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Beiträge nachzahlen?
Verfasst: 05.01.2012, 21:55
von furiouz
Hallo zusammen,
meine Mutter hatte soeben eine Frage die ich ihr leider so nicht beantworten konnte, daher hoffe ich das ihr mir helfen könnt.
Folgendes: Bis Oktober war meine Mutter zusammen mit meinem Vater gemeinsam familienversichert. Sie selbst ist Hausfrau, vermietet jedoch drei Wohnungen, hat dadurch geringfügig Einnahmen.
Diese scheinen nun gestiegen zu sein, denn heute rief die TK sie an mit folgender Forderung: Aufgrund gestiegener Einnahmen ihrerseits solle sie sich nun privat versichern, dies sei schon seit Oktober der Fall und sie soll nun die Beiträge hierzu rückwirkend zahlen. Ist das rechtens? Hätte die Versicherung nicht schon eher auf den Zustand hinweisen müssen - oder dürfen diese nachträglich Beiträge einfordern?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe!
P.S.: Auf die Nachfrage, was denn passiert wenn Sie sich weigern sollte die Beiträge rückwirkend zu zahlen, da sie den Fehler nicht in ihrer Person sieht, schwieg die Versicherung übrigens und traf keine klare Aussage...
Verfasst: 05.01.2012, 22:10
von Rossi
Wie kommt die Kassen denn jetzt darauf, dass die Mieteinnahmen der Mutter im Oktober gestiegen sind.
Habt ihr irgendwelche Angaben gegenüber der Kasse gemacht? Wenn ja, welche?
In der Regel orientieren sich die Kassen an dem Einkommenssteuerbescheid. Dieser dürfte doch wohl für 2011 jetzt noch nicht vorliegen, oder?
Oder habt ihr vielleicht einen Einkommenssteuerbescheid im Oktober 2011 erhalten?
Verfasst: 05.01.2012, 22:26
von furiouz
So...nochmal telefoniert. Läuft wohl nicht seit Okt., sondern seit September. Und ja, das war dann der Zeitpunkt des Einkommenssteuerbescheids. Sie ist scheinbar 200€ drüber und muss sich daher nun privat versichern.
Privat ...
Verfasst: 05.01.2012, 22:34
von GS
... oder gegen eigenen Beitrag - das auf jeden Fall - freiwillig weiterversichern in der TK?
Wie haben die sich genau ausgedrückt?
Klar, bei Stichmonat September sind schon mehr als 3 Monate rum zur "einfachen" freiwilligen Weiiterversicherung.
Bleibt aber noch die Kralle nach § 5 Abs 1 Nummer 13 SGB 5. Sie "muss" also nicht raus aus der TK, wenn sie nicht will. Das hat man aber so deutlich nicht betont, oder? Immerhin waren es ja 2 Kontakte, und es hieß immer nur "privat"?
Bedeutet: Man wäre sie gern los, aber soweit ist es noch nicht. Dran bleiben!
Gruß von
Gerhard
Verfasst: 05.01.2012, 22:38
von furiouz
Nun ja, die sagten ihr am Telefon halt das sie nun seit September '11 nicht mehr familienversichert sei, da sie selbst zuviel eingenommen hätte (die 200€ eben). Daraufhin sagte der Herr am Telefon ihr, sie hätte seit dem Zeitpunkt wohl schon längst Privatversichert sein müssen und müsste nun halt die Beiträge hierzu ab September nachzahlen.
Verfasst: 05.01.2012, 22:45
von Rossi
Nun denn, was ist denn jetzt im September 2011 passiert?
Nen Lottogewinn, ein Einkommenssteuerbescheid, oder die Befruchtung einer Henne?
Verfasst: 05.01.2012, 22:47
von furiouz
Oben schon geschrieben: Einkommensteuerbescheid

Verfasst: 05.01.2012, 23:01
von Rossi
Dann musst Du nachzahlen!
Verfasst: 05.01.2012, 23:12
von furiouz
Und das obwohl die KV seit September wusste das dies passiert und erst knapp 5 Monate später darüber informiert? Heftig heftig...naja, ich habs fast erwartet
Verfasst: 05.01.2012, 23:32
von GS
Naja, billiger wärs ja auch nicht geworden. Jetzt heißt es halt nachzahlen statt gleichzahlen. Zugegeben, in der Summe und im Nachhinein ist es gefühlt heftiger.
Vermutlich kamen sie vorher einfach nicht in die Pötte. Warum auch, ihnen entgeht ja nichts.
Verfasst: 05.01.2012, 23:38
von furiouz
Würd ich so nicht sagen

Vaddern zahlt ja weiter die Familienversicherung, Muddern hingegen zahlt nun ~150€ extra jeden Monat

Das nenn ich dann schon heftig
Verfasst: 07.01.2012, 15:09
von furiouz
So, hab jetzt mal das Schreiben der TK in der Hand. Lt. dem schliesse ich daraus das sie NICHT nachzahlen muss. Wörtlich steht drin, das sie seit dem 08.09. nicht versichert sei und keine Leistungen erhalten hat. Damit wäre sie ja auch nicht verpflichtet nachzuzahlen, sondern könnte sich ganz einfach "ab sofort" neu versichern lassen
Verfasst: 07.01.2012, 15:49
von Vergil09owl
Nett, rückwirkend zum 08.09.11, Sie hat jetzt zwar die Möglichkeit sich eine eeue Kasse zu suchen, gezahlt werden muss trotzdem.
Verfasst: 07.01.2012, 15:55
von furiouz
Gezahlt werden muss, korrekt - jedoch dann erst ab jetzt

Verfasst: 07.01.2012, 15:57
von Vergil09owl
Nö rückwirkend