Ich bin seit 6 Jahren mit 30% bei der DKV privat versichert und zu 70% beihilfeberechtigt – mein Mann ist Beamter. Wohnort Rheinland-Pfalz.
Jetzt würde ich gerne wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben und bin dadurch ja automatisch wieder in der GKV.
Gibt es irgendeine Möglichkeit die PKV mit Beihilfeanspruch parallel zur gesetzlichen Versicherung weiterzuführen?
Die Mehrkosten würde ich in Kauf nehmen, da ich chronisch krank bin und den Status als Privatpatient nur ungern verlieren würde.
Ich habe mir auch schon Gedanken über Kostenerstattung in der GKV plus Zusatzversicherung im ambulanten Bereich bei der PKV gemacht. Aber wenn ich die Kosten, der Zusatzversicherung und die große Anwartschaft zusammenrechne dann bin ich schon fast bei dem Betrag den ich momentan für meine 30% bezahle – und habe da den stationären Bereich mitversichert was bei der ambulanten Zusatzversicherung nicht der Fall wäre.
Alles in allem eine nicht sehr zufriedenstellende Situation.
Am liebsten wäre mir halt, ich könnte beide Versicherungen parallel laufen lassen.
Wenn es möglich wäre die Private neben der GKV weiterzuführen, was ist dann aber mit den Beiträgen zur Pflegeversicherung. Meines Wissens ist da eine doppelte Einzahlung nicht möglich.
Gesetzlich pflichtversichert und parallel PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Vielen Dank für die Antwort,
aber wie läuft das dann mit den Beiträgen zur Pflegeversicherung.
Momentan bezahle ich die ja über die DKV.
Wenn ich nun auch pflichtversichert bin werden die Beiträge dann doch auch noch von der gesetzlichen Kasse abgeführt - und 2x geht eigentlich nicht, wenn ich richtig informiert bin...?
Viele Grüße
aber wie läuft das dann mit den Beiträgen zur Pflegeversicherung.
Momentan bezahle ich die ja über die DKV.
Wenn ich nun auch pflichtversichert bin werden die Beiträge dann doch auch noch von der gesetzlichen Kasse abgeführt - und 2x geht eigentlich nicht, wenn ich richtig informiert bin...?
Viele Grüße
Ja, den angegebenen Link kenne ich auch.
Aber so wie ich das sehe, gilt § 10 Sonderbestimmungen für Mitglieder von Krankenkassen im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB V ja nicht für beihilfeberechtigte Angehörige.
Ich bin ja nicht aufgrund meines Beschäftigungsverhältnisses beihilfeberechtigt sondern weil ich die Ehefrau eines beihilfeberechtigten Beamten bin.
Für mich würde zutreffen:
Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen (AOK, DAK, BEK etc.) gelten Sonderbestimmungen.
Danach sind bei Beihilfeberechtigten, die in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert, freiwillig oder rentenversichert sind, die beihilfefähigen Aufwendungen um die Leistungen der Kranken- oder Ersatzkasse zu kürzen. Hierzu sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gegenüber der Festsetzungsstelle nachzuweisen. Bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen ist stets der höchstmögliche Festzuschuss als Leistung der Krankenkasse (§ 55 Abs. 1 SGB V) anzusetzen.
Und das ja auch nur wenn ich als gesetzlich versicherter Patient mit Versicherungskarte zum Arzt gehe.
Gehe ich als Privatpatient zum Arzt reiche ich die Rechnung bei meiner PKV ein, die bezahlt ihren Anteil (in meinem Fall 30%) und den Rest bezahlt dann die Beihilfe.
Zumindest habe ich das nach Gesprächen mit meiner Beihilfestelle so verstanden.
Die Aussage meiner Beihilfestelle war:
Wenn ihre PKV die Versicherung zu 30% parallel zur gesetzlichen Pflichtversicherung weiterführt, erstattet die Beihilfe auch weiterhin die verbleibenden 70%.
Solange sie nicht über die Einkommensgrenze von 20.400 Euro kommen bleiben sie immer zu 70% beihilfeberechtigt. Egal wie sie versichert sind.
Aber so wie ich das sehe, gilt § 10 Sonderbestimmungen für Mitglieder von Krankenkassen im Sinne des § 4 Abs. 2 SGB V ja nicht für beihilfeberechtigte Angehörige.
Ich bin ja nicht aufgrund meines Beschäftigungsverhältnisses beihilfeberechtigt sondern weil ich die Ehefrau eines beihilfeberechtigten Beamten bin.
Für mich würde zutreffen:
Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen (AOK, DAK, BEK etc.) gelten Sonderbestimmungen.
Danach sind bei Beihilfeberechtigten, die in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert, freiwillig oder rentenversichert sind, die beihilfefähigen Aufwendungen um die Leistungen der Kranken- oder Ersatzkasse zu kürzen. Hierzu sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gegenüber der Festsetzungsstelle nachzuweisen. Bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen ist stets der höchstmögliche Festzuschuss als Leistung der Krankenkasse (§ 55 Abs. 1 SGB V) anzusetzen.
Und das ja auch nur wenn ich als gesetzlich versicherter Patient mit Versicherungskarte zum Arzt gehe.
Gehe ich als Privatpatient zum Arzt reiche ich die Rechnung bei meiner PKV ein, die bezahlt ihren Anteil (in meinem Fall 30%) und den Rest bezahlt dann die Beihilfe.
Zumindest habe ich das nach Gesprächen mit meiner Beihilfestelle so verstanden.
Die Aussage meiner Beihilfestelle war:
Wenn ihre PKV die Versicherung zu 30% parallel zur gesetzlichen Pflichtversicherung weiterführt, erstattet die Beihilfe auch weiterhin die verbleibenden 70%.
Solange sie nicht über die Einkommensgrenze von 20.400 Euro kommen bleiben sie immer zu 70% beihilfeberechtigt. Egal wie sie versichert sind.
@Philchen:
Ich muss jetzt nochmal nachfragen...
Sie schreiben, dass es problemlos möglich wäre die Private parallel zur GKV laufen zu lassen, ich dies aber unbedingt der PKV mitteilen soll.
Nun habe ich mit einem Versicherungsvertreter der DKV gesprochen und der sagte, dass ich es nicht melden soll. Denn sobald die DKV weiß, dass ich gesetzlich pflichtversichert bin legt sie meinen Vertrag für die Dauer der Pflichtversicherung still.
Er meinte, ich soll die PKV einfach so weiterlaufen lassen und nichts sagen.
Als ich ihn auf die Obliegenheiten der DKV angesprochen habe ging er nicht weiter darauf ein und meinte nur, er hätte mehrere Kunden bei denen die Private parallel zur GKV weiter läuft...
Jetzt bin ich natürlich total unsicher...
Vielleicht kann mir hier noch jemand weiterhelfen...?!
Ich muss jetzt nochmal nachfragen...
Sie schreiben, dass es problemlos möglich wäre die Private parallel zur GKV laufen zu lassen, ich dies aber unbedingt der PKV mitteilen soll.
Nun habe ich mit einem Versicherungsvertreter der DKV gesprochen und der sagte, dass ich es nicht melden soll. Denn sobald die DKV weiß, dass ich gesetzlich pflichtversichert bin legt sie meinen Vertrag für die Dauer der Pflichtversicherung still.
Er meinte, ich soll die PKV einfach so weiterlaufen lassen und nichts sagen.
Als ich ihn auf die Obliegenheiten der DKV angesprochen habe ging er nicht weiter darauf ein und meinte nur, er hätte mehrere Kunden bei denen die Private parallel zur GKV weiter läuft...
Jetzt bin ich natürlich total unsicher...
Vielleicht kann mir hier noch jemand weiterhelfen...?!
Anzeigen und gleichzeitig erklären, dass die ...
... PKV-Tarife bestehen bleiben, alles schriftlich natürlich.
Dann können sie nichts machen, ohne dir eine versicherungsvertragsgesetzliche Grundlage zu liefern. Die gibt es nicht, wenn du es "unverzüglich" anzeigst. Die meisten Versicherer präzisieren in ihren Tarifbedingungen, was unter "unverzüglich" zu verstehen ist, z. B. innerhalb von 1 Monat nach Eintritt der Versicherungspflicht.
Einfach weiterlaufen lassen ist als Rat gelinde gesagt, ein wenig lax. Kommt der Versicherer nämlich von alleine dahinter, dann darf er kündigen - offenbar möchte er ja gerne.
Wenn du später selbst kündigen willst, kannst du das zum Ende des laufenden Monats, also ohne weiteren fälligen Beitrag.
Gruß von
Gerhard
Dann können sie nichts machen, ohne dir eine versicherungsvertragsgesetzliche Grundlage zu liefern. Die gibt es nicht, wenn du es "unverzüglich" anzeigst. Die meisten Versicherer präzisieren in ihren Tarifbedingungen, was unter "unverzüglich" zu verstehen ist, z. B. innerhalb von 1 Monat nach Eintritt der Versicherungspflicht.
Einfach weiterlaufen lassen ist als Rat gelinde gesagt, ein wenig lax. Kommt der Versicherer nämlich von alleine dahinter, dann darf er kündigen - offenbar möchte er ja gerne.
Wenn du später selbst kündigen willst, kannst du das zum Ende des laufenden Monats, also ohne weiteren fälligen Beitrag.
Gruß von
Gerhard
Hallo Gerhard,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich werde es genau so machen wie du gesagt hast und es der PKV melden.
Da bin ich dann auf der sicheren Seite...
Ja und dann bin ich mal gespannt was die Versicherung dazu sagt. Ich hoffe, dass sie meinen Vertrag weiterlaufen lassen.
In den Versicherungsbedingungen der DKV habe ich zumindest nichts bezüglich einer Vertragsstilllegung bei gleichzeitiger Pflichtversicherung in der GKV gefunden...
Gruß
vielen Dank für deine Antwort.
Ich werde es genau so machen wie du gesagt hast und es der PKV melden.
Da bin ich dann auf der sicheren Seite...
Ja und dann bin ich mal gespannt was die Versicherung dazu sagt. Ich hoffe, dass sie meinen Vertrag weiterlaufen lassen.
In den Versicherungsbedingungen der DKV habe ich zumindest nichts bezüglich einer Vertragsstilllegung bei gleichzeitiger Pflichtversicherung in der GKV gefunden...
Gruß
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