weltreise

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tornaluf
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weltreise

Beitragvon tornaluf » 24.02.2012, 21:00

hallo zusammen,
sicherlich wurde dieses thema schon einigemale angesprochen dennoch ist mir vieles unverständlich
und der richtige lösungsansatz fehlt mir.

zum problem
wir eine familie vater mutter 2 kinder wollen auf weltreise ca drei jahre gehen.
diese ganze familie bleibt hier in deutschland gemeldet.

die mutter und die beiden kinder sind privat versichert und ich gesetztlich.

nun werden wir ja ne auslandkrankenlangzeit versicherung abschließen.
für die erwachsenen. unsere zwei kinder sollen privat weiter laufen aus verschiedenen gründe.

ich hab bereits bei meiner krankenkasse x angerufen und mich erkundigt.
möglichkeit eins:
wenn mich mein arbeitgeber abmeldet bekomm ich nen schreiben
auf das ich antworte das ich für eine bestimmte zeit im ausland bin.
komme ich zurück brauche ich nen festes arbeitsverhältniss oder muß muß arbeitslos gemeldet sein um wieder bei ihnen versichert zu sein.
dannach kwurde nichts mehr geschehen.
möglichkeit zwei :
die anwartschaft mit 45 euro im monat.

bei meiner frau macht die kasse y aber probleme. laut berater
müßte sie weiterhin versichert sein in deutschland und das würde mit mindesten 300 euro (weltweite absicherung) zubuche schlagen ein posten der leider nicht in unser budget paßt.

leider blick ich in dieser frage garnicht durch.
vielleicht kann mir jemand helfen wie ich vorgehen muß.
möglichkeiten haben wir viele.
sie könnte ihre selbstständigkeit auch aufs eis legen.



hat jemand rat???

schon jetzt vielen dank torna luf

ratte1
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Re: weltreise

Beitragvon ratte1 » 24.02.2012, 22:27

tornaluf hat geschrieben:bei meiner frau macht die kasse y aber probleme. laut berater
müßte sie weiterhin versichert sein in deutschland und das würde mit mindesten 300 euro (weltweite absicherung) zubuche schlagen ein posten der leider nicht in unser budget paßt.
siehe Dir mal den § 240 Abs. 4a SGB V
Der Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder sind 10 vom Hundert der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches zugrunde zu legen, wenn der Anspruch auf Leistungen für das Mitglied und seine nach § 10 versicherten Angehörigen während eines Auslandsaufenthaltes, der durch die Berufstätigkeit des Mitglieds, seines Ehegatten, seines Lebenspartners oder eines seiner Elternteile bedingt ist, oder nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ruht. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach § 16 Abs. 1 der Anspruch auf Leistungen aus anderem Grund für länger als drei Kalendermonate ruht, sowie für Versicherte während einer Tätigkeit für eine internationale Organisation im Geltungsbereich dieses Gesetzes..

Damit würde sich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf rund 45,- Euro monatlich beschränken.

MfG
ratte1

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Beitragvon tornaluf » 24.02.2012, 22:43

hallo
und danke für die antwort.
versuche zu verstehen.

tornaluf

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Beitragvon tornaluf » 25.02.2012, 13:26

scheint iorgendwie ja ne komplizierte sache z sein.

ratte1
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Beitragvon ratte1 » 25.02.2012, 14:39

tornaluf hat geschrieben:scheint iorgendwie ja ne komplizierte sache z sein.


Der Anspruch auf Leistungen ruht während eines Auslandsaufenthalt (§ 16 SGB V). Wenn also die Reise mehr als 3 Monat dauert, ist in dieser Zeit die Reduzierung der Beiträge auf rund 45,- Euro monatlich auf Antrag möglich. Das dürfte die Reisekasse entlasten...

MfG
ratte1


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