rückwirkend ab 01.01.2009 PKV zum Basistarif ?Hälfte Beitrag

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heinrich
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rückwirkend ab 01.01.2009 PKV zum Basistarif ?Hälfte Beitrag

Beitragvon heinrich » 02.02.2012, 19:14

rückwirkend zum 01.01.2009 muss jemand in den Basistarif.

ist doch ungefähr so richtig.
1/2009 keine Nachzahlung
2-5/2009 voller Monatsbeitrag
ab 6/2009 bis "Abschluss" 1/6 des Monatsbeitrages

AB "Abschluss" voller Monatsbeitrag, normalerweise ja 650 EUR.



Was ist bei Bedürftigkeit nach dem SGB XII.
Wenn diese Bedürftigkeit schon seit 01.01.2009 bestanden hat.

Dabei gilt ja nur der halbe Beitrag , richtig ??

FRAGE:
gilt dies (halber Beitrag) auch für die Zeit ab 01.01.2009 , also rückwirkend,
mit der Folge, dass
für 2-5 2009 nur die Hälft
von 6/2009 bis zum Abschluss nur die Hälfte von Sechstel (also 1/12)
Prämie/Beitrag fällig ist

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