Klage gegen GKV

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conferio
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Klage gegen GKV

Beitragvon conferio » 28.01.2012, 20:24

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und suche Leidensgenossen, die schon einmal den Klageweg gegen die GKV gegangen sind.
Zur Sachlage, 30 Jahre war ich GKV zwangsversichert und 11 Jahre PKV anschließend. Pro Forma habe ich bei meiner letzten GKV einen Aufnahmeantraf eingereicht, der natürlich abgelehnt worden ist aufgrund der fehlenden 3000 Tage in der zweiten Lebenshälfte. Der Widerspruch wird bearbeitet und mir wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitung etwas länger dauert. Das ist verständlich, da die gesetzliche regelung gegen mehrere Rechtsgrundlagen und das GG verstößt. Direkt dringend ist die Sache zwar nicht, da ich noch PKV versichert bin und das Amt wegen der zu niedrigen Rente die Versicherungsbeiträge zahlen muß. Nur würde ich gerne mit Leuten kommunizieren, die diesen Weg schon gegangen sind, bzw ihn noch gehen werden. Natürlich könnte ich auch meinen Pass vernichten und neu einreisen, dann wäre die Aufnahme in die GKV kein Problem.
Ich bin aber der Meinung, dass man auch auf dem Rechtsweg eine Lösung herbeiführen kann, die dann für ähnliche Fälle angewandt werden muss.
Die Auflistung der rechtlichen Grundlagen würde hier wohl zu weit führen, daher wäre es interessant, sich mit Betroffenen, so es die hier geben sollte, zu unterhalten.
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Beitragvon Rossi » 29.01.2012, 12:43

Hm, die Regelung der sog. KVdR ist rechtswidrig und verstößt gegen das Grundgesetz???

Hast Du 30.000,00 € für die Anwälte um bis zum Bundesverfassungsgericht marschieren zu können?

Es war damals Deine Entscheidung in die PKV zu gehen. Du konntest frei wählen, jenes entsprach auch den Grundsätzen des GG. Du hättest nämlich auch als freiwilliges Mitglied in der GKV verbleiben können. Du hast Dich damals aber anders entschieden und jetzt soll es rechtswidrig und verfassungswidrig sein?!?!?

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Re: Klage gegen GKV

Beitragvon E.Kacmaz » 29.01.2012, 13:03

conferio hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin neu hier und suche Leidensgenossen, die schon einmal den Klageweg gegen die GKV gegangen sind.
Zur Sachlage, 30 Jahre war ich GKV zwangsversichert und 11 Jahre PKV anschließend. Pro Forma habe ich bei meiner letzten GKV einen Aufnahmeantraf eingereicht, der natürlich abgelehnt worden ist aufgrund der fehlenden 3000 Tage in der zweiten Lebenshälfte. Der Widerspruch wird bearbeitet und mir wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitung etwas länger dauert. Das ist verständlich, da die gesetzliche regelung gegen mehrere Rechtsgrundlagen und das GG verstößt. Direkt dringend ist die Sache zwar nicht, da ich noch PKV versichert bin und das Amt wegen der zu niedrigen Rente die Versicherungsbeiträge zahlen muß. Nur würde ich gerne mit Leuten kommunizieren, die diesen Weg schon gegangen sind, bzw ihn noch gehen werden. Natürlich könnte ich auch meinen Pass vernichten und neu einreisen, dann wäre die Aufnahme in die GKV kein Problem. [color=red]Nee, dann musst Du nur einen neuen Paß beantragen. Mit nem neuen Paß kommt man auch nicht in die GKV. Verstehe ehrlich gesagt nicht, auf welcher Grundlage du zurück möchtest.
Ich bin aber der Meinung, dass man auch auf dem Rechtsweg eine Lösung herbeiführen kann, die dann für ähnliche Fälle angewandt werden muss.
Die Auflistung der rechtlichen Grundlagen würde hier wohl zu weit führen, daher wäre es interessant, sich mit Betroffenen, so es die hier geben sollte, zu unterhalten.
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Beitragvon conferio » 29.01.2012, 13:30

Nur kurz zur Rechtslage. Wenn man 30 Jahre lang zwangsversichert ist entstehen daraus Ansprüche. Der Versuch, die Mitgliedsmöglichkeit davon abhängig zu machen, wie der Versicherungsverlauf in der zweiten Lebenshälfte war ist rechtswidrig. Als Rentner habe ich die Zeit, den Rechtsweg bis zum Ende zu gehen, zumal ich ohnehin Schadenwérsatzforderungen gegen ein Finanzamt habe, allerdings diese mit anwaltlicher Hilfe. Die Altersgrenze 55 ist ohnehin willkürlich und aus der Sicht des GG nicht tolerabel.
Im Übrigen hat das auch die GKV erkannt und bitte wegen der Rechtslage um Geduld bei der Bearbeitung meines Widerspruchs.
Ein Hinweis noch für E.Kacmac, ein Zugereister, egal welchen Alters, muss in die GKV aufgenommen werden...das zum Gleichbehandlungsgrundsatz des GG.
Jeder mündige Bürger hat an sich das Recht zu entscheiden, in welcher Versicherung er aufgenommen werden möchte. Umkehrschluß, mit niedrigem Einkommen ist man also unmündig. In meinem Verfahren habe ich der GKV freigestellt, ob sie mich aufnehmen oder so stellen möchten, als ob ich schon 30 Jahre zuvor in der PKV hätte sein können.
Dazu wäre ein finanzieller Ausglech erforderlich.
Fazit, ich suche also Betroffene, denen es ähnlich wie mir geht und mit denen man sich mal zusammen setzen kann. Dabei können weitere Punkte, die eine neue gesetzliche Regelung berücksichtigen muss, erörtert werden.
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Beitragvon Rossi » 29.01.2012, 13:49

Na ja,

Zitat:
Im Übrigen hat das auch die GKV erkannt und bitte wegen der Rechtslage um Geduld bei der Bearbeitung meines Widerspruchs.



Top die Wette gilt; Du wirst von der Kasse eine Ablehnung bekommen. Die Kasse wird in der Begründung des Widerspruchsbescheides nicht im Ansatz auf Deine Argumente eingehen. Die Kasse wird den Widerspruch stumpf nach dem Wortlaut des Gesetzes mit Pauken und Trompeten abmeiern!

Du kannst selbstverständlich weiterhin hoffen und träumen!

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Beitragvon Vergil09owl » 29.01.2012, 15:44

also es gab da schon einen entsprechende BVG Rechtporechung zu.

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg101-00.html

wie soll ich sagen Da wird dennwohl mal wieder versucht was zu regeln was gefestigt ist.
Also das Heißt im Sinne von § 30 SGB I du willst für mindestens 1 Jahr Aussreisen, denn wieder Einreisen nach Deutschland? Denn stellt dir also dein zuständiger SV Träger den Nachweis aus das du dort gesetzlich versichert warst.

Denn kuckt also der zuständige SB auf den EA1 / S1 und sieht aha war in versichert ?

Gut denn kuckt und sieh da er sucht im Rahmen der RV Nummernsuche das da eine RV Nummer existiert, denn sieht weiter das eine Rente besteht usw usw.

Zuletzt also denn ausländische KV, also denn grundsätzlich ein Anspruch auf die freiwillige KV .

Nu denn viel Vergnügen.

Gruß

Jochen

Viel Vergnügen im Ausland

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Beitragvon Rossi » 29.01.2012, 16:03

Nun denn vergil, die Klamotte ist natürlich bekannt.

Hier wollte damals die liebe Gesetzgeber die Zugangsvoraussetzungen für die KVdR beschränken. Er wollte selbst die Zeiten einer Mitgliedschaft im Rahmen einer freiw. KV in der GKV (und deren Familienversicherung) bei der KVdR nicht mehr berücksichtigen. Dass haut natürlich nicht hin, denn auch der freiw. Versicherter in der GKV ist ein treues Mitglied der Solidargemeinschaft.

Aber hier liegt der Fall ja wohl anders. Der Poster ist aus eigener Initiative in die PKV geflüchtet. Er wollte vermutlich damals Kohle sparen. Ist ja in Ordnung, kann man ja. Aber jetzt in Alter geht der Schuss nach hinten los. Damals hat er gespart und heute löhnt er eben halt mehr. Vielleicht gleicht es sich unterm Strich aus.

Tja, hieraus nun die Verfassungswidrigkeit zu zaubern, halte ich persönlich für bedenklich.

Und die Altersgrenze von 55 Jahren ist für mich auch nachvollziehbar. Steht ja auch alles schön in der damaligen Begründung zum Gesetzentwurf! Willkür kann ich hier ebenfalls nicht erkennen.

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Beitragvon Vergil09owl » 29.01.2012, 16:22

Dito, ist alles schon mal vor dem BVG und BSG durchgekaut worden. Soll er klagen in 5 Jahren sehen wir weiter.

conferio
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Beitragvon conferio » 29.01.2012, 17:58

Also nur zur Info. Mir liegt der Gesetzestext im Original vor. Meine geschätzten Kollegen haben den scheinbar nicht.
Zitat: ....es liegt bei 55jährigen kein schutzwürdiges Interesse vor, da sie seit langer Zeit Altersrückstellungen aufgebaut haben........usw.
dazu müsste man aber von Anfang an in der PKV gewesen sein. Grundsätzlich ist mir die Mitgliedschaft in der GKV egal, da meine Beiträge ohnehin vom Staat ergänzt werden müssen. OB es nun 5 oder 15 Jahre dauert spielt also keine Rolle.
Na, und wenn Grundsatzurteile vorliegen im entsprechenden Fall, immer her damit incl. Aktenzeichen. Wir haben bis dato nichts vergleichbares gefunden.
Ich möchte hier auch keinen juristischen Unterricht erteilen, es geht mir nur um Interessenten, die in ähnlicher Lage sind.
Conferio

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Beitragvon Rossi » 29.01.2012, 18:04

Na ja,

Zitat:
Ich möchte hier auch keinen juristischen Unterricht erteilen, es geht mir nur um Interessenten, die in ähnlicher Lage sind.


Musst Du auch nicht (juristischen Unterricht)!

Aber Dir ist schon klar, dass vorm Bundesverfassungsgericht eine Anwaltpflicht beseteht?! Und ne Klage vorm Bundesverfassungsgericht bedeutet ne Menge Maloche; sonst wird es abgewiesen.

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Beitragvon conferio » 29.01.2012, 19:03

Die erste Hürde, die Annahme der Beschwerde muß genommen werden. Das wird nur funktionieren, wenn das BVG einen "Einsatz" des EugH befürchten muss. Und der ist immer möglich, wenn ein Staat gegen seine eigenen Gesetze, z.B. das GG, verstößt. Das ist in diesem Fall geschehen.
Schade, das du nicht auf die 55er Regel geantwortet hast? [-X
Na ja, dafür gibts nun einmal auch keine Rechtfertigung.
Anwaltspflicht nicht für die Einreichung, danach gibts Prozesskostenhilfe.
Leider ist in Deutschland eine Mentalität entstanden, mag es an der mangelnden Bikdung oder dem Sozialsystem liegen, die eine notwendige Reform der Sozialsysteme verhindert. Die "Armen" bekommen Unterstützung und die Fleissigen zahlen, weil sie ja nichts ändern können.
Und die wirklich Reichen werden Möglichkeiten finden, den überhöhten Forderungen des Staates auszuweichen. Deutschland ein Beamtenparadies, zusammen mit dem öffentlichen Dienst eine Geldvernichtungsmaschine. 200 GKVs, 200 Vorstände samt Personal und Dienstwagen, und niemanden interessierts.
Eine Vielzahl von Vorschriften und Verordnungen und gesetzen sind nicht rechtskonform und niemand macht etwas. Schon merkwürdig?
Da ich das alles aber schon vorher wusste, habe ich mich entsprechend vorbereitet, also bitte keine Beileidsbekundungen [-X .
Übrigens, auch der längste Weg beginnt immer nur mit einem Schritt.
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Beitragvon DKV-Service-Center » 29.01.2012, 19:47

also soll es vordergründig gegen die 55 gehen ?
und da sehe ich ein wenig Licht am Ende des Tunnels :-) aber hier würde ich über das Diskriminierung und GleichstellungsGesetz gehen.
Wenn das ein pfiffiger Anwalt als Altersdiskriminierung auslegt :-)
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.01.2012, 21:46

Na ja, warum hat der Rossi bislang auf die 55ér Regelung nicht geantwortet!?

Für mich ist es - auch nach dem Lesen der Begründung zum Gesetzentwurf - ziemlich klar. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber, dass langjährig in der PKV versicherte Personen keinen Zugang im hohen Alter zur GKV haben. Dies auch - nach meiner bescheidenen Ansicht - zu Recht.

Vorab, die Kassen lehnen fast alle über 55-jährigen - ohne eine Prüfung im Detail - ab. In den meisten Fälle hat der rossi zumindest dennoch diese Personen wieder in die Solidargemeinschaft katapultiert. Aber irgendwann sagt der rossi auch, jetzt ist es genug.

Ziel war es ja, dass langjährig in der PKV versicherte Personen nicht mehr in die Solidargemeinschaft schlüpfen können.

Dabei ist der Satz 1 des § 6 Abs. 3a SGB V sehr wichtig. Denn hiernach reicht es aus, wenn man in dem 5 Jahreszeitraum nur 1 lächerlichen Tag GKV versichert war. Erfüllt man diesen 1 jämmerlichen Tag, dann gilt der Ausschluss des § 6 Abs. 3a SGB V nicht. Damit hat der Gesetzgeber schon mal ziemlich klar und eindeutig zu verstehen gegeben, was eine langjährige Mitgliedschaft in der PKV ist. Es sind 5 Jahre.

Auch wenn man diesen 1 Tag in dem 5 Jahreszeitraum nicht erfüllt, so gibt es zahlreiche Fälle, die dann über den Satz 2 des § 6 Abs. 3a SGB V wieder in die Solidargmeinschaft katapultiert werden.

Man muss diese Vorschrift eben sehr wörtlich lesen und auslegen.

Ich kann dort ehrlich im Ansatz keine Verfassungswidrigkeit erkennen.

Wir können hier sehr gern über die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V auf einer fachlich fundierten Ebene diskutieren. Damit hat der rossi überhaupt kein Problem.

Du schreibst:

Zitat:
Meine geschätzten Kollegen haben den scheinbar nicht.


Aus welchem Lager kommst Du?

Im Rahmen meiner Seminartätigkeiten habe ich extra für die Bestimmungen des § 6 Abs. 3a SGB V ein sog. "special" zusammengestellt. Dort sind viele Informationen enthalten.

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Beitragvon conferio » 29.01.2012, 22:28

Wir sollten hier nicht grundsätzliche Rechtsfragen diskutieren, die sind im GG festgeschrieben. Wie DKV schon festgestellt hat, gibt es viele Punkte in dem "Gesetz", die unvereinbar mit dem GG sind. Ob es erstrebenswert ist, in der GKV zu sein ist auch eine andere Frage. Was mich immer wieder wundert, ist der Glaube an Vorschriften, die keiner höchstrichterlichen Prüfung standhalten können. Die Absicht von Ulla Schmidt, auf diesem Wege den Zugang zur GKV zu versperren, ist unbestritten. Nur hat sie vergessen, dass das eine rechtlich einwandfreie Grundlage braucht.
wenn sie die Wahlfreiheit aller zu allen Systemen ermöglicht hätte, wäre zumindest ein Teil des Gesetzes sinnvoll. Solange jeder, der normal verdient, in die GKV muss, macht das Gesetz keinen Sinn.
Tatsache ist jedenfalls, der GKV ist die von mir angesprochene Problematik klar, ansonsten wäre die Entscheidung über meinen Widerspruch längst erfolgt. Da ich auch nur an weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen interessiert bin und nicht unbedingt an der Aufnahme in der GKV läuft alles wie geplant. Allerdings wird diese Sache vielleicht anderen helfen können, die sich eben nicht wehren können.
Zum nachdenken, möglich wären 40jahre in GKV einzahlen und dann nicht mehr das Recht zu haben, in die GKV zu wechseln? Da sollte man mal über das Rechtsverständnis etwas nachdenken, ne viertelstunde vielleicht?
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Beitragvon Rossi » 29.01.2012, 22:48

Jetzt muss der rossi aber richtig schmunzeln:

Zitat:
Tatsache ist jedenfalls, der GKV ist die von mir angesprochene Problematik klar, ansonsten wäre die Entscheidung über meinen Widerspruch längst erfolgt.


Öhm, wovon träumst Du nachts?

Der rossi versucht es jetzt einmal zu übersetzen.

Der Widerspruchsausschuss Deiner Kasse ist hoffnungslos überlastet. Genau deswegen hast Du noch keinen Widerspruchsbescheid.

Diese Überlastung nimmst Du zum Anlass, dass Du dir in einer traumatischen Wunschvorstellung etwas vorstellst.

Letzt endlich wünschst der rossi Dir viel Erfolg bei dieser Wunschvorstellung.

Kämpfe hierfür; werde zu einem Kampfterrier und beweise es.

Aber wundere Dich nicht nachher, wenn es nicht Deinen Vorstellungen entspricht.

Wir beide können hier eine Wette machen; der Wetteinsatz beträgt:

- ne Kiste Bier
- nen Zentner Tabak
- ne Karre Senf


Mein Ergebnis ist, dass Du eine Ablehnung von der Kasse bekommst.


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