In den Versicherungsbedingungen u.a für Krankenhaustagegeld gibt es die allgemeinen Wartezeiten (3 Monate) und die besonderen Wartezeiten (8 Monate).
Bei der Definition der besonderen Wartezeiten wird u.a. auch "Psychotherapie" genannt.
Würden die besonderen Wartezeiten bei einer Einweisung in ein Krankenhaus für Psychosomatik gelten ?
Ich frage deshalb, da der normale Menschenverstand sagen würde, dass dies so ist. Das Versicherungsrecht ist da aber manchmal sehr formal.
Besondere Wartezeiten Krankenhaustagegeld
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