kommt nur dann zum tragen, wenn die Eheleute ggf. am Rande des Existenzminimum leben und deswegen Soziahilfe- oder SGB II-Bedürftigkeit eintritt.


Nix anderes habe ich geschrieben!!

Schreiben wir aneinander vorbei?

Nächtliche Grüße

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Beitragvon Omiduck » 15.12.2011, 22:52

Hallo liebe Leute, ganz herzlichen Dank für Eure Infos und dass Ihr Euch meinetwegen "zofft"! Also: nein, Sozialhilfe bekomme ich/wir nicht, aber berauschend ist das Gesamt-EK auch nicht grade. Mein Mann ist auch Rentner und wir haben noch 2 Studenten durchzufüttern. Er ist tatsächlich PKV versichert, ich meinerseits war 12 Jahre in der GKV (wegen geringfüg. EK) und habe vor 2 Jahren den Mega-Fehler gemacht, mich von der Central anwerben zu lassen, weil ich dachte, wenn ich ne PKV kriegen kann mit einem Monatsbeitrag unter dem der GKV, dann mach ich das doch! Nach dem ersten Jahr wurde dieser supergünstige MB aber 25% erhöht und zum 1.1.12 nochmal, also 50% in 2 Jahren. Ich kann aber nicht 420 MB plus 1000 € jährl. SB bezahlen. Als Frührentnerin darf ich nur 400 € zuverdienen, bleibe aber drunter. D.h. zum Beispiel, wenn ich zur Gyn.Vorsorge gehe,zahle ich ca.200 € plus Mammografie nochmal soviel plus MB KV sind zusammen 820 € in nur einem Monat! Noch keine Miete gezahlt, noch nichts gegessen, noch keinen Km gefahren. Die GKV nimmt mich nicht zurück (Ü55), eine andere PKV nimmt mich auch nicht (Ü60) bzw. hat die gleichen Bedingungen. Aussteigen kann man auch nicht mehr. Bei der Mafia heißt sowas "ein Angebot, was man nicht ausschlagen kann". - Soweit zur Info. Nochmals Dank! Omiduck ](*,) ](*,)

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 16.12.2011, 07:54

Hallo,

als selbständige mit Ü60 bzw. kurz davor in die Private zu wechseln ist eine Glanzleistung Ihres Vermittlers, ganz große Nummer! Kam zufällig in dessen "Titel" der Wortbestandteil "Vermögen" vor?

Zum Basistarif, Sie werden mangels Bedürftigkeit keine Halbierung des Beitragssatzes erreichen, somit ist der Basistarif noch mal eine Schippe teurer als Ihr bisheriger Tarif. So Leid es mir für Sie tut, da müssen Sie durch. Ob die Central evtl. noch einen anderen Tarif als günstigere Alternative hat vermag ich nicht zu sagen, glaube es aber nicht wirklich.

sct
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Beitragvon sct » 16.12.2011, 11:08

Das ist wirklich übel. Mein Beileid haben sie. Bei Ihnen gibt es tatsächlich keine Chance da wieder raus zu kommen. Erstaunlich ist nur der vergleichsweise günstige Beitrag von 420€ für eine über 60-Jährige....
Womöglich sind Sie durch die Erhöhung des MB in die Bedürftigkeit geraten. Einfach mal bei der ARGE berechnen lassen.

Eventuell lohnt es sich mit ihren beiden Studenten in den Bedürftigkeitsstatus zu kommen (Bedarfsgemeinschaft). Das muß man sich einfach mal durchrechnen was unterm Strich besser ist:
a) alles so lassen (auch das Einkommen) aber die PKVen (auch die ihres Mannes) bezahlen
b) Einkommen drücken um unter die Bedürftigkeitsgrenze zu kommen, dafür aber für zwei PKVen nur die Hälfte zahlen.

Aber: Ein Wechsel in den Basistarif ist bei Ihnen auf keinen Fall zu empfehlen, da der ja noch teurer ist als ihr bisheriger Tarif. Aber es ist auch so das immer wieder behauptet wird in den Basistarif gehen zu müssen wenn der Beitrag wegen Bedürftigkeit halbiert werden soll. Dem ist definitiv nicht so, auch wenn die ARGE erstmal etwas anderes sagt.

Omiduck
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Beitragvon Omiduck » 16.12.2011, 20:44

Hallo Cassiesmann und sct!
Wirklich vielen Dank für die eingehenden Überlegungen! Nochmal muss ich nachfragen: Ist es wirklich so, dass ich, um die Sorge um die KV loszuwerden, meinen geliebten Job (für den ich ausgebildet bin) aufgeben muss (Sprachenlehrerin auf Honorarbasis mit EK unterhalb Geringfügigkeit =350€mtl.) und mich bei der Arge durchmüllern lassen muss? Dann aber, falls die Arge mir einen anderen geringfügigen Job vermittelt, für 400€ evtl. stundenlang hinter der Brötchentheke stehe? Und was wäre in diesem Fall mit den KV-Beiträgen, müsste ich die dann wieder selbst bezahlen? Verzwickte Frage, ich weiß. Aber ich bin durch diese Erfahrung supervorsichtig geworden. Nie werde werde ich sagen, das schaffen wir schon irgendwie...


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