Dauer beitragsfreie Familienversicherung / Eigener Beitrag

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Red.Blaze
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 23.12.2011, 17:26

Dauer beitragsfreie Familienversicherung / Eigener Beitrag

Beitragvon Red.Blaze » 23.12.2011, 17:53

Hallo an alle,

Ich habe eine Frage hinsichtlich privater Krankenversicherung bzw. kostenloser gesetzlicher Familienversicherung. Konkret, bis wann kann sich unser Kind kostenlos mitversichern?

Meine Frau und ich habn 2011 geheiratet und erwarten im Januar 2012 unser 1. Kind.
Meine Frau ist angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mit der Geburt des Kindes wird sie nach der Mutterschutzzeit in Elternzeit gehen und ist hierbei weiterhin kostenlos gesetzlich versichert.

Ich selbst bin selbstständig tätig und privat krankenversichert. Im Jahr 2009 lag mein Einkommen nach Steuerbescheid unter der Versicherungspflichtgrenze.
Die Einkommenssteuer 2010 ist noch nicht verbeschieden, wird jedoch in den nächsten Tagen eingereicht. Wegen einiger Abschreibungen werden meine Einkünfte auch 2010 unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Derzeit gehe ich davon aus, dass ich im Jahr 2011 Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze erzielt habe. Genau weiß man das als Selbstständiger eben erst, wenn der Einkommensteuerbescheid vorliegt.

Nach den aktuellen Zahlen wäre es wohl so, dass unser Kind ohne Beitrag bei meiner Frau gesetzlich versichert werden könnte. Bis wann ist dies möglich?

So wie ich es verstehe, ist die kostenlose Versicherung so lange möglich, bis mir der Einkommensteuerbescheid 2011 zugestellt wird, mit dem ich gegebenenfalls über der Versicherungspflichtgrenze liegen würde. Erst dann müsste ich unser Kind entweder privat versichern oder eben die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen.

Sowie ich es verstehe wäre es demnach unerheblich, dass bereits im Jahr 2011 eigentlich Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze bezogen worden ist, da dieses eben erst mit Einkommensteuerbescheid 2011, der im Jahre 2012 oder wenn die Steuererklärung erst spät abgegeben wird vielleicht im Jahr 2013 festgestellt wird. Und davor kennt keiner, auch ich nicht, das tatsächlich bezogene Einkommen 2011.

Sind diese Annahmen korrekt? Oder wird dann bereits rückwirkend ein Beitrag verlangt?

Vielen Dank für eure Hilfe
Red.Blaze

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 23.12.2011, 18:18

§ 10 (3) SGB VKinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Sobald der Einkommensteuerbescheid für 2011 aktuell wird ist die Familienversichrung zu beenden. Heißt also im moment ist der aktuelle steuerbescheid gültig. Wenn denn auch 2010 ist dieser gültig. Es kann bei der Prüfung der Vorraussetzungen zur Familienversicherung nur von dem aktuellen Steuerbescheid ausgegangen werden. Sofern dieser den rechtsgültig ist und vorliegt ist dieser der zuständigenKrankenkasse vorzulegen oder die Kasse meldet sich denn jedes Jahr und fragt nach.
Denn wird entsprechend die Familienversichrung beendet.

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1198
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 23.12.2011, 19:49

Red Blaze.

Du hast ALLES richtig erkannt und verstanden.

BSP: Einkommensteuerbescheid (mit Werten oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2011 wird
am 15.01.2013 erstellt.

Dann endet die (kostenlose) Familienversicherung für das Kind zukünfig; und zwar zum Ende des Monats der Erstellung dieses Einkommensteuerbescheides; also Ende FAMI zum 31.01.2013.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 23.12.2011, 20:51

Tja, und dann kommt der Tip für die Praxis.

Wenn man für 2011 voraussehen kann, dass die sog. JAEG überschritten wird, dann schludert man einfach mit der Einkommensteuererklärung. Je später der Einkommensteuerbescheid erteilt wird, um so länger bleibt das Kindchen in der Familienversicherung.

Red.Blaze
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 23.12.2011, 17:26

Danke

Beitragvon Red.Blaze » 25.12.2011, 21:59

Hallo,

vielen Dank an Euch.
Tolles und hilfreiches Forum mit super Betreuung.

Viele Grüße

Red.Blaze

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4288
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 26.12.2011, 18:27

Rossi hat geschrieben:Tja, und dann kommt der Tip für die Praxis.

Wenn man für 2011 voraussehen kann, dass die sog. JAEG überschritten wird, dann schludert man einfach mit der Einkommensteuererklärung. Je später der Einkommensteuerbescheid erteilt wird, um so länger bleibt das Kindchen in der Familienversicherung.



Hallo Rossi,

dass du zu Weihnachten so spendabel mit deinen Tipps umgehst -Respekt.
Ja sicher, ein sehr guter Tipp, und vor allem völlig legal (wenn das Finanzamt auch mitmacht) - daraus folgert- wenn er also auch weiß, dass er im übernächsten Jahr wieder unter der Grenze liegen wird, dann verschiebt er die Erklärung um ein Jahr, dann hat er zwei Einkommensteuerbescheide zur gleichen Zeit und die Familienversicherung läuft durch.
Gruss
Czauderna

Red.Blaze
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 23.12.2011, 17:26

Was ist alles Gesamteinkünfte Isd § 16 SGB IV

Beitragvon Red.Blaze » 26.12.2011, 19:15

Hallo,

ja, vielen Dank für den Tipp mit der zeitlichen Gestaltung. Auf diese Idee bin ich natürlich auch schon gekommen. Wobei man als Selbstständiger eigentlich nie vor Dezember mit der Steuer fertig wird.

Noch eine Frage die mir dabei gekommen ist:
Familienversicherung ist möglich wenn mein Gesamteinkommen unter JAEG des jeweiligen Jahres liegt.
Zu dem Gesamteinkommen zählt wohl nach § 16 SGB IV alle steuerlichen Einkunftsarten.
Bei Kapitaleinkommen gibt es ja nun die Abgeltungssteuer, so dass diese nicht mehr (zwingend) im EinkommenssteuerBescheid auftauchen müssen.
Nun kann es ja sein, dass ich mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit knapp unter JAEG liege --> Familienversicherung eigentlich möglich.

Bei vorhanden Kapitaleinünften könnte ich über JAEG liegen. Diese tauchen aber nicht mehr im Einkommssteuerbescheid auf, so dass ich diese wohl zur Überprüfung selbst angeben müsste. Oder?

Oder sind die Kapitaleinkünfte durch die Abgeltungssteuer auch für die Familienversicherung "abgegolten" und zählen nicht mehr? Wohl eher nicht, oder?

Wenn nämlich die Kapitaleinkünfte (evtl. ohne den Steuerfreibetrag) mit zählen, dann muss ich direkt nochmal rechnen...


Vielen Dank für Eure Hilfe und Tipps,

Red.Blaze

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1198
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 27.12.2011, 18:07

Kapitaleinkünfte sind, wenn sie nicht im Einkommensteuerbescheid stehen,
anderweitig nachzuweisen. Diese Einnahmen werden (nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrages von 801 EUR) angerechnet und können zur Beendigung der Familienversicherung beitragen.

Red.Blaze
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 7
Registriert: 23.12.2011, 17:26

Danke

Beitragvon Red.Blaze » 02.01.2012, 11:11

Hallo an alle,

Vielen Dank für eure Antworten. Nun sind alle Unklarheiten beseitigt.

Derzeit kann ich unseren kleinen familienversichern, da der aktuelle Steuerbescheid unter dem fraglichen Einkommen liegt.
Sobald ein neuer Steuerbescheid ergeht muss ich diesen umgehend der Krankenkasse übersenden. Geschieht dies nicht, kann es zu rückwirkenden Festsetzungen bis zu dem Zeitpunkt kommen, in welchem der Steuerbescheid ergangen ist.
Einnahmen die nicht im Steuerbescheid auftauchen (etwa Kapitaleinkünfte) sind anderweitig durch Bankbescheinigung nachzuweisen.

Diese Informationen brachte auch ein zwischenzeitlicher Anruf bei der zuständigen Krankenkasse, die mir Eure Ausagen nochmal bestätigt hat. Vielen Dank nochmal für Eure Antworten.

Viele Grüße

Red.Blaze


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste