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vorübergehend Privatversichert möglich

Verfasst: 31.03.2012, 16:52
von erdomis
Hallo, als Neuling habe ich eine Frage: Wenn ich als Freiberufler in die "Private" wechsel und ein halbes Jahr später wieder ein Angestelltenverhältnis mit ca. 4000 Euro Bruttoverdienst annehme, komme ich dann automatisch wieder in die gesetzliche? Oder erst nach 12 Gehältern unterhalb der Einkommensgrenze?
Ich beabsichtige nur vorübergehend die freiberufliche Tätigkeit, bis ich wieder einen Job finde...
Danke für die Info, Erdomis

Verfasst: 31.03.2012, 17:00
von DKV-Service-Center
dann bitte in der Gesetzlichen Verbleiben, in die PKV nur, wenn ich das Gesetzliche System verlassen möchte.
Gruß

Verfasst: 02.04.2012, 15:27
von Max80
Bleibe in der GKV freiwillig versichert, die Beiträge dürften mit der Annahme eines geringen Verdienstes auch nicht bis zur Maximalgrenze gehen. Ich nehme mal an du willst Freiberufler werden, damit du keine Lücke im Lebenslauf hast. So etwas wie Unternehmensberater?

Ansonsten gilt erst nach 12 Monaten unter der Einkommensgrenze, könntest du zurück in die GKV. Es sei du bist über 55.