Selbständig nun Arbeitnehmer
Verfasst: 06.06.2007, 17:01
Hallo Forum,
bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Selbständiger hat nach 8 Jahren aufgegeben. Er war in der gesetzlichen Krankenversicherung bis 02/07 freiwilliges Mitglied. Da er die Beiträge für seine Versicherung nicht zahlen konnte, wurde er von der KK gekündigt. Daher war er seit 02.07 ohne Versicherung. Ab dem 01.06.07 hat er nun eine Arbeitnehmertätigkeit gefunden. Wer kann mir sagen, wie diese sozialversicherungsmäßig bei einem Einkommen von 2.000,-- brutto zu behandeln ist? Müssen für alle Zweige Pflichtbeiträge gezahlt werden? Muß er die Beiträge für 03-05/07 sicherlich nachzahlen? Muss die KK ihn als pflichtiges Mitglied aufnehmen? Hiiiilfe.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Gruß Birgit
bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Selbständiger hat nach 8 Jahren aufgegeben. Er war in der gesetzlichen Krankenversicherung bis 02/07 freiwilliges Mitglied. Da er die Beiträge für seine Versicherung nicht zahlen konnte, wurde er von der KK gekündigt. Daher war er seit 02.07 ohne Versicherung. Ab dem 01.06.07 hat er nun eine Arbeitnehmertätigkeit gefunden. Wer kann mir sagen, wie diese sozialversicherungsmäßig bei einem Einkommen von 2.000,-- brutto zu behandeln ist? Müssen für alle Zweige Pflichtbeiträge gezahlt werden? Muß er die Beiträge für 03-05/07 sicherlich nachzahlen? Muss die KK ihn als pflichtiges Mitglied aufnehmen? Hiiiilfe.
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Gruß Birgit