PKV in Elternzeit (Teilzeit) ruhen lassen ? Wechsel in GKV ?
Verfasst: 07.06.2007, 14:10
Hallo,
Ich (31 Jahre alt) bin seit dem Jahr 2007 in der PKV (HUK-Coburg) versichert. Ich werde ab Mitte August 2007 für ein Jahr in Elternzeit gehen und während der Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten.
Im Kalenderjahr 2007 wird mein Jahreseinkommen trotz teilweiser Teilzeitarbeit über der Beitragsbemessunggrenze liegen (>50 TEUR), 2008 dann vermutlich darunter. Daher:
(a)
Ab wann besteht Versicherungspflicht in der GKV für mich? Ab dem Monat, in dem ich das erste Mal deutlich weniger verdiene (August 2007), oder nach dem ersten Kalenderjahr in dem ich unter der BBG liege (Ende 2008) oder wenn das erste Mail in rollierenden 12 Monaten die Jahres-BBG unterschritten wird ???
Angenommen ich werde zum Zeitpunkt x versicherungspflichtig, vgl. oben.
(b)
Kann ich dann meine PKV solange beitragsfrei oder beitragsarm ruhen lassen, um diese nach einem Jahr oder zwei wieder fortzusetzen ??? Bleiben die Altersrückstellungen erhalten ???
Ich habe gelesen, daß ich mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen kann. Kommt für mich nur in Frage, wenn diese Entscheidung NICHT auf Lebenszeit gilt. Ich möchte für den Fall einer späteren Arbeitslosigkeit oder einem dauerhaften niedrigen Einkommen mir nicht den Weg zurück in die GKV versperren. Daher:
(c)
Gibt es eine Möglichkeit, die Befreiung von der Versicherungspflicht an die Elternzeit oder die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung zu knüpfen ???
Meine unverheiratete Partnerin ist im Moment in Elternzeit freiwillig in der GKV, unser Sohn ist dort familienmitversichert.
Ab September wird Sie verbeamtet und muss damit in die PKV.
(d) Stimmt das so?
(e) Muss/Darf mein Sohn damit auch in die PKV ??
(f) Für den Fall das ich - bedingt durch Teilzeitarbeit mit niedrigerem Einkommen - zum Zeitpunkt xx (siehe a) - versicherungspflichtig bin und mich nicht davon befreien lasse, kann meine Sohn dann bei mir familienmitversichert werden ?
Ich (31 Jahre alt) bin seit dem Jahr 2007 in der PKV (HUK-Coburg) versichert. Ich werde ab Mitte August 2007 für ein Jahr in Elternzeit gehen und während der Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten.
Im Kalenderjahr 2007 wird mein Jahreseinkommen trotz teilweiser Teilzeitarbeit über der Beitragsbemessunggrenze liegen (>50 TEUR), 2008 dann vermutlich darunter. Daher:
(a)
Ab wann besteht Versicherungspflicht in der GKV für mich? Ab dem Monat, in dem ich das erste Mal deutlich weniger verdiene (August 2007), oder nach dem ersten Kalenderjahr in dem ich unter der BBG liege (Ende 2008) oder wenn das erste Mail in rollierenden 12 Monaten die Jahres-BBG unterschritten wird ???
Angenommen ich werde zum Zeitpunkt x versicherungspflichtig, vgl. oben.
(b)
Kann ich dann meine PKV solange beitragsfrei oder beitragsarm ruhen lassen, um diese nach einem Jahr oder zwei wieder fortzusetzen ??? Bleiben die Altersrückstellungen erhalten ???
Ich habe gelesen, daß ich mich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen kann. Kommt für mich nur in Frage, wenn diese Entscheidung NICHT auf Lebenszeit gilt. Ich möchte für den Fall einer späteren Arbeitslosigkeit oder einem dauerhaften niedrigen Einkommen mir nicht den Weg zurück in die GKV versperren. Daher:
(c)
Gibt es eine Möglichkeit, die Befreiung von der Versicherungspflicht an die Elternzeit oder die Dauer einer Teilzeitbeschäftigung zu knüpfen ???
Meine unverheiratete Partnerin ist im Moment in Elternzeit freiwillig in der GKV, unser Sohn ist dort familienmitversichert.
Ab September wird Sie verbeamtet und muss damit in die PKV.
(d) Stimmt das so?
(e) Muss/Darf mein Sohn damit auch in die PKV ??
(f) Für den Fall das ich - bedingt durch Teilzeitarbeit mit niedrigerem Einkommen - zum Zeitpunkt xx (siehe a) - versicherungspflichtig bin und mich nicht davon befreien lasse, kann meine Sohn dann bei mir familienmitversichert werden ?