Beitragsfrei vollversichert im Alter: wie geht das?

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lotte33
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Beitragsfrei vollversichert im Alter: wie geht das?

Beitragvon lotte33 » 12.03.2012, 16:24

Im Panoramastrang ging dieses Nebenthema vielleicht etwas unter, deshalb möchte ich es hier nochmal neu einstellen:


Interessant zur Frage PKV-Beiträge im Alter auch dieser Artikel (schon etwas älter).
http://www.versicherungsmagazin.de/Aktu ... hlung.html

Das wüßte ich jetzt doch aber gerne etwas genauer.
Wie muß man sich das vorstellen?
Hängt es von der Mitgliedschaftsdauer ab?
Vom Betrag der Alterrückstellungen?
Von der Frage, ob man in den letzten Jahren viele Kosten verursacht hat (viele Krankheiten treten ja im Alter vermehrt auf und am teuersten für die Kasse ist ja bekanntlich das letzte Lebensjahr).

Hier wäre ich für weiterführende Hinweise dankbar, der Artikel sagt ja wenig zu den Umständen/Voraussetzungen.
Bisher hatte ich nämlich eher die Befürchtung, die PKV-Beiträge steigen mit zunehmendem Alter quasi ins Unermessliche.

lg lotte

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 12.03.2012, 20:23

§ 12a VAG

(1) Das Versicherungsunternehmen hat den Versicherten in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und freiwilligen Pflegekrankenversicherung (Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung) jährlich Zinserträge, die auf die Summe der jeweiligen zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres vorhandenen positiven Alterungsrückstellung der betroffenen Versicherungen entfallen, gutzuschreiben. Diese Gutschrift beträgt 90 vom Hundert der durchschnittlichen, über die rechnungsmäßige Verzinsung hinausgehenden Kapitalerträge (Überzins).
(2) Den Versicherten, die den Beitragszuschlag nach § 12 Abs. 4a geleistet haben, ist bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag der Anteil, der auf den Teil der Alterungsrückstellung entfällt, der aus diesem Beitragszuschlag entstanden ist, jährlich in voller Höhe direkt gutzuschreiben. Der Alterungsrückstellung aller Versicherten ist von dem verbleibenden Betrag jährlich 50 vom Hundert direkt gutzuschreiben. Der Vomhundertsatz nach Satz 2 erhöht sich ab dem Geschäftsjahr des Versicherungsunternehmens, das im Jahre 2001 beginnt, jährlich um zwei vom Hundert, bis er 100 vom Hundert erreicht hat.
(2a) Die Beträge nach Absatz 2 sind ab Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten zur zeitlich unbefristeten Finanzierung der Mehrprämien aus Prämienerhöhungen oder eines Teils der Mehrprämien zu verwenden, soweit die vorhandenen Mittel für eine vollständige Finanzierung der Mehrprämien nicht ausreichen. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres des Versicherten zur Prämiensenkung einzusetzen. Zuschreibungen nach diesem Zeitpunkt sind zur sofortigen Prämiensenkung einzusetzen. In der freiwilligen Pflegetagegeldversicherung können die Versicherungsbedingungen vorsehen, dass an Stelle einer Prämienermäßigung eine entsprechende Leistungserhöhung vorgenommen wird.
(3) Der Teil der nach Absatz 1 ermittelten Zinserträge, der nach Abzug der nach Absatz 2 verwendeten Beträge verbleibt, ist für die Versicherten, die am Bilanzstichtag das 65. Lebensjahr vollendet haben, für eine erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden. Bis zum Bilanzstichtag, der auf den 1. Januar 2010 folgt, dürfen abweichend von Satz 1 25 vom Hundert auch für Versicherte verwendet werden, die das 55. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Prämienermäßigung gemäß Satz 1 kann insoweit beschränkt werden, dass die Prämie des Versicherten nicht unter die des ursprünglichen Eintrittsalters sinkt; der nicht verbrauchte Teil der Gutschrift ist dann zusätzlich gemäß Absatz 2 gutzuschreiben.

lotte33
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Beitragvon lotte33 » 12.03.2012, 22:46

Tja, für den Laien sind solche Texte m.E. weitgehend unlesbar.
Kann das mal jemand übersetzen.

In Punkt 2 geht es, meine ich verstanden zu haben, um Beitragszahler, die während der Berufstätigkeit einen Zuschlag bezahlt haben, der dann später wieder abgezogen wird, oder so ähnlich.

In 1 und 3 ist viel von Zinserträgen die Rede. Geht es um die Bilanz der Versicherung oder die Altersrückstellungen des einzelnen Mitgliedes oder was hat es damit auf sich?

lg lotte

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Beitragvon lotte33 » 12.03.2012, 22:47

Tja, für den Laien sind solche Texte m.E. weitgehend unlesbar.
Kann das mal jemand übersetzen, bitte?

In Punkt 2 geht es, meine ich verstanden zu haben, um Beitragszahler, die während der Berufstätigkeit einen Zuschlag bezahlt haben, der dann später wieder abgezogen wird, oder so ähnlich.

In 1 und 3 ist viel von Zinserträgen die Rede. Geht es um die Bilanz der Versicherung oder die Altersrückstellungen des einzelnen Mitgliedes oder was hat es damit auf sich?

lg lotte


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