Hallo,
ich will es kurz und verständlich machen. Ich lebe in einer Partnerschaft (unverheiratet) und wir haben ein Kind. Ich bin privat versichert, sie gesetzlich. Sie arbeitet geringfügig, ist aber krankenversichert. Wir planen zu heiraten.
Alles schön und gut.
Nun ist es leider so, dass meine Partnerin ein chronische Krankheit hat, die sie derzeit von einer Vollzeit Tätigkeit abhält und die früher oder später wohl in eine teilweise Berufsunfähigkeit führen wird.
Die Frage ist, wer für ihre KV aufkommen muss, wenn sie aufgrund ihrer Krankheit frühverrentet wird, auch in Hinblick auf die geplante Hochzeit.
Danke für die Antworten!
Ein bisschen kompliziert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
aufkommen muss immer derjenige, der auch der Versicherte ist.
oder meinst Du:
wie ist sie versichert und wie hoch die Beiträge sind.
Diese hängt von sehr vielen Faktoren ab.
z.B. ist bei einer freiwilligen Krankenversicherung auch das Einkommen des privat versicherten Ehegatten (Heirat steht ja wohl an)
anzusetzen.
Ein Gesrpäch mit der KK sollte Licht ins Dunkle bringen.
oder meinst Du:
wie ist sie versichert und wie hoch die Beiträge sind.
Diese hängt von sehr vielen Faktoren ab.
z.B. ist bei einer freiwilligen Krankenversicherung auch das Einkommen des privat versicherten Ehegatten (Heirat steht ja wohl an)
anzusetzen.
Ein Gesrpäch mit der KK sollte Licht ins Dunkle bringen.
Re: Ein bisschen kompliziert
matigola hat geschrieben:Hallo,
ich will es kurz und verständlich machen. Ich lebe in einer Partnerschaft (unverheiratet) und wir haben ein Kind. Ich bin privat versichert, sie gesetzlich. Sie arbeitet geringfügig, ist aber krankenversichert. Wir planen zu heiraten.
Alles schön und gut.
Nun ist es leider so, dass meine Partnerin ein chronische Krankheit hat, die sie derzeit von einer Vollzeit Tätigkeit abhält und die früher oder später wohl in eine teilweise Berufsunfähigkeit führen wird.
Die Frage ist, wer für ihre KV aufkommen muss, wenn sie aufgrund ihrer Krankheit frühverrentet wird, auch in Hinblick auf die geplante Hochzeit.
Danke für die Antworten!
Hallo,
ergänzend - bei einer "Verrentung" kann es ggf. zur Pflichtversicherung als Rentnerin kommen. Das Einkommen des PKV-versicherten Ehemannes spielt bei Versicherungspflichtigen Ehefrauen keine Rolle.
Gruss
CZauderna
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