Berechnung Strafzahlung Kündigung PPKV
Verfasst: 02.04.2012, 17:03
Hallo,
mein Vater war früher Unternehmer und dann privat versichert. Er musste mit 65 Jahren Insolvenz anmelden, das gesamte Privatvermögen ist weg und meine Eltern waren beide in der Privatinsolvenz.
Jetzt ist mein Vater 75 Jahre alt, mit zeitweise deutlichen Demenzanzeichen. Ich als Tochter, habe in der letzten Woche beim Amtsgericht einen Betreuer beantragen müssen.
Nun hat er meiner Mutter im Oktober 2011 erzählt, dass er seine PPKV
Ende 2008 gekündigt hat. Meine Mutter hat mir von der Sache erst vor
ca. 5 Wochen berichtet. D. h. er war 3 Jahre gar nicht versichert, ich muss dazu sagen, er geht nie zum Arzt. Aber, wenn etwas passiert wäre, daran mag ich gar nicht denken ....
Jetzt zu meiner Frage:
Er soll jetzt ab 01.2009 Strafe zahlen. Grundlage ist der Höchstsatz von 2012 d. h. 592 Euro Versicherungsbeitrag. Insgesamt, er ist ab dem 7. März 2012 im Basistarif versichert, kommen da, lt. Versicherung
6126,43 Euro Strafzahlung zusammen.
Ist die Zugrundelegung des Höchstsatzes 2012 auch für die Jahre 2009, 2010 und 2011 rechtens oder müsste der jeweils niedrigere Höchstsatz
berechnet werden?
Rechnung : 5 x Monatsbeitrag, dann für jeden Monat 1/6 Monatsbeitrag
Kennst sich damit jemand zufällig aus?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
MfG
Daniela
mein Vater war früher Unternehmer und dann privat versichert. Er musste mit 65 Jahren Insolvenz anmelden, das gesamte Privatvermögen ist weg und meine Eltern waren beide in der Privatinsolvenz.
Jetzt ist mein Vater 75 Jahre alt, mit zeitweise deutlichen Demenzanzeichen. Ich als Tochter, habe in der letzten Woche beim Amtsgericht einen Betreuer beantragen müssen.
Nun hat er meiner Mutter im Oktober 2011 erzählt, dass er seine PPKV
Ende 2008 gekündigt hat. Meine Mutter hat mir von der Sache erst vor
ca. 5 Wochen berichtet. D. h. er war 3 Jahre gar nicht versichert, ich muss dazu sagen, er geht nie zum Arzt. Aber, wenn etwas passiert wäre, daran mag ich gar nicht denken ....
Jetzt zu meiner Frage:
Er soll jetzt ab 01.2009 Strafe zahlen. Grundlage ist der Höchstsatz von 2012 d. h. 592 Euro Versicherungsbeitrag. Insgesamt, er ist ab dem 7. März 2012 im Basistarif versichert, kommen da, lt. Versicherung
6126,43 Euro Strafzahlung zusammen.
Ist die Zugrundelegung des Höchstsatzes 2012 auch für die Jahre 2009, 2010 und 2011 rechtens oder müsste der jeweils niedrigere Höchstsatz
berechnet werden?
Rechnung : 5 x Monatsbeitrag, dann für jeden Monat 1/6 Monatsbeitrag
Kennst sich damit jemand zufällig aus?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
MfG
Daniela