Absetzungsbetrag mtl. Bezugsgröße für Kinder
Verfasst: 27.01.2012, 17:07
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir Jemand hier im Forum ein paar Informationen geben, wie es sich mit den Absetzungsbeträgen für Kinder verhält, da offensichtlich die Infos der GKK nicht immer eindeutig sind.
Kurz zum Hintergrund:
Meine Frau ist gesetzlich bei der DAK versichert, ist im Erziehungsurlaub und bekommt keine Vergütung. Ich bin privat versichert und unser Kind ist ebenfalls bei mir versichert.
Nun habe ich, auf Grund einer neuerlichen Festsetzung des Betrags für meine Frau von der DAK Anf. Januar 2012 ein Schreiben bekommen, worin ein Absetzungsbetrag von 1/3 des mtl. Verdienstes aufgeführt ist. Heute kam ein nerlicher Bescheid mit einer Entschuldigung, man hätte den falschen Absetzungsbetrag berechnet. Anstatt wie berechnet 1/3 des mtl.Verdienstes würde dieser nur 1/5 v.h. betragen. Begründung: "Für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder, die nach §10 SGB V in der Familienversicherung mitversichert sind (oder im Grunde nach ein Anspruch auf Fam.vers. besteht) ist als Absetzungsbetrag 1/5 der mtl. Bezugsgröße zu berücksichtigen".
Frage jetzt: Mein Kind hat doch eine eigenständige, vorrangige Versicherung, nämlich eine private KV (bei mir mitversichert). Ist es dann auch automatisch "familienversichert" in der Gesetzlichen, was einen verminderten Abzugsbetrag rechtfertigen würde? Das würde doch bedeuten, dass ich 2x Versicherung für das Kind bezahle, oder anders gesagt, dass die PV nicht nötig wäre, oder verstehe ich da was nicht?
Weiß Jemand Bescheid wie es sich in diesem Fall verhält? Welcher Abzugsbetrag ist denn tatsächlich anzurechnen, wenn Kind und ich PV sind, Frau GV und kein eigenes Einkommen hat? Läßt sich da eine pauschale Aussage treffen?
Für ein paar Infos wäre ich sehr dankbar,
Gruß
Mike
vielleicht kann mir Jemand hier im Forum ein paar Informationen geben, wie es sich mit den Absetzungsbeträgen für Kinder verhält, da offensichtlich die Infos der GKK nicht immer eindeutig sind.
Kurz zum Hintergrund:
Meine Frau ist gesetzlich bei der DAK versichert, ist im Erziehungsurlaub und bekommt keine Vergütung. Ich bin privat versichert und unser Kind ist ebenfalls bei mir versichert.
Nun habe ich, auf Grund einer neuerlichen Festsetzung des Betrags für meine Frau von der DAK Anf. Januar 2012 ein Schreiben bekommen, worin ein Absetzungsbetrag von 1/3 des mtl. Verdienstes aufgeführt ist. Heute kam ein nerlicher Bescheid mit einer Entschuldigung, man hätte den falschen Absetzungsbetrag berechnet. Anstatt wie berechnet 1/3 des mtl.Verdienstes würde dieser nur 1/5 v.h. betragen. Begründung: "Für gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder, die nach §10 SGB V in der Familienversicherung mitversichert sind (oder im Grunde nach ein Anspruch auf Fam.vers. besteht) ist als Absetzungsbetrag 1/5 der mtl. Bezugsgröße zu berücksichtigen".
Frage jetzt: Mein Kind hat doch eine eigenständige, vorrangige Versicherung, nämlich eine private KV (bei mir mitversichert). Ist es dann auch automatisch "familienversichert" in der Gesetzlichen, was einen verminderten Abzugsbetrag rechtfertigen würde? Das würde doch bedeuten, dass ich 2x Versicherung für das Kind bezahle, oder anders gesagt, dass die PV nicht nötig wäre, oder verstehe ich da was nicht?
Weiß Jemand Bescheid wie es sich in diesem Fall verhält? Welcher Abzugsbetrag ist denn tatsächlich anzurechnen, wenn Kind und ich PV sind, Frau GV und kein eigenes Einkommen hat? Läßt sich da eine pauschale Aussage treffen?
Für ein paar Infos wäre ich sehr dankbar,
Gruß
Mike