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Beitragszuschuss für Kind , wenn Vater und Mutter PKV

Verfasst: 15.06.2012, 18:34
von heinrich
Vater ist Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der JAE-Grenze
und privat versichert.

Mutter ebenfalls.

Beide sind privat krankenversichert.

Bei Vater ist noch Luft/Spielraum bis zum Höchstzuschuss nach § 257 SGB V bei seinem Arbeitgerber.

Bei Mutter ist KEINE Luft/Spielraum mehr zum Höchstzuschuss nach § 257 SGB V bei ihrem Arbeitgeber

Beide haben ein Kind.
12 Jahre kein Einkommen, wonach vom Grundsatz ein Zuschussanspruch bestehen würde.


Bescheinigung zur Erlangung
des Zuschusses geht an die Mutter (gleiches PKV-Unternehmen, Mutter
bekommt zwei Schreiben zur Erlangung des PKV-Zuschusses - für sich ein Schreiben und für ihre Tochter ein Schreiben)

FRAGE 1.
Sind die Beiträge für die Tochter beim VATER berücksichtigungsfähig.


FRAGE 2:
wenn Vater und Mutter noch Luft/Spielraum hat,
kann die Familie dann einfach nach Belieben
den Arbeitgeber des Vater
oder
den Arbeitgeber der Mutter
damit belasten

Verfasst: 16.06.2012, 10:04
von Vergil09owl
Der Arbeitgeber schuldet einem Arbeitnehmer, der die Verdienstgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet, keinen Beitragszuschuss zu den Krankenversicherungskosten seines Kindes, sofern dieses Kind beim anderen Ehegatten familienversichert ist:

BAG, Urteil v. 21.1.2003, 9 AZR 695/01, BAGE 104 S. 289 = ZTR 2003 S. 576 = NZS 2003 S. 652 = AP Nr. 2 zu § 257 SGB V = Die Beiträge Beil. 2003 S. 216 = USK 2003-3.

Verfasst: 17.06.2012, 01:08
von GS
Familienversichert ist in diesem Fall ja niemand bei niemandem.

Von daher sollte sich der Vater des Kindes vom Versicherer des Kindes eine Bescheinigung nach § 257usw besorgen. Ist normalerwiese überhaupt kein Problem.

Wenn in diesem Falle doch, warum? Die Fäden laufen doch offenbar in einer Hand zusammen.

Ist die vielleicht eingeschlafen?

Gruß von
Gerhard

Verfasst: 17.06.2012, 09:46
von Cassiesmann
Moin,

alternativ dazu kann der Vater auch VN für den Vertrag des Kindes werden und das Ding ist ohne Diskussionen mit dem AG geritzt.

Grüße
CM

Das ist nicht nur die Alternative ...

Verfasst: 17.06.2012, 22:55
von GS
sondern die einzig wahre Lösung.

Warum ist der Vertrag nicht schon längst in diese Richtung geordnet?

Na ja, jetzt wirds wohl.

Heinrich, hab ein Auge drauf. Du bist nahe am Ball.

Am besten Vertragstrennung, Vater und Kind in Vertrag 1, Mutter in Vertrag 2. Ausnahmefälle kann es geben, dann fehlt aber noch eine bestimmte Information.

Gruß von
Gerhard