http://www.haufe.de/sozialversicherung/ ... tart:int=0
Erfolgt keine ordentliche Kündigung des PKV-Vertrages, müssen trotz Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung die Beiträge weitergezahlt werden, urteilte das Landgericht Dortmund.
Mal für alle die es intressiert.
Gruss
Jochen
Wechsel PKV - GKV
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