Wie werden Altersrückstellungen berechnet?
Verfasst: 18.02.2012, 23:07
Meine PKV hat ihre anfänglich moderaden allmonatlichen Forderungen mittlerweile in astronomische Höhen getrieben.
Diese Forderungen sind so aberwitzig hoch gewachsen, dass diese PKV von sich aus Alternativen anbieten musste.
Bei diesen alternativ angebotenen Tarifen handelt es sich ausnahmslos um Ladenhüter mit einem grottenschlechten Preis/Leistungsverhältnis.
Warum werden bei diesen Ladenhütertarifen unterschiedliche Altersrückstellengen berücksichtigt?
Die berücksichtigten Altersrückstellungen schwanken zwischen 336€ und 453€, je nach Tarif.
Den für mich optimalen Tarif muss ich selber suchen, da mein "Berater" bei dem für mich optimalen Tarif sein Provisionsmaximum verfehlen würde.
Nach meinen mühevollen Recherchen ist der für mich optimale Tarif SMB+PLU. Dieser Tarif wird mir natürlich nicht angeboten, ich muss ihn einklagen.
In welcher Höhe sind in diesem Tarif meine Altersrückstellungen zu berücksichtigen?
Ab dem 01.01.2013 haben die PKVs ihren Opfern die Höhe ihrer gebildeten Altersrückstellungen alljährlich zu belegen. Soweit ist es aber heute noch nicht.
Diese Forderungen sind so aberwitzig hoch gewachsen, dass diese PKV von sich aus Alternativen anbieten musste.
Bei diesen alternativ angebotenen Tarifen handelt es sich ausnahmslos um Ladenhüter mit einem grottenschlechten Preis/Leistungsverhältnis.
Warum werden bei diesen Ladenhütertarifen unterschiedliche Altersrückstellengen berücksichtigt?
Die berücksichtigten Altersrückstellungen schwanken zwischen 336€ und 453€, je nach Tarif.
Den für mich optimalen Tarif muss ich selber suchen, da mein "Berater" bei dem für mich optimalen Tarif sein Provisionsmaximum verfehlen würde.
Nach meinen mühevollen Recherchen ist der für mich optimale Tarif SMB+PLU. Dieser Tarif wird mir natürlich nicht angeboten, ich muss ihn einklagen.
In welcher Höhe sind in diesem Tarif meine Altersrückstellungen zu berücksichtigen?
Ab dem 01.01.2013 haben die PKVs ihren Opfern die Höhe ihrer gebildeten Altersrückstellungen alljährlich zu belegen. Soweit ist es aber heute noch nicht.