Dauer beitragsfreie Familienversicherung / Eigener Beitrag
Verfasst: 23.12.2011, 17:53
Hallo an alle,
Ich habe eine Frage hinsichtlich privater Krankenversicherung bzw. kostenloser gesetzlicher Familienversicherung. Konkret, bis wann kann sich unser Kind kostenlos mitversichern?
Meine Frau und ich habn 2011 geheiratet und erwarten im Januar 2012 unser 1. Kind.
Meine Frau ist angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mit der Geburt des Kindes wird sie nach der Mutterschutzzeit in Elternzeit gehen und ist hierbei weiterhin kostenlos gesetzlich versichert.
Ich selbst bin selbstständig tätig und privat krankenversichert. Im Jahr 2009 lag mein Einkommen nach Steuerbescheid unter der Versicherungspflichtgrenze.
Die Einkommenssteuer 2010 ist noch nicht verbeschieden, wird jedoch in den nächsten Tagen eingereicht. Wegen einiger Abschreibungen werden meine Einkünfte auch 2010 unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Derzeit gehe ich davon aus, dass ich im Jahr 2011 Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze erzielt habe. Genau weiß man das als Selbstständiger eben erst, wenn der Einkommensteuerbescheid vorliegt.
Nach den aktuellen Zahlen wäre es wohl so, dass unser Kind ohne Beitrag bei meiner Frau gesetzlich versichert werden könnte. Bis wann ist dies möglich?
So wie ich es verstehe, ist die kostenlose Versicherung so lange möglich, bis mir der Einkommensteuerbescheid 2011 zugestellt wird, mit dem ich gegebenenfalls über der Versicherungspflichtgrenze liegen würde. Erst dann müsste ich unser Kind entweder privat versichern oder eben die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen.
Sowie ich es verstehe wäre es demnach unerheblich, dass bereits im Jahr 2011 eigentlich Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze bezogen worden ist, da dieses eben erst mit Einkommensteuerbescheid 2011, der im Jahre 2012 oder wenn die Steuererklärung erst spät abgegeben wird vielleicht im Jahr 2013 festgestellt wird. Und davor kennt keiner, auch ich nicht, das tatsächlich bezogene Einkommen 2011.
Sind diese Annahmen korrekt? Oder wird dann bereits rückwirkend ein Beitrag verlangt?
Vielen Dank für eure Hilfe
Red.Blaze
Ich habe eine Frage hinsichtlich privater Krankenversicherung bzw. kostenloser gesetzlicher Familienversicherung. Konkret, bis wann kann sich unser Kind kostenlos mitversichern?
Meine Frau und ich habn 2011 geheiratet und erwarten im Januar 2012 unser 1. Kind.
Meine Frau ist angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mit der Geburt des Kindes wird sie nach der Mutterschutzzeit in Elternzeit gehen und ist hierbei weiterhin kostenlos gesetzlich versichert.
Ich selbst bin selbstständig tätig und privat krankenversichert. Im Jahr 2009 lag mein Einkommen nach Steuerbescheid unter der Versicherungspflichtgrenze.
Die Einkommenssteuer 2010 ist noch nicht verbeschieden, wird jedoch in den nächsten Tagen eingereicht. Wegen einiger Abschreibungen werden meine Einkünfte auch 2010 unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Derzeit gehe ich davon aus, dass ich im Jahr 2011 Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze erzielt habe. Genau weiß man das als Selbstständiger eben erst, wenn der Einkommensteuerbescheid vorliegt.
Nach den aktuellen Zahlen wäre es wohl so, dass unser Kind ohne Beitrag bei meiner Frau gesetzlich versichert werden könnte. Bis wann ist dies möglich?
So wie ich es verstehe, ist die kostenlose Versicherung so lange möglich, bis mir der Einkommensteuerbescheid 2011 zugestellt wird, mit dem ich gegebenenfalls über der Versicherungspflichtgrenze liegen würde. Erst dann müsste ich unser Kind entweder privat versichern oder eben die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen.
Sowie ich es verstehe wäre es demnach unerheblich, dass bereits im Jahr 2011 eigentlich Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze bezogen worden ist, da dieses eben erst mit Einkommensteuerbescheid 2011, der im Jahre 2012 oder wenn die Steuererklärung erst spät abgegeben wird vielleicht im Jahr 2013 festgestellt wird. Und davor kennt keiner, auch ich nicht, das tatsächlich bezogene Einkommen 2011.
Sind diese Annahmen korrekt? Oder wird dann bereits rückwirkend ein Beitrag verlangt?
Vielen Dank für eure Hilfe
Red.Blaze