Hi,
ein Geschäftsführer GmbH ist privat versichert. Wenn er krank ist, zahlt die PKV erst nach dem 42. Tag. Mal Frage: gibt es da keine LFZ? Wahrscheinlich bekommt er nichtmal nen Zuschuss PKV vom Arbeitgeber, da er ja als GF versicherungsfrei ist.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Firma über ihn die PKV zahlt, damit er ganz normal die LFZ bekommt?
maije
GF GmbH
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
GF GmbH
Hallo,
danke, dass überhaupt wer geantwortet hat.
Sorry, eigentlich gehört das zur privaten KV und nicht zu sonstiges.
Klar, das weiss ich auch mit der lfz, vielleicht hab ich die frage nicht richtig formuliert.
die private kv kann eigentlich garnicht bezuschusst werden vom ag, wenn der gmbh-gf sowieso sozialvers.frei ist, oder??
gruß und danke!
danke, dass überhaupt wer geantwortet hat.
Sorry, eigentlich gehört das zur privaten KV und nicht zu sonstiges.
Klar, das weiss ich auch mit der lfz, vielleicht hab ich die frage nicht richtig formuliert.
die private kv kann eigentlich garnicht bezuschusst werden vom ag, wenn der gmbh-gf sowieso sozialvers.frei ist, oder??
gruß und danke!
Hallo,
der Ges.geschäftsführer ist Arbeitnehmer, d.h. alles was er vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, ist Arbeitslohn. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zur KV zahlen. Dieser Beitrag ist jedoch nicht (wie bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern) steuerfrei. Es besteht auch keine Pflicht zur Zahlung (wie das bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern der Fall ist).
Gruß Birgit
der Ges.geschäftsführer ist Arbeitnehmer, d.h. alles was er vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Tätigkeit erhält, ist Arbeitslohn. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zur KV zahlen. Dieser Beitrag ist jedoch nicht (wie bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern) steuerfrei. Es besteht auch keine Pflicht zur Zahlung (wie das bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern der Fall ist).
Gruß Birgit
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- Postrank7
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Re: GF GmbH
Hallo maije
ein Geschäftsführer einer GmbH hat mit eben dieser einen GF Vertrag in diesem ist alles geregelt unteranderem die Lohnvortzahlung im Krankheitsfall.
Der Regelfall sagt aus normale Lohnfortzahlung bis 42 Tag.
Es giebt aber auch Verträge die hier eine Länger Dauer vorsehen.
Ist eben eine Sache der Vertragsgestalltung.
Gruß
ein Geschäftsführer einer GmbH hat mit eben dieser einen GF Vertrag in diesem ist alles geregelt unteranderem die Lohnvortzahlung im Krankheitsfall.
Der Regelfall sagt aus normale Lohnfortzahlung bis 42 Tag.
Es giebt aber auch Verträge die hier eine Länger Dauer vorsehen.
Ist eben eine Sache der Vertragsgestalltung.
Gruß
GF problem
Hallo Maije,
normalerweise sieht eine GF Versicherung eine Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag vor. Dies kann aber auch bis zum 182. Tag sein, je nach größe und Umsatz der Firma.
Die Firma kann maximal 50% der Aufwendungen bezuschussen.
Ausserdem ist es möglich einen Selbstbehalt von 600 € p.a. von der Firma
tragen zu lassen, dieser ist Steuerfrei.
Alles Gute
Goose
normalerweise sieht eine GF Versicherung eine Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag vor. Dies kann aber auch bis zum 182. Tag sein, je nach größe und Umsatz der Firma.
Die Firma kann maximal 50% der Aufwendungen bezuschussen.
Ausserdem ist es möglich einen Selbstbehalt von 600 € p.a. von der Firma
tragen zu lassen, dieser ist Steuerfrei.
Alles Gute
Goose
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