Beitragszuschuss für Kind , wenn Vater und Mutter PKV
Verfasst: 15.06.2012, 18:34
Vater ist Arbeitnehmer mit einem Gehalt oberhalb der JAE-Grenze
und privat versichert.
Mutter ebenfalls.
Beide sind privat krankenversichert.
Bei Vater ist noch Luft/Spielraum bis zum Höchstzuschuss nach § 257 SGB V bei seinem Arbeitgerber.
Bei Mutter ist KEINE Luft/Spielraum mehr zum Höchstzuschuss nach § 257 SGB V bei ihrem Arbeitgeber
Beide haben ein Kind.
12 Jahre kein Einkommen, wonach vom Grundsatz ein Zuschussanspruch bestehen würde.
Bescheinigung zur Erlangung
des Zuschusses geht an die Mutter (gleiches PKV-Unternehmen, Mutter
bekommt zwei Schreiben zur Erlangung des PKV-Zuschusses - für sich ein Schreiben und für ihre Tochter ein Schreiben)
FRAGE 1.
Sind die Beiträge für die Tochter beim VATER berücksichtigungsfähig.
FRAGE 2:
wenn Vater und Mutter noch Luft/Spielraum hat,
kann die Familie dann einfach nach Belieben
den Arbeitgeber des Vater
oder
den Arbeitgeber der Mutter
damit belasten
und privat versichert.
Mutter ebenfalls.
Beide sind privat krankenversichert.
Bei Vater ist noch Luft/Spielraum bis zum Höchstzuschuss nach § 257 SGB V bei seinem Arbeitgerber.
Bei Mutter ist KEINE Luft/Spielraum mehr zum Höchstzuschuss nach § 257 SGB V bei ihrem Arbeitgeber
Beide haben ein Kind.
12 Jahre kein Einkommen, wonach vom Grundsatz ein Zuschussanspruch bestehen würde.
Bescheinigung zur Erlangung
des Zuschusses geht an die Mutter (gleiches PKV-Unternehmen, Mutter
bekommt zwei Schreiben zur Erlangung des PKV-Zuschusses - für sich ein Schreiben und für ihre Tochter ein Schreiben)
FRAGE 1.
Sind die Beiträge für die Tochter beim VATER berücksichtigungsfähig.
FRAGE 2:
wenn Vater und Mutter noch Luft/Spielraum hat,
kann die Familie dann einfach nach Belieben
den Arbeitgeber des Vater
oder
den Arbeitgeber der Mutter
damit belasten