Wechsel in PKV - Beamter - Amtsarzt
Verfasst: 09.01.2012, 11:01
2009 bin ich verbeamtet worden auf Widerruf.
Ich war zu diesem Zweck vorher beim Amtsarzt zur Gesundheitsprüfung. 2008 habe ich Tabletten gegen Depressionen genommen, welche mir ein Neurologe verschrieben hatte (meiner Ansicht nach hat dieser Neurologe eine komplette Fehldiagonse gestellt, aber seis drum; ich kannte die Diagnose bis zum Termin beim Amtsarzt gar nicht, erst dort habe ich davon erfahren). 2009 habe ich keine Tabletten genommen und war nicht bei dem Neurologen.
Der Amtsarzt - 2009 - hatte dann auch Zweifel, ob die Diagnose wirklich richtig war und hat mich zu einem Prof. geschickt, der ein Gutachten erstellt hat. Der Prof. kam zum Ergebnis, dass er nicht beurteilen kann was 2008 war, ich aber zumindest jetzt kerngesund sei (für mich ein wenig überraschendes Ergebnis; hatte den Eindruck, er wollte dem anderen Arzt, quasi seinem Kollegen, auch nicht in die Parade fahren). Der Amtsarzt hat sich dem Ergebnis angeschlossen und den Haken bei "uneingeschränkt tauglich" gesetzt (ansonsten wäre ich auch nicht genommen worden).
Frage:
Die Gesundheitsprüfung bei der PKV fragt nach den letzten 3 Jahren. Die Depressionen wären demnach raus. Muß ich angeben, dass der Amtsarzt mich zum Psycho-Doc gezwungen hat, welcher ein Gutachten erstellte? Das Problem ist, dass dieses Gutachten natürlich auf 2008 Bezug nimmt und so der eigentlich abgehakte Zeitraum doch wieder reinrutscht. Die Überlegung war anzugeben, beim Amtsarzt gewesen zu sein und dass dieser nichts negatives feststellen konnte, was ja auch stimmt.
Ich war zu diesem Zweck vorher beim Amtsarzt zur Gesundheitsprüfung. 2008 habe ich Tabletten gegen Depressionen genommen, welche mir ein Neurologe verschrieben hatte (meiner Ansicht nach hat dieser Neurologe eine komplette Fehldiagonse gestellt, aber seis drum; ich kannte die Diagnose bis zum Termin beim Amtsarzt gar nicht, erst dort habe ich davon erfahren). 2009 habe ich keine Tabletten genommen und war nicht bei dem Neurologen.
Der Amtsarzt - 2009 - hatte dann auch Zweifel, ob die Diagnose wirklich richtig war und hat mich zu einem Prof. geschickt, der ein Gutachten erstellt hat. Der Prof. kam zum Ergebnis, dass er nicht beurteilen kann was 2008 war, ich aber zumindest jetzt kerngesund sei (für mich ein wenig überraschendes Ergebnis; hatte den Eindruck, er wollte dem anderen Arzt, quasi seinem Kollegen, auch nicht in die Parade fahren). Der Amtsarzt hat sich dem Ergebnis angeschlossen und den Haken bei "uneingeschränkt tauglich" gesetzt (ansonsten wäre ich auch nicht genommen worden).
Frage:
Die Gesundheitsprüfung bei der PKV fragt nach den letzten 3 Jahren. Die Depressionen wären demnach raus. Muß ich angeben, dass der Amtsarzt mich zum Psycho-Doc gezwungen hat, welcher ein Gutachten erstellte? Das Problem ist, dass dieses Gutachten natürlich auf 2008 Bezug nimmt und so der eigentlich abgehakte Zeitraum doch wieder reinrutscht. Die Überlegung war anzugeben, beim Amtsarzt gewesen zu sein und dass dieser nichts negatives feststellen konnte, was ja auch stimmt.