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Selbständig nun Arbeitnehmer

Verfasst: 06.06.2007, 17:01
von Pöps
Hallo Forum,

bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

Selbständiger hat nach 8 Jahren aufgegeben. Er war in der gesetzlichen Krankenversicherung bis 02/07 freiwilliges Mitglied. Da er die Beiträge für seine Versicherung nicht zahlen konnte, wurde er von der KK gekündigt. Daher war er seit 02.07 ohne Versicherung. Ab dem 01.06.07 hat er nun eine Arbeitnehmertätigkeit gefunden. Wer kann mir sagen, wie diese sozialversicherungsmäßig bei einem Einkommen von 2.000,-- brutto zu behandeln ist? Müssen für alle Zweige Pflichtbeiträge gezahlt werden? Muß er die Beiträge für 03-05/07 sicherlich nachzahlen? Muss die KK ihn als pflichtiges Mitglied aufnehmen? Hiiiilfe.

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Gruß Birgit

Verfasst: 06.06.2007, 18:07
von fwilke
Hallo Birgit

1.) Die Person wird versicherungspflichtig und ist dadurch automatisch Mitglied der GKV.
2.) Die Person ist der Pflicht zur Versicherung zum 01.04.2007 nicht nachgekommen und wird meiner Meinung nach die Beiträge für 04 und 05/2007 nachzahlen müssen!

Frank Wilke

Verfasst: 07.06.2007, 22:08
von Sven-Hennig
Hallo,

kurze Ergänzung,

Es ist eine Ordnungswidrigkeit keine Versicherung zu haben, dementsprechend ist auch mit einer Strafe zu rechnen.

Hinweise hierzu auch hier:

http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/versicherungsschutz.html

Gruß

Verfasst: 08.06.2007, 09:34
von Pöps
Hallo Jungs,

danke für Eure Antworten. Die Krankenkasse hatte meinen Freund nach der Kündigung jedoch nicht mehr aufnehmen wollen. Der Hinweis auf die Pflicht zur Aufnahme, wurde im März dementiert. Es sollte noch ein Veto des Verbandes geben. Sie sollten Ihn nicht mehr aufnehmen. Jetzt bin ich mal gespannt, wie das weitergeht.

liebe Grüße Birgit

Verfasst: 08.06.2007, 14:15
von fwilke
Das mag sein, im März ... aber jetzt nicht mehr.

Werden Sie persönlich vorstellig bei der letzten GKV, Antrag ausfüllen, fertig.

Frank Wilke