Klage gegen GKV

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

conferio
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 28.01.2012, 19:53

Beitragvon conferio » 29.01.2012, 23:02

Lieber Rossi,
ich glaube, dass du in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht so viel Erfahrung hast. Meine letzte betraf ein FA in Niedersachsen aufgrund einer Steuerprüfung und einer dann erfolgten Nachzahlungsforderung von 150000€. Ergebnis: Nach zwei Jahren hob das nach meiner Aktion zuständige FA in NRW dies komplett auf. Jetzt wird eine erhebliche Schadenersatzforderung gerichtlich geltend gemacht. Weiterhin für dich mal ein Tip zum Sachverstand von Beamten. Beim Bundesfinanzhof liegt jetzt ein Verfahren gegen das FA in Niedersachsen vor. Die sogenannte AO meint festsetzen zu können, dass ein normaler Brief innerhalb von 3 Tagen als zugestellt gilt und der Empfänger den Nichterhalt nachweisen muss. Dies ist im BGB zweifelsfrei andersrum.
Sind wohl die gleichen Beamten, die auch die hier zur Disposition stehenden Gesetze verbrochen haben.
Übrigens, Nachts träume ich auch gut, bin ja PKV versichert.
Wenn du noch eine entsprechende Lebenserwartung hast, dann können wir gerne wetten. Mir ist vollkommen klar, dass alles "etwas" länger dauern wird. Nur das wusste ich alles vorher, etliche Jahre vorher übrigens. -ae-
Conferio

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 30.01.2012, 00:02

Völlig richtig conferio:

Ich glaube, dass du in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht so viel Erfahrung hast.


Vermutlich hast Du hier recht!

Der rossi weiss im Ansatz nicht, wo die Glocken hängen und hat von tuten und blasen keine Ahnung!?

Na ja, jenes nehme ich erst einmal zur Kenntnis.

Auf den Steuerbescheid kannst Du dir einen kloppen!

Hier im Forum sind wir nicht im Steuerrecht unterwegs, sondern im Sozialrecht. Dort gibt es schon mal gravierende Unterschiede.

Sorry, noch einmal, Du lebst derzeit offenischtlich von ölffentlichen Geldern. Warum, wenn Du der Bello bist?

Du bist der absolute Bello und kommst derzeit nach dem Staranwalt "Bossi".

Allerdings mit der kleinen und feinen Einschränkung. Staranwalt "Bossi" lebt nicht öffentlichen Geldern.

Von daher, lebe doch weiter in Deiner Traumwelt. Bewirke mit Deiner Recnhtsansicht eine gravierende Ändeung des Systems.

Von Deiner traumatischen Wunschvorstellung werden dann vermutlich viele andere profitieren, oder nicht!!!!

sct
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 119
Registriert: 15.01.2010, 13:48
Wohnort: Bulettentown

Sehr interessant

Beitragvon sct » 30.01.2012, 22:26

Ein wirklich sehr interessanter Thread. Mal abgesehen davon daß der TE selbstverständlich abgelehnt wird regt die Geschichte schon zum Nachdenken an.

Grundsätzlich sehe ich das auch so daß man nicht zu Beginn des Lebens die Rosinen picken kann um dann später wieder zum Kuchen zurück zu wollen wenn die Früchte alle sind. Soviel vorneweg. Da macht es schon Sinn Leute von der Solidargemeinschaft auszuschliessen, die nicht das bisherige Leben eingezahlt haben.

Im Umkehrschluss sind sich die PKV Versicherungen dieser Schranken bewusst und nutzen diese schamlos mit immer höheren Beitragsanpassungen aus. Diese Schranken verhindern Wettbewerb auch im Preis. Der §204 mit dem man einen Wechsel in einen preiswerteren Tarif "erzwingen" kann ist Makulatur, wenn man kein vernünftiges Angebot bekommt und in eine andere PKV wechseln kann man bei ein paar Zipperlein auch nicht. Man ist also gefangen, kann nicht nach links, rechts, hinten oder vorne. Alles selbst erlebt. Spätestens hier stelle ich mir dann schon die Frage ob derartige unbillige Härten durch Phantasie-PKV-Beiträge mit dem GG vereinbar sind.

Was wird in 20 Jahren passiert sein: Hier mein Tipp:
1) Der TE wird immer noch in der PKV sein.
2) Durch die steigende Altersarmut werden viele PKV Versicherte in den Basistarif oder wer Glück hat in den Standardtarif wechseln. Das Sozialamt zahlt die Hälfte. Spätestens hier wird die Politik reagieren müssen wenn der Staat so hintenrum PKV-Firmen alimentiert wo eine GKV Mitgliedschaft für ihn billiger wäre.
3) Die Bürgerversicherung kommt und wir PKV Versicherte können uns alle ein Jahr überlegen ob wir wieder in die GKV wollen (auch der TE).

Na dann Prost
SCT

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Re: Sehr interessant

Beitragvon Philipp Mättig » 31.01.2012, 09:08

sct hat geschrieben:Ein wirklich sehr interessanter Thread. Mal abgesehen davon daß der TE selbstverständlich abgelehnt wird regt die Geschichte schon zum Nachdenken an.

Wenn man die Posts des TE liest, erkennt man schon die Art Mensch dahinter.

Grundsätzlich sehe ich das auch so daß man nicht zu Beginn des Lebens die Rosinen picken kann um dann später wieder zum Kuchen zurück zu wollen wenn die Früchte alle sind. Soviel vorneweg. Da macht es schon Sinn Leute von der Solidargemeinschaft auszuschliessen, die nicht das bisherige Leben eingezahlt haben.

Da sind wir einer Meinung

Im Umkehrschluss sind sich die PKV Versicherungen dieser Schranken bewusst und nutzen diese schamlos mit immer höheren Beitragsanpassungen aus.

Das ist eine bösartige Unterstellung. Sie wissen wie Kalkulation funktioniert? Mutmaßlich nicht!

Diese Schranken verhindern Wettbewerb auch im Preis.

Nein, aber z.B. die Politik, die eine Öffnung der GOÄ/GOZ verhindert.

Der §204 mit dem man einen Wechsel in einen preiswerteren Tarif "erzwingen" kann ist Makulatur, wenn man kein vernünftiges Angebot bekommt

Dann sind Sie nicht anständig beraten worden! Ich halte den §204 VVG aber kollektiv auch für falsch, allerdings aus anderen Gründen

und in eine andere PKV wechseln kann man bei ein paar Zipperlein auch nicht. Man ist also gefangen, kann nicht nach links, rechts, hinten oder vorne. Alles selbst erlebt.

Daher weht der Wind

Spätestens hier stelle ich mir dann schon die Frage ob derartige unbillige Härten durch Phantasie-PKV-Beiträge mit dem GG vereinbar sind.

Man merkt Sie wissen nicht wovon Sie reden!


conferio
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 28.01.2012, 19:53

Beitragvon conferio » 31.01.2012, 11:52

Eine kurze Stellungnahme, da einige hier entweder nicht richtig lesen oder die Sachlage aus anderen Gründen nicht verstehen können.
Am Anfang des Lebens, das heisst ind der sog. ersten Lebensarbeitshälfte(Ausdruck der GKV), ist man wenig krank und zwangsversichert (30 Jahre). In dieser Zeit zahlt man für andere GKVler und kann nicht in die Altersrückstellung einer PKV einzahlen.
Falls dieser Tatbestand nicht verstanden wird, bin ich gern bereit, dem Betreffenden dies vorzulesen und auch persönlich solange zu erklären, bis auch die rechtlichen Konsequenzen dazu verstanden werden.
Es werden also keine Rosinen gepickt, sondern Arbeitnehmer von der GKV abgezockt.
Eine dann folgende PKV, zum Beispiel 10 Jahre, soll dann ein Grund zum Ausschluß sein? Dieses merkwürdige Rechtsverständnis sollten einige hier mal erklären.... #-o .
Nur in einer Hinsicht hat Rossi vollkommen Recht, es wird vermutlich eine Weile dauern, bis der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Zusammen mit anderen Betroffenen wäre das kurzweiliger, falls es Interessenten dazu hier gibt.
Vermutlich ist das vielen Betroffenen egal, da der Staat ihre PKV zahlen muss und sie kein Interesse an der GKV mehr haben.
Für mich persönlich gilt, ich hätte niemals eine Krankenversicherung wie die GKV abgeschlossen, die in der heutigen Form völlig überflüssig ist.
Das Modell einer Grundsicherung mit entsprechenden versicherbaren Mehrleistungen würde auch ohne jegliche Reformen noch in 100 Jahren funktionieren. So aber bezahlt der gläubige GKVler 200 Verwaltungen und der gläubige Steuerzahler 200 Vorstände mit Dienstwagen und Pensionsansprüchen.
Noch einmal zum Mitschreiben, es geht mir nicht im Beitritt zur GKV sondern um das Recht, diese Möglichkeit aufgrund der Vorversicherungszeit zu haben.
Mein Auto könnte praktisch 295 KmH fahren, aber auch bei freier Autobahn nutze ich das nicht,
Ich hoffe jetzt mal, dass das alle verstanden haben und keine Rosinendiskussion vom Zaun brechen. :-k
Conferio

PKVLaie
Postrank6
Postrank6
Beiträge: 76
Registriert: 19.01.2010, 15:20

Beitragvon PKVLaie » 31.01.2012, 12:15

Also das Argument der anfänglichen Zwangsmitgliedschaft kann ich grundsätzlich nachvollziehen.
Ob es sich dabei aber um die "erste Lebensarbeitszeithälfte" handelt, ist individuell ja sehr unterschiedlich. Wer sich nach der Schule selbständig macht oder Beamter wird kann sich z.B. gleich privat versichern und hatte zudem vorher eine kostenlose GKV-Mitversicherung über die Eltern.
Es ist leider bei jedem System so, daß abhängig vom individuellen Lebensentwurf die einen vom Regelwerk profitieren, während es für andere nachteilig ist.
Zu klären wäre höchsten, ob eine unbillige Härte entsteht.
Da man aber ab 55 als PKV-Versicherter in den Standardtarif wechseln kann, der auf den GKV-Höchstsatz gedeckelt und zudem bei langer Vorversicherungszeit erheblich günstiger ist, ist diese unbillige Härte m.E. nicht gegeben!

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Beitragvon Philipp Mättig » 31.01.2012, 15:26

conferio hat geschrieben:Eine kurze Stellungnahme, da einige hier entweder nicht richtig lesen oder die Sachlage aus anderen Gründen nicht verstehen können.
Am Anfang des Lebens, das heisst ind der sog. ersten Lebensarbeitshälfte(Ausdruck der GKV), ist man wenig krank und zwangsversichert (30 Jahre). In dieser Zeit zahlt man für andere GKVler und kann nicht in die Altersrückstellung einer PKV einzahlen.
Falls dieser Tatbestand nicht verstanden wird, bin ich gern bereit, dem Betreffenden dies vorzulesen und auch persönlich solange zu erklären, bis auch die rechtlichen Konsequenzen dazu verstanden werden.
Es werden also keine Rosinen gepickt, sondern Arbeitnehmer von der GKV abgezockt.
Eine dann folgende PKV, zum Beispiel 10 Jahre, soll dann ein Grund zum Ausschluß sein? Dieses merkwürdige Rechtsverständnis sollten einige hier mal erklären.... #-o .
Nur in einer Hinsicht hat Rossi vollkommen Recht, es wird vermutlich eine Weile dauern, bis der Rechtsweg ausgeschöpft ist.
Zusammen mit anderen Betroffenen wäre das kurzweiliger, falls es Interessenten dazu hier gibt.
Vermutlich ist das vielen Betroffenen egal, da der Staat ihre PKV zahlen muss und sie kein Interesse an der GKV mehr haben.
Für mich persönlich gilt, ich hätte niemals eine Krankenversicherung wie die GKV abgeschlossen, die in der heutigen Form völlig überflüssig ist.
Das Modell einer Grundsicherung mit entsprechenden versicherbaren Mehrleistungen würde auch ohne jegliche Reformen noch in 100 Jahren funktionieren. So aber bezahlt der gläubige GKVler 200 Verwaltungen und der gläubige Steuerzahler 200 Vorstände mit Dienstwagen und Pensionsansprüchen.
Noch einmal zum Mitschreiben, es geht mir nicht im Beitritt zur GKV sondern um das Recht, diese Möglichkeit aufgrund der Vorversicherungszeit zu haben.
Mein Auto könnte praktisch 295 KmH fahren, aber auch bei freier Autobahn nutze ich das nicht,
Ich hoffe jetzt mal, dass das alle verstanden haben und keine Rosinendiskussion vom Zaun brechen. :-k
Conferio


Dann ist doch alles gut! Sie sind in der PKV, die GKV zockt Sie nicht mehr ab. Um was geht's Ihnen?
Man kann sich auch ehrenamtlich betätigen wenn einem langweilig ist!

conferio
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 28.01.2012, 19:53

Beitragvon conferio » 31.01.2012, 20:19

Es geht darum, Interessierte zu finden, mit denen man sich austauschen kann. Kann sein, dass Menschen, die sich in ihrem Leben keine Gedanken machen, dies nicht verstehen [-o< .
Davon leben die Politiker und werden auf diese Art weiter machen.
Es gibt aber auch Menschen, die nicht alles hinnehmen und sich wehren.
In unsererer Zeit kann sich jeder aussuchen, zu welcher Art er gehören möchte....
Conferio

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 31.01.2012, 22:15

Viel Glück

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 31.01.2012, 22:40

Nun denn, Mut zur Lücke, Kampfmütze uffsetzen, Kampfterrier zulegen und dann geht es los.

Ich persönlich würde damit nicht losziehen!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 31.01.2012, 22:43

Vor allen Dingen,


Zitat:

Nur in einer Hinsicht hat Rossi vollkommen Recht, es wird vermutlich eine Weile dauern, bis der Rechtsweg ausgeschöpft ist

wird es sich zeigen, ob sich ein Anwalt hierfür die Mühe machen wird!!


Ach ja:

Zitat:

Eine dann folgende PKV, zum Beispiel 10 Jahre, soll dann ein Grund zum Ausschluß sein? Dieses merkwürdige Rechtsverständnis sollten einige hier mal erklären

Noch einmal; ich kann Dir dies merkwürdige Rechtsverständis durchaus erklären.

Es ist und war ganz allein Dein freier Wille für diesen Entschluss. Es hat Dich keiner dazu gezwungen.

Bringen wir es doch ganz einfach auf den Punkt; Du hast Dich nicht vernünftig über die Spätfolgen informiert. Bei jedem Medikament bekommt man einen Beipackzettel:

Über Risiken und Nebenwirkungen (Auswirkungen) befragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker

Diesen Beipackzettel gibt es im Bereich der GKV, wenn man der Solidargemeinschaft entflüchtet noch nicht! Warum, weil es gesetzlich noch nicht vorgeschrieben ist.

Und genau daraus willst Du jetzt die Verfassungswidrigkeit zaubern?

Ehrlich gesagt bin ich über Dein Rechtsverständnis derzeit noch begeistert.

Aber Du schreibst ja, der Rossi hat keine Ahnung.

Merci!

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1200
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 01.02.2012, 20:49

diese Urteil vom BSG hilft sicherlich mal ganz schnell die Richtung des höchstens deutschen Sozialgerichtes zu erkennen.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=


siehe besonders hier:
"
Schließlich bestehen aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Einwendungen dagegen, daß nach § 5 Abs 1 Nr 11 SGB V idF des GRG die notwendigen Vorversicherungszeiten nunmehr in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zurückgelegt sein müssen."


Aber: so wie ich es verstanden hatte und Dich einschätze ist Dir das Bundessozialgericht NICHT hoch genug und Du wirst direkt das BVerfG anrufen oder direkt den EUGH oder direkt Obama oder den lieben Gott.

Eine Chance hat man immer, liegt sie auch nur bei
0,000000000000000000000000000000000000001 %

Rossi: Die Kiste Bier ist ja ok.
ABer : mit dem Rauchen solltest Du aufhören :-)

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.02.2012, 21:04

Und wat iss mit der Karre voll mit Senf?

Weißt Du wofür ich diese brauche?

heinrich
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1200
Registriert: 17.10.2009, 09:02

Beitragvon heinrich » 03.02.2012, 07:48

ne, weiß ich nicht.

sach mal

conferio
Postrank2
Postrank2
Beiträge: 15
Registriert: 28.01.2012, 19:53

Beitragvon conferio » 03.02.2012, 11:36

Es ist immer wieder schön zu sehen, wie Obrigkeitsgläubig manche Deutschen doch sind. Dabei merken sie nicht einmal, dass bisher kein Gericht tatsächlich über die fraglichen Punkte ein Statment abgegeben hat, weil es dazu auch nicht gezwungen worden ist. Lieber Rossi, ich schätze mal, vor einer Ampel in der Wüste würdest du anhalten und auf grün warten, ganz nach Vorschrift. Den Hintergrund zu dieser Regelung würdest du ja nicht hinterfragen, Vorschrift ist Vorschrift. Richtig ist, Verfahren dieser Art dauern natürlich lange, und für die Motivation dazu gibt es einen Ausdruck...Zivilcourage.
Verfassungsrechtliche Fragen werden übrigens immer vom BVG behandelt, wenn ich Staat gegen seine eigenen Gesetze, z.B. das GG verstößt, ist der EuGH zuständig.
Wenn 1936 die Mehrheit gesagt hat, man kann ja doch nichts dagegen machen, verstehe ich das. Nur im Jahre 2012 ist das anders-
Conferio


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste