Hallo
ich schildere kurz die Situation. Ich war als Angestellter über der PKV Grenze beschäftigt und das seid über zehn Jahren. Nebenbei habe ich ein Unternehmen aufgebaut in dem auch versicherungspflichtige Angestellte beschäftigt sind. Die Firma in der ich beschäftigt war ist insolvenz gegangen. Jetzt bin ich offiziell arbeitslos und da ich über 30 Jahre ohne Pause eingezahlt habe, habe ich auch Anspruch auf ALG 1 . So nun das Problem. Normalerweise würde ich ja als Arbeitsloser in die gesetzliche kommen. Da ich aber eben auch selbstständig bin und auch versicherungspflichtige Angestellte haben sagte mir die Dame vom Arbeitsamt das ich eine Bescheinigung der GKV bräuchte das ich dort nicht rein könnte. Bei denen ich war die zicken rum und sagen " Warum soll ich Ihnen so etwas ausstellen Sie sind kein Mitglied!
Also meine Frage wo bekomme ich so eine Bescheinigung her bzw wo kann ich nachweisen das ich nicht in die GKV kann ?
Brauche Hilfe
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
es gibt die Möglichkeit, dass man NICHT versicherungspflichtig ist
es gibt die Möglichkeit, dass man versicherungsfrei ist
und
es gibt die Möglichkeit, dass man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lässt.
Letztlich kommt es für Dich auf das Gleiche raus. Für das Hirn eines Sozialversicherungsfachangestellten sind dies verschiedene Dinge.
Bevor ich näher darauf eingehe, folgenden Frage:
Wie alt bist Du
älter als 54 Jahre
oder
jünger als 55 Jahre
es gibt die Möglichkeit, dass man versicherungsfrei ist
und
es gibt die Möglichkeit, dass man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lässt.
Letztlich kommt es für Dich auf das Gleiche raus. Für das Hirn eines Sozialversicherungsfachangestellten sind dies verschiedene Dinge.
Bevor ich näher darauf eingehe, folgenden Frage:
Wie alt bist Du
älter als 54 Jahre
oder
jünger als 55 Jahre
Als Bezieher von ALG( I( kannst Du - wie bereits erkannt- durch den Bezug von ALG I wieder in die gesetzlichen KK kommen.
Anscheinend möchtest Du dies aber nicht.
Dazu folgende Aussage von mir.
Grundsatz ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, dass ein Bezieher von ALG (I)
versicherungspflichtig ist.
Jetzt ist zu prüfen, ob es davon eine Ausnahmen gibt.
Die Bewertung, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit besteht und damit KEINE Vers.Pflicht eintritt, gilt nicht für Bezieher von ALG (I).
§ 5 Abs. 5 SGB V gilt also nicht für ALG (I)-Bezieher.
JEtzt schauen wir in die nächste Vorschrift rein.
§ 6 SGB V und dort den Absatz 3.
Da ist von über 55jährigen die Rede, die VERSICHERUNGSFREI sein können.
Ist hier auch nicht der Fall, da Du 47 Jahre als bist
UND jetzt schauen wir in § 8 SGB V rein, der für Dich die Lösung bringt (wenn denn keine gesetzliche Krankenversicherung gewünscht wird)
§ 8 ABs. 1 Nr. 1a SGB V
Auf A n t r a g wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird durch den Bezug von Arbeitslosengeld... (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen.
ALSO: Du musste einen Antrag stellen
Dieser Fall kommt nicht häufig vor, dass ihn jeder , dessen Zuständigkeit dies nicht ist, kennen würde.
Ruf mal bei der gesetzlichen KK an, bei der Du zuletzt (auch wenn dies 30 Jahr her ist) an. Frag nach dem Teamleiter/Gruppenleiter/Abschnittsleiter in der Beitragsabteilung, der für den Bereich Versicherungspflicht für ALG (I) -Bezieher zuständig ist.
Dieser Mensch weiß sofort, was Du willst. Die meisten KK haben dafür sogar Vordrucke. ALs Nachweis wird dann sicherlich noch von Dir gefordert, dass Du Belege vorzeigst, dass Du mindestens die letzten 5 Jahre privat versichert ist.
Die Folge dieser Aktion ist, dass Du keine Bescheinigung, sondern (richtige Wortwahl) "EINEN BEFREIUNGSBESCHEID" von der (eingentlich grundsätzlichen Versicherungspflicht) erhält.
ABER: überlege Dir gut, ob Du dies auch willst. So viele Rückkehrmöglichkeiten zur gesetzlichen KK gibt es nicht mehr.
Anscheinend möchtest Du dies aber nicht.
Dazu folgende Aussage von mir.
Grundsatz ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, dass ein Bezieher von ALG (I)
versicherungspflichtig ist.
Jetzt ist zu prüfen, ob es davon eine Ausnahmen gibt.
Die Bewertung, dass eine hauptberufliche Selbstständigkeit besteht und damit KEINE Vers.Pflicht eintritt, gilt nicht für Bezieher von ALG (I).
§ 5 Abs. 5 SGB V gilt also nicht für ALG (I)-Bezieher.
JEtzt schauen wir in die nächste Vorschrift rein.
§ 6 SGB V und dort den Absatz 3.
Da ist von über 55jährigen die Rede, die VERSICHERUNGSFREI sein können.
Ist hier auch nicht der Fall, da Du 47 Jahre als bist
UND jetzt schauen wir in § 8 SGB V rein, der für Dich die Lösung bringt (wenn denn keine gesetzliche Krankenversicherung gewünscht wird)
§ 8 ABs. 1 Nr. 1a SGB V
Auf A n t r a g wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird durch den Bezug von Arbeitslosengeld... (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen.
ALSO: Du musste einen Antrag stellen
Dieser Fall kommt nicht häufig vor, dass ihn jeder , dessen Zuständigkeit dies nicht ist, kennen würde.
Ruf mal bei der gesetzlichen KK an, bei der Du zuletzt (auch wenn dies 30 Jahr her ist) an. Frag nach dem Teamleiter/Gruppenleiter/Abschnittsleiter in der Beitragsabteilung, der für den Bereich Versicherungspflicht für ALG (I) -Bezieher zuständig ist.
Dieser Mensch weiß sofort, was Du willst. Die meisten KK haben dafür sogar Vordrucke. ALs Nachweis wird dann sicherlich noch von Dir gefordert, dass Du Belege vorzeigst, dass Du mindestens die letzten 5 Jahre privat versichert ist.
Die Folge dieser Aktion ist, dass Du keine Bescheinigung, sondern (richtige Wortwahl) "EINEN BEFREIUNGSBESCHEID" von der (eingentlich grundsätzlichen Versicherungspflicht) erhält.
ABER: überlege Dir gut, ob Du dies auch willst. So viele Rückkehrmöglichkeiten zur gesetzlichen KK gibt es nicht mehr.
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