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Kuddelmuddel...
Verfasst: 13.01.2012, 14:42
von belladonna
Langsam kriege ich die Krise.
Ich muss für 2011 die Kinder nachversichern, die bei meiner Frau bisher in der GKV mitversichern waren. Soweit, so gut.
Dieses Jahr muss ich selbst aber wieder in die GKV wechseln wg. niedrigeren Einkünften.
Die Mindestvertragslaufzeit für die Versicherung der Kinder würde aber 2 Jahre betragen.
Hat man, wenn beide Elternteile pflichtversichert in der GKV sind, dann grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht für die Kinderversicherung oder wie läuft das?!?
Verfasst: 13.01.2012, 15:52
von Czauderna
Hallo,
versichere sie doch in der GKV weiter, da können sie
sofort bei Bestehen eines Anspruchs auf Familienversicherung raus.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.01.2012, 17:03
von Rossi
Dir bleibt eh nur die Möglichkeit übrig, die Kinder in der GKV ab 2011 nachzuversichern.
In der PKV gibt es rückwirkend keine Versicherungen, immer erst zukünftig!
Damit sind die Kinder im Jahr 2011 nicht versichert und es schlägt die sog. Kralle (Bürgerversicherung) für die Kinder im Jahre 2011 zu.
Verfasst: 14.01.2012, 00:38
von belladonna
Rossi hat geschrieben:Dir bleibt eh nur die Möglichkeit übrig, die Kinder in der GKV ab 2011 nachzuversichern.
In der PKV gibt es rückwirkend keine Versicherungen, immer erst zukünftig!
Damit sind die Kinder im Jahr 2011 nicht versichert und es schlägt die sog. Kralle (Bürgerversicherung) für die Kinder im Jahre 2011 zu.
Öha, genau den Vorschlag mit der Nachversicherung bei einer privaten KV hat die SBin der GKV gemacht. Ich blicke langsam gar nicht mehr durch...
Verfasst: 14.01.2012, 01:28
von Rossi
Nun denn,
Öha, genau den Vorschlag mit der Nachversicherung bei einer privaten KV hat die SBin der GKV gemacht. Ich blicke langsam gar nicht mehr durch...
Es ist relativ einfach! Vertraue bitte nicht dieser unwissenden Sachbearbeiterin der GKV. Denn diese hat von der PKV keine Ahnung.
Aber man könnte diese Beratung der GKV auch zum Anlass nehmen, um dieser unwissenden vermeintlichen Falschberatung mal ein Ende zu sezten.
Schreibe der GKV doch einfach, dass Du diesem Rat folgen wirst. Damit ist das Thema für Dich durch, fertig aus und basta! Somit musst Du in der GKV nicht nachlöhnen!
Verfasst: 14.01.2012, 08:54
von Vergil09owl
Es ist relativ einfach! Vertraue bitte nicht dieser unwissenden Sachbearbeiterin der GKV. Denn diese hat von der PKV keine Ahnung.
ähm ist auch nicht die Aufgabe zu wissen, sondern eher denn die des Maklers,
Verfasst: 14.01.2012, 11:30
von Czauderna
Hallo,
ja, war falsch, die Aussage der GKV-Mitarbeiterin, aber das gehört nicht zu ihren Aufgaben - hier ist die
PKV gefragt - das, was die GKV betrifft, diese Aussage muss stimmen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 14.01.2012, 12:53
von Vergil09owl
Sollte stimmen