Beginnverlegung, dann Erkrankung
Verfasst: 22.05.2012, 22:24
Hallo.
Als ich vor zweieinhalb Jahren mein Referendariat begonnen hatte, wollte ich in die private Krankenversicherung überwechseln. Ich habe mir von einem unabhängigen Dienstleister im Versicherungs- und Finanzsektor eine Versicherung vermitteln lassen. Zu diesem Zeitpunkt war ich kerngesund und habe die Gesundheitsfragen dementsprechend beantwortet. Leider kam ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung nicht direkt raus (meiner Meinung nach hat mein Berater Fehler gemacht) und es dauerte letztlich acht Monate! bis es dann doch noch geklappt hat.
Etwa einen Monat nach dem ich den Vertrag unterschrieben hatte (aber eben noch nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse draußen war), bin ich schwer erkrankt. Es handelte sich um eine Krankheit, die chronische Formen annehmen kann, aber ich war (oder besser: schien) nach einigen Wochen wieder völlig gesund zu sein und habe dann eigentlich gar nicht mehr daran gedacht. Etwa sieben Monate später hat es dann mit der privaten Krankenversicherung geklappt. Die Gesundheitsfragen hatte ich ja schon vor der Erkrankung wahrheitsgemäß beantwortet und die einzige Angabe, die ich dann noch machen musste, war zu unterschreiben, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Da ich zu diesem Zeitpunkt wieder kerngesund war (oder: schien), habe ich die Bestätigung unterschrieben ohne mir groß etwas dabei zu denken.
Nach einigen Monaten begann die Erkrankung jedoch wieder von Neuem: Eine hohe Arztrechnung jagte die Nächste. Damals habe ich mich gescheut die Rechnungen bei der Krankenkasse einzureichen und habe sie nur bei der Beihilfe eingereicht. Mein Referendariat ging zu Ende, ich bin wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück (seitdem bin ich übrigens wieder kerngesund), weil ich keine Stelle bekommen habe.
Heute habe ich mich einmal drangesetzt und wollte mir einmal anschauen, welche Rechnungen ich bei der Krankenversicherung einsenden kann (eben jene, die nichts mit meiner schweren Erkrankung zu tun haben). Ich habe festgestellt, dass diese zusammen nur einen sehr geringen Betrag ausmachen, die Rechnungen, die jedoch mit meiner Erkrankung zu tun haben, zusammen über tausend Euro, die ich wiedererstattet bekommen könnte, ergeben.
Meine Frage ist nun: Kann ich diese Rechnungen auch einreichen? Ich hatte die Krankenkasse nicht bei den Gesundheitsfragen belogen und war ja eigentlich schon aufgenommen als die Krankheit zum ersten Mal ausgebrochen ist und danach war ich auch (scheinbar) wieder gesund als ich bestätigte, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Bevor ich jedoch irgendetwas falsch mache, würde ich es (trotz der extrem hohen Summe, die aktuell mehr als einen Monatslohn ausmacht) lieber nicht einreichen, ich kann die Sachlage nur leider überhaupt nicht einschätzen. Könnte mir jemand, der sich auskennt sagen, wie er die Lage beurteilen würde? Es würde mir sehr helfen, da ich von der Materie nicht wirklich Ahnung habe.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
JoeQuimby
Als ich vor zweieinhalb Jahren mein Referendariat begonnen hatte, wollte ich in die private Krankenversicherung überwechseln. Ich habe mir von einem unabhängigen Dienstleister im Versicherungs- und Finanzsektor eine Versicherung vermitteln lassen. Zu diesem Zeitpunkt war ich kerngesund und habe die Gesundheitsfragen dementsprechend beantwortet. Leider kam ich aus der gesetzlichen Krankenversicherung nicht direkt raus (meiner Meinung nach hat mein Berater Fehler gemacht) und es dauerte letztlich acht Monate! bis es dann doch noch geklappt hat.
Etwa einen Monat nach dem ich den Vertrag unterschrieben hatte (aber eben noch nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse draußen war), bin ich schwer erkrankt. Es handelte sich um eine Krankheit, die chronische Formen annehmen kann, aber ich war (oder besser: schien) nach einigen Wochen wieder völlig gesund zu sein und habe dann eigentlich gar nicht mehr daran gedacht. Etwa sieben Monate später hat es dann mit der privaten Krankenversicherung geklappt. Die Gesundheitsfragen hatte ich ja schon vor der Erkrankung wahrheitsgemäß beantwortet und die einzige Angabe, die ich dann noch machen musste, war zu unterschreiben, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Da ich zu diesem Zeitpunkt wieder kerngesund war (oder: schien), habe ich die Bestätigung unterschrieben ohne mir groß etwas dabei zu denken.
Nach einigen Monaten begann die Erkrankung jedoch wieder von Neuem: Eine hohe Arztrechnung jagte die Nächste. Damals habe ich mich gescheut die Rechnungen bei der Krankenkasse einzureichen und habe sie nur bei der Beihilfe eingereicht. Mein Referendariat ging zu Ende, ich bin wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück (seitdem bin ich übrigens wieder kerngesund), weil ich keine Stelle bekommen habe.
Heute habe ich mich einmal drangesetzt und wollte mir einmal anschauen, welche Rechnungen ich bei der Krankenversicherung einsenden kann (eben jene, die nichts mit meiner schweren Erkrankung zu tun haben). Ich habe festgestellt, dass diese zusammen nur einen sehr geringen Betrag ausmachen, die Rechnungen, die jedoch mit meiner Erkrankung zu tun haben, zusammen über tausend Euro, die ich wiedererstattet bekommen könnte, ergeben.
Meine Frage ist nun: Kann ich diese Rechnungen auch einreichen? Ich hatte die Krankenkasse nicht bei den Gesundheitsfragen belogen und war ja eigentlich schon aufgenommen als die Krankheit zum ersten Mal ausgebrochen ist und danach war ich auch (scheinbar) wieder gesund als ich bestätigte, dass sich mein Gesundheitszustand nicht verändert hat. Bevor ich jedoch irgendetwas falsch mache, würde ich es (trotz der extrem hohen Summe, die aktuell mehr als einen Monatslohn ausmacht) lieber nicht einreichen, ich kann die Sachlage nur leider überhaupt nicht einschätzen. Könnte mir jemand, der sich auskennt sagen, wie er die Lage beurteilen würde? Es würde mir sehr helfen, da ich von der Materie nicht wirklich Ahnung habe.
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
JoeQuimby