Beginnverlegung, dann Erkrankung

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JoeQuimby
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Beginnverlegung, dann Erkrankung

Beitragvon JoeQuimby » 22.05.2012, 22:24

Hallo.

Als ich vor zweieinhalb Jahren mein Referendariat begonnen hatte, wollte ich in die private Krankenversicherung überwechseln. Ich habe mir von einem unabhängigen Dienstleister im Versicherungs- und Finanzsektor eine Versicherung vermitteln lassen. Zu diesem Zeitpunkt war ich kerngesund und habe die Gesundheitsfragen dementsprechend beantwortet. Leider kam ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung nicht direkt raus (meiner Meinung nach hat mein Berater Fehler gemacht) und es dauerte letztlich acht Monate! bis es dann doch noch geklappt hat.

Etwa einen Monat nach dem ich den Vertrag unterschrieben hatte (aber eben noch nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse draußen war), bin ich schwer erkrankt. Es handelte sich um eine Krankheit, die chronische Formen annehmen kann, aber ich war (oder besser: schien) nach einigen Wochen wieder völlig gesund zu sein und habe dann eigentlich gar nicht mehr daran gedacht. Etwa sieben Monate später hat es dann mit der privaten Krankenversicherung geklappt. Die Gesundheitsfragen hatte ich ja schon vor der Erkrankung wahrheitsgemäß beantwortet und die einzige Angabe, die ich dann noch machen musste, war zu unterschreiben, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Da ich zu diesem Zeitpunkt wieder kerngesund war (oder: schien), habe ich die Bestätigung unterschrieben ohne mir groß etwas dabei zu denken.

Nach einigen Monaten begann die Erkrankung jedoch wieder von Neuem: Eine hohe Arztrechnung jagte die Nächste. Damals habe ich mich gescheut die Rechnungen bei der Krankenkasse einzureichen und habe sie nur bei der Beihilfe eingereicht. Mein Referendariat ging zu Ende, ich bin wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück (seitdem bin ich übrigens wieder kerngesund), weil ich keine Stelle bekommen habe.

Heute habe ich mich einmal drangesetzt und wollte mir einmal anschauen, welche Rechnungen ich bei der Krankenversicherung einsenden kann (eben jene, die nichts mit meiner schweren Erkrankung zu tun haben). Ich habe festgestellt, dass diese zusammen nur einen sehr geringen Betrag ausmachen, die Rechnungen, die jedoch mit meiner Erkrankung zu tun haben, zusammen über tausend Euro, die ich wiedererstattet bekommen könnte, ergeben.

Meine Frage ist nun: Kann ich diese Rechnungen auch einreichen? Ich hatte die Krankenkasse nicht bei den Gesundheitsfragen belogen und war ja eigentlich schon aufgenommen als die Krankheit zum ersten Mal ausgebrochen ist und danach war ich auch (scheinbar) wieder gesund als ich bestätigte, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Bevor ich jedoch irgendetwas falsch mache, würde ich es (trotz der extrem hohen Summe, die aktuell mehr als einen Monatslohn ausmacht) lieber nicht einreichen, ich kann die Sachlage nur leider überhaupt nicht einschätzen. Könnte mir jemand, der sich auskennt sagen, wie er die Lage beurteilen würde? Es würde mir sehr helfen, da ich von der Materie nicht wirklich Ahnung habe.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

JoeQuimby

GS
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Schade, JoeQuimby,

Beitragvon GS » 22.05.2012, 23:28

das wird nix.

... und die einzige Angabe, die ich dann noch machen musste, war zu unterschreiben, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat.


Hat er doch, wie du selbst schreibst. Sogar scheinbar 2 mal, einmal - das steht wohl fest - zum Schlechteren, und ein zweites Mal, jedenfalls deiner Meinung nach, wieder zum Guten.

Steht auf ziemlich wackligen Füßen, diese "Nichtveränderung", wie du (leider) inzwischen ja erfahren musstest. Jetzt sind es ja schon drei Veränderungen - oder eben nur eine, die zwischenzeitlich unauffällig war.

Was war denn das für ein "unabhängiger Dienstleister", der dir von Anfang an den Wechsel vermasselt hat? Denn wenn es gleich funktioniert hätte, wäre ja alles in Butter, so wie du es beschreibst.

Gruß von
Gerhard

Philipp Mättig
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Re: Beginnverlegung, dann Erkrankung

Beitragvon Philipp Mättig » 23.05.2012, 11:53

JoeQuimby hat geschrieben:Hallo.

Als ich vor zweieinhalb Jahren mein Referendariat begonnen hatte, wollte ich in die private Krankenversicherung überwechseln. Ich habe mir von einem unabhängigen Dienstleister im Versicherungs- und Finanzsektor eine Versicherung vermitteln lassen. Zu diesem Zeitpunkt war ich kerngesund und habe die Gesundheitsfragen dementsprechend beantwortet. Leider kam ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung nicht direkt raus (meiner Meinung nach hat mein Berater Fehler gemacht) und es dauerte letztlich acht Monate! bis es dann doch noch geklappt hat.

Was ist denn konkret passiert? Welchen Vorwurf machen Sie dem Berater?

Etwa einen Monat nach dem ich den Vertrag unterschrieben hatte (aber eben noch nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse draußen war), bin ich schwer erkrankt.

Okay


Es handelte sich um eine Krankheit, die chronische Formen annehmen kann

Okay

, aber ich war (oder besser: schien) nach einigen Wochen wieder völlig gesund zu sein und habe dann eigentlich gar nicht mehr daran gedacht.

Hier wird's unrealistisch. Um welche Krankheit handelt es sich denn?

Etwa sieben Monate später hat es dann mit der privaten Krankenversicherung geklappt. Die Gesundheitsfragen hatte ich ja schon vor der Erkrankung wahrheitsgemäß beantwortet und die einzige Angabe, die ich dann noch machen musste, war zu unterschreiben, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Da ich zu diesem Zeitpunkt wieder kerngesund war (oder: schien), habe ich die Bestätigung unterschrieben ohne mir groß etwas dabei zu denken.

Tja das ist dann ganz klar eine Anzeigepflichtverletzung!

Nach einigen Monaten begann die Erkrankung jedoch wieder von Neuem: Eine hohe Arztrechnung jagte die Nächste. Damals habe ich mich gescheut die Rechnungen bei der Krankenkasse einzureichen und habe sie nur bei der Beihilfe eingereicht. Mein Referendariat ging zu Ende, ich bin wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück (seitdem bin ich übrigens wieder kerngesund)


Sie sind sich sicher, dass der Berater den Fehler gemacht hat?
Oder anders, Sie machen den gleichen Fehler ja nun zum 3. mal!


, weil ich keine Stelle bekommen habe.

Heute habe ich mich einmal drangesetzt und wollte mir einmal anschauen, welche Rechnungen ich bei der Krankenversicherung einsenden kann (eben jene, die nichts mit meiner schweren Erkrankung zu tun haben). Ich habe festgestellt, dass diese zusammen nur einen sehr geringen Betrag ausmachen, die Rechnungen, die jedoch mit meiner Erkrankung zu tun haben, zusammen über tausend Euro, die ich wiedererstattet bekommen könnte, ergeben.

Meine Frage ist nun: Kann ich diese Rechnungen auch einreichen? Ich hatte die Krankenkasse nicht bei den Gesundheitsfragen belogen und war ja eigentlich schon aufgenommen als die Krankheit zum ersten Mal ausgebrochen ist und danach war ich auch (scheinbar) wieder gesund als ich bestätigte, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Bevor ich jedoch irgendetwas falsch mache, würde ich es (trotz der extrem hohen Summe, die aktuell mehr als einen Monatslohn ausmacht) lieber nicht einreichen, ich kann die Sachlage nur leider überhaupt nicht einschätzen. Könnte mir jemand, der sich auskennt sagen, wie er die Lage beurteilen würde? Es würde mir sehr helfen, da ich von der Materie nicht wirklich Ahnung habe.

Ich beurteile die Lage folgend:

Sie möchten die Versicherung bescheißen und wir sollen helfen!


Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Nichts zu danken!

JoeQuimby

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Re: Schade, JoeQuimby,

Beitragvon JoeQuimby » 23.05.2012, 15:55

GS hat geschrieben:Was war denn das für ein "unabhängiger Dienstleister", der dir von Anfang an den Wechsel vermasselt hat? Denn wenn es gleich funktioniert hätte, wäre ja alles in Butter, so wie du es beschreibst.


Vielen Dank für die Antwort.

Es handelt sich dabei um ein großes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Hannover. Der Berater ist ein guter Freund von mir. Ob das wirklich sein Fehler war, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Er hat die Schuld damals auf die private und die gesetzliche Krankenkasse geschoben. Allerdings hat sich später auch in anderen Dingen gezeigt, dass er geschäftlich nicht so zuverlässig ist wie das eigentlich sein sollte...

Ich denke, dass ich die betreffenden Rechnungen nicht einsenden werde, so schmerzlich das auch sein mag, denn ich will definitiv keinen Ärger. Werde mir dann nur das zurückholen, was ich einreichen kann.

JoeQuimby
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Re: Beginnverlegung, dann Erkrankung

Beitragvon JoeQuimby » 23.05.2012, 17:45

Philchen hat geschrieben:Was ist denn konkret passiert? Welchen Vorwurf machen Sie dem Berater?


Mein Berater (der auch ein guter Freund von mir ist) hatte mir versprochen, dass er den ganzen Schriftverkehr mit der Versicherung regelt. Zwei oder drei Monate (ich weiß das nicht mehr so genau) nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte, habe ich von der privaten Krankenversicherung immer noch nichts gehört gehabt. Zuerst hatte ich gedacht, dass es halt eine gewisse Bearbeitungszeit braucht (und ich hatte dann ja auch andere Probleme), aber irgendwann kam mir das komisch vor und ich habe meinen Berater darauf angesprochen. Er hat dann gesagt, dass er Rücksprache mit der Versicherung halten wolle und mir schließlich mitgeteilt, dass diese "vergessen" habe, den Antrag zu bearbeiten. Ich hatte jedenfalls den Nachweis, dass ich jetzt privat versichert bin, bei meiner gesetzlichen Krankenkasse nicht vorlegen können und diese hat die Kündigung somit als gegenstandslos erachtet. Ich hatte damals leider nicht die Zeit um mich selbst um irgendwelche organisatorischen Dinge zu kümmern. Habe dann auch nicht sofort wieder bei der gesetzlichen gekündigt, weil ich da nicht daran gedacht habe. Jedenfalls habe ich auch danach sehr lange nichts von der privaten gehört und als ich dann endlich nach weiteren Monaten die Annahmeerklärung hatte, habe ich den Stichtag an dem ich diese hätte einreichen sollen, wieder verpasst, so dass ich noch länger in der gesetzlichen schmoren durfte. Ich weiß ja nicht, ob solche langen Bearbeitungszeiten für Neuanträge normal sind oder es öfter mal vorkommt, dass Anträge "vergessen" werden zu bearbeiten; ich habe jedenfalls den Verdacht gehabt, dass möglicherweise mein Berater sich Zeit gelassen hat mit dem Einreichen meines Antrags bei der privaten Krankenversicherung oder es gar vergessen hat; wie ich später von einem gemeinsamen Freund erfahren habe, hat mein Berater schon durchaus einmal wichtige Dinge einfach vergessen...

Philchen hat geschrieben:Hier wird's unrealistisch. Um welche Krankheit handelt es sich denn?


Es war eine Uveitis auf beiden Augen. Da ich vor dem Ausbruch eine bakterielle Infektion hatte, hat meine Augenärztin die Uveitis (wobei andere mögliche Gründe ausgeschlossen wurden) auf diese zurückgeführt und war der Auffassung, dass ein erneuter Schub nachdem die Ursache weggefallen ist, nicht zu erwarten sei. Somit war ich mir eigentlich sicher, wieder völlig gesund zu sein. Leider hatte meine Augenärztin- wie sich später herausgestellt hat- unrecht und die Uveitis ist wieder ausgebrochen als ich dann schon privat versichert war. Der Augenarzt zu dem ich später gewechselt bin, hat die Uveitis dann auf Stress zurückgeführt. Und siehe da, seit ich aus dem Ref bin, hatte ich nie wieder Probleme...

Philchen hat geschrieben:Tja das ist dann ganz klar eine Anzeigepflichtverletzung!


Das ist für einen Laien leider nicht so klar. So ein Einzeiler lässt sich auf unterschiedliche Arten interpretieren. Ich war bei den Gesundheitsfragen völlig gesund und danach glaubte ich völlig gesund zu sein. Der Gesundheitszustand war also für mich der Gleiche wie zu diesem Zeitpunkt. Was für jemanden, der sich beruflich mit Versicherungen beschäftigt, ganz klar sein mag, ist für einen Laien nicht unbedingt so klar. Hätte ich gewusst, dass ich nicht wieder ganz gesund bin und was später geschehen würde, hätte ich gerne einen Risikozuschlag in Kauf genommen, dann hätte ich jetzt dieses Problem nicht. Aber ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass die Krankheit wiederkehren könnte. Das war für mich eigentlich vollständig abgehakt.

Philchen hat geschrieben:Sie sind sich sicher, dass der Berater den Fehler gemacht hat?


Ist es normal, dass die Bearbeitung eines Antrags bei einer privaten Krankenversicherung monatelang dauert? Entweder ist dort etwas gewaltig schief gelaufen oder mein Berater ist schuld. Es waren wohl eher zwei Monate nach Vertragsunterschrift, wo die Uveitis zum ersten Mal aufgetreten ist (Ende Januar hatte ich den Vertrag unterschrieben, irgendwann Anfang April ist die Krankheit ausgebrochen). Hätte ich zu diesem Zeitpunkt unter normalen Umständen nicht längst privat versichert gewesen sein müssen? Dann hätte ich doch alles problemlos einreichen können.


Philchen hat geschrieben:Oder anders, Sie machen den gleichen Fehler ja nun zum 3. mal!


Was meinen Sie damit?

Philchen hat geschrieben:Ich beurteile die Lage folgend:

Sie möchten die Versicherung bescheißen und wir sollen helfen!


Eine solche Unterstellung finde ich nicht in Ordnung. Ich habe explizit geschrieben, dass ich lieber nichts einreiche und auf das Geld verzichte als dass ich etwas tue, was nicht rechtens ist. Ich kann das als Laie aber leider nicht genau beurteilen, weil ich mich mit der Materie nicht auskenne.

Cassiesmann
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Re: Beginnverlegung, dann Erkrankung

Beitragvon Cassiesmann » 23.05.2012, 21:15

JoeQuimby hat geschrieben:Ich habe explizit geschrieben, dass ich lieber nichts einreiche und auf das Geld verzichte als dass ich etwas tue, was nicht rechtens ist. Ich kann das als Laie aber leider nicht genau beurteilen, weil ich mich mit der Materie nicht auskenne.


Sie sehen da einiges falsch, Sie haben schon "nicht rechtens" gehandelt in dem sie damals fälschlicherweise angaben Sie seine gesund. Die Rechnungen nun sind irrelevant.

Auf den Finanzvertrieb aus Hannover hätte ich auch getippt, hilfsweise auch auf seinen Mitbewerber aus Marburg/Lahn. Eine PKV vergisst sehr selten die Policierung und ein guter Vermittler schaut nach einer gewissen Zeit selber nach was Sache ist.

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Re: Beginnverlegung, dann Erkrankung

Beitragvon JoeQuimby » 23.05.2012, 21:39

Cassiesmann hat geschrieben:
Sie sehen da einiges falsch, Sie haben schon "nicht rechtens" gehandelt in dem sie damals fälschlicherweise angaben Sie seine gesund. Die Rechnungen nun sind irrelevant.


Wenn ich nicht rechtens gehandelt haben sollte, dann habe ich es jedenfalls nicht wissentlich getan.

Cassiesmann hat geschrieben:Auf den Finanzvertrieb aus Hannover hätte ich auch getippt, hilfsweise auch auf seinen Mitbewerber aus Marburg/Lahn. Eine PKV vergisst sehr selten die Policierung und ein guter Vermittler schaut nach einer gewissen Zeit selber nach was Sache ist.


Hätte es unter normalen Umständen bei Vertragsabschluss Ende Januar bis Anfang April mit der privaten Krankenversicherung klappen sollen?

Cassiesmann
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Re: Beginnverlegung, dann Erkrankung

Beitragvon Cassiesmann » 23.05.2012, 21:43

JoeQuimby hat geschrieben:
Cassiesmann hat geschrieben:
Sie sehen da einiges falsch, Sie haben schon "nicht rechtens" gehandelt in dem sie damals fälschlicherweise angaben Sie seine gesund. Die Rechnungen nun sind irrelevant.


Wenn ich nicht rechtens gehandelt haben sollte, dann habe ich es jedenfalls nicht wissentlich getan.

Das glaube ich Ihnen gerne, jedoch ist das rechtlich fast unbedeutend. Wenn Sie sicher gehen woillen informieren Sie den Versicherer nun über alle Vorfälle.


Cassiesmann hat geschrieben:Auf den Finanzvertrieb aus Hannover hätte ich auch getippt, hilfsweise auch auf seinen Mitbewerber aus Marburg/Lahn. Eine PKV vergisst sehr selten die Policierung und ein guter Vermittler schaut nach einer gewissen Zeit selber nach was Sache ist.


Hätte es unter normalen Umständen bei Vertragsabschluss Ende Januar bis Anfang April mit der privaten Krankenversicherung klappen sollen?


Ein halbwegs versierter PKV-Vermittler kennt die Bearbeitungszeit der PKV, die Kündigungsfristen der GKV und den Kündigungsvorgang. Somit ist ein keine größere kunst diese Problematik wie bei Ihnen erst gar nicht aufkommen zu lassen!


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