PKV Versicherter verschollen / Hinterblieben zahlen weiter!?
Verfasst: 11.07.2012, 14:59
Guten Tag an alle,
als langjähriger stiller Leser vom Forum habe ich stets viele Infos, auch für meinen Alltag als Versicherungsmakler erhalten. Vielen Dank zuerst einmal für all das Engagement von denen, die hier ihre Freizeit und ihr Herzblut und Wissen investieren!
Nun habe ich einen kuriosen und schauerlichen Fall zugleich aus meinem Mandantenstamm und bitte um Rat.
Mandant von uns war privat krankenversichert (selbständig).
Er fuhr 2009 an den Bodensee- und kam nie mehr zurück. Man fand sein Auto abgesperrt und unversehrt auf einem Parkplatz an einer Uferpromenade. Polizei und Taucher fanden den Leichnam nie. Hinterbliebene sind sich sicher, dass es Selbstmord gewesen ist.
Staatsanwaltschaft/Polizei bescheinigten nur die Verschollenheit.
Und genau da liegt das Problem.
Die PKV darf den Vertrag nicht auflösen, weil der Tod nunmal nicht festgestellt werden kann.
Status 2012: Die Hinterbliebenen zahlen den Beitrag weiterhin, zwar wurde der Tarif mal auf die günstiges Beitragsvariante umgestellt, nichtsdestotrotz müssen Beiträge bezahlt werden.
Mandant hatte einiges an liquiden Reserven, welche dadurch sukzessive aufgezehrt werden.
Umstellen auf Basistarif und Nichtzahlen käme für die Hinterbliebenen nicht in Frage (-> ehrliche Leute, welche keine "Schulden" aufbauen wollen).
BMG in Berlin wußte auch keine Lösung, verwies nach Bonn...
Wie kann man das Problem lösen, dass zumindest für die Zukunft die Beitragszahlung endlich, rechtlich korrekt, eingestellt werden kann?
Für sachlich fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar - auch wenn es vielleicht ein ganz seltener Sonderfall ist.
Grüße in die Runde
Cumulus
als langjähriger stiller Leser vom Forum habe ich stets viele Infos, auch für meinen Alltag als Versicherungsmakler erhalten. Vielen Dank zuerst einmal für all das Engagement von denen, die hier ihre Freizeit und ihr Herzblut und Wissen investieren!
Nun habe ich einen kuriosen und schauerlichen Fall zugleich aus meinem Mandantenstamm und bitte um Rat.
Mandant von uns war privat krankenversichert (selbständig).
Er fuhr 2009 an den Bodensee- und kam nie mehr zurück. Man fand sein Auto abgesperrt und unversehrt auf einem Parkplatz an einer Uferpromenade. Polizei und Taucher fanden den Leichnam nie. Hinterbliebene sind sich sicher, dass es Selbstmord gewesen ist.
Staatsanwaltschaft/Polizei bescheinigten nur die Verschollenheit.
Und genau da liegt das Problem.
Die PKV darf den Vertrag nicht auflösen, weil der Tod nunmal nicht festgestellt werden kann.
Status 2012: Die Hinterbliebenen zahlen den Beitrag weiterhin, zwar wurde der Tarif mal auf die günstiges Beitragsvariante umgestellt, nichtsdestotrotz müssen Beiträge bezahlt werden.
Mandant hatte einiges an liquiden Reserven, welche dadurch sukzessive aufgezehrt werden.
Umstellen auf Basistarif und Nichtzahlen käme für die Hinterbliebenen nicht in Frage (-> ehrliche Leute, welche keine "Schulden" aufbauen wollen).
BMG in Berlin wußte auch keine Lösung, verwies nach Bonn...
Wie kann man das Problem lösen, dass zumindest für die Zukunft die Beitragszahlung endlich, rechtlich korrekt, eingestellt werden kann?
Für sachlich fundierte Antworten wäre ich sehr dankbar - auch wenn es vielleicht ein ganz seltener Sonderfall ist.
Grüße in die Runde
Cumulus