2009 bin ich verbeamtet worden auf Widerruf.
Ich war zu diesem Zweck vorher beim Amtsarzt zur Gesundheitsprüfung. 2008 habe ich Tabletten gegen Depressionen genommen, welche mir ein Neurologe verschrieben hatte (meiner Ansicht nach hat dieser Neurologe eine komplette Fehldiagonse gestellt, aber seis drum; ich kannte die Diagnose bis zum Termin beim Amtsarzt gar nicht, erst dort habe ich davon erfahren). 2009 habe ich keine Tabletten genommen und war nicht bei dem Neurologen.
Der Amtsarzt - 2009 - hatte dann auch Zweifel, ob die Diagnose wirklich richtig war und hat mich zu einem Prof. geschickt, der ein Gutachten erstellt hat. Der Prof. kam zum Ergebnis, dass er nicht beurteilen kann was 2008 war, ich aber zumindest jetzt kerngesund sei (für mich ein wenig überraschendes Ergebnis; hatte den Eindruck, er wollte dem anderen Arzt, quasi seinem Kollegen, auch nicht in die Parade fahren). Der Amtsarzt hat sich dem Ergebnis angeschlossen und den Haken bei "uneingeschränkt tauglich" gesetzt (ansonsten wäre ich auch nicht genommen worden).
Frage:
Die Gesundheitsprüfung bei der PKV fragt nach den letzten 3 Jahren. Die Depressionen wären demnach raus. Muß ich angeben, dass der Amtsarzt mich zum Psycho-Doc gezwungen hat, welcher ein Gutachten erstellte? Das Problem ist, dass dieses Gutachten natürlich auf 2008 Bezug nimmt und so der eigentlich abgehakte Zeitraum doch wieder reinrutscht. Die Überlegung war anzugeben, beim Amtsarzt gewesen zu sein und dass dieser nichts negatives feststellen konnte, was ja auch stimmt.
Wechsel in PKV - Beamter - Amtsarzt
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Der Amtsarzt zwingt mich dazu (genauso wie übrigens zum Augenarzt, einfach so, ohne Grund, nur damit ein Arzt sein Stempel macht das ich gut sehe) und das läuft dann als Nachuntersuchung??? Ich hätte ihm das Ergebnis auch selber sagen können.
Heißt dass, ich werde in der PKV nicht genommen bzw. muß auf die Öffnung warten und 30% Zuschlag zahlen?
Heißt dass, ich werde in der PKV nicht genommen bzw. muß auf die Öffnung warten und 30% Zuschlag zahlen?
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Wim hat geschrieben:Der Amtsarzt zwingt mich dazu
Er zwingt Sie nicht. Sie hätten auf die Verbeamtung ja auch ablehnen können. Es gibt Spielregeln, an die muss man sich halten. Ich verstehe aber grunsätzlich was Sie meinen.
(genauso wie übrigens zum Augenarzt, einfach so, ohne Grund, nur damit ein Arzt sein Stempel macht das ich gut sehe)
Es gibt aber auch Menschen die u.U. nicht so gut sehen. Um die geht es.
und das läuft dann als Nachuntersuchung???
[color=red]Erstmal als Untersuchung. Wenn danach gefragt wird, müssen Sie das auch angeben.
[/color
Im übrigen ist es so, dass bei günstiger Prognose durchaus eine recht große Chance besteht eine Annahme zu erreichen.
Gruß
Philipp
Wim hat geschrieben:Der Amtsarzt zwingt mich dazu (genauso wie übrigens zum Augenarzt, einfach so, ohne Grund, nur damit ein Arzt sein Stempel macht das ich gut sehe) und das läuft dann als Nachuntersuchung??? Ich hätte ihm das Ergebnis auch selber sagen können.
Heißt dass, ich werde in der PKV nicht genommen bzw. muß auf die Öffnung warten und 30% Zuschlag zahlen?
Wann war die Untersuchung beim Prof in 2009?
Ansonsten alle Unterlagen sammeln, Vorabanfragen starten und schauen was die so sagen.
Wenn Ablehung, dann eventuell den Zeitraum abwarten, auch auf die Gefahr hin in dem Zeitraum zu erkranken.
Auf jeden Fall die Nachuntersuchung angeben, wenn Sie innerhalb der Frist liegt.
Beste Grüße
Danke für die Antworten.
Denke ich werde im Zweifel einfach noch ein paar Monate warten bis es außerhalb des Zeitraumes liegt.
Generell zu den Tarifen:
Macht es einen effektiven Unterschied für die späteren Beiträge ob man zur PKV wechselt während man noch in der Beamten-Ausbildung ist (und wenn es nur noch 1 Monat ist) oder erst dann wenn man schon fertig ist? (nach dem Motto, der Ausbildungstarif ist günstiger, deshalb ist der erste Tarif hinterher auch günstiger?)
Denke ich werde im Zweifel einfach noch ein paar Monate warten bis es außerhalb des Zeitraumes liegt.
Generell zu den Tarifen:
Macht es einen effektiven Unterschied für die späteren Beiträge ob man zur PKV wechselt während man noch in der Beamten-Ausbildung ist (und wenn es nur noch 1 Monat ist) oder erst dann wenn man schon fertig ist? (nach dem Motto, der Ausbildungstarif ist günstiger, deshalb ist der erste Tarif hinterher auch günstiger?)
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