Krankentagegeld-Erhöhung nur mit 50% Aufschlag?

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LarsC
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Krankentagegeld-Erhöhung nur mit 50% Aufschlag?

Beitragvon LarsC » 18.07.2012, 11:14

Hi @all,
ich bin bei der DKV vom AM0/ZM3-Tarif in den MB4BR4-Tarif gewechselt. Bei der Gelegenheit habe ich auch eine Erhöhung des KTG von 80,- auf 150,- beantragt. Dem Tarifwechsel wurde zugestimmt, der KTG-Erhöhung jedoch nur mit 50% Zuschlag (45,- statt 30,- mtl.). Grund war ein in 2010 gemachtes MRT. Obwohl der Befund unauffällig war (abgesehen von einer auslgelaufenen Bandscheibe), besteht die Krankenkasse auf den Zuschlag. Dazu 2 Fragen:

Hat noch jemand eine Idee wie ich das vermeiden kann?
Erhöht sich der Zuschlag wenn der Beitrag für das KTG steigt, oder bleibt der gleich?

Hoffe ihr könnt wieder helfen. ;)

Ciao
Lars

Frank
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Beitragvon Frank » 18.07.2012, 11:56

Hallo Lars,

der Risikozuschlag wird immer 50% des aktuellen Beitrags sein. Steigt der Tarifbeitrag erhöht sich also auch der RZ.

Man kann immer nach einigen Jahren der Beschwerde- und Behandlungsfreiheit durch ein aktuelles Attest der RZ nochmal prüfen lassen.

Du kannst den alten KTG Tarif behalten und einen zweiten Tarif hinzuversichern, vielleicht auch bei einer anderen Gesellschaft.

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Thomas Kliem
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Beitragvon Thomas Kliem » 18.07.2012, 11:59

Hallo,

Obwohl der Befund unauffällig war (abgesehen von einer auslgelaufenen Bandscheibe)


Sie sind ja lustig. Das ist objektiv ein erhöhtes Risiko. Ich finde 50% Zuschlag noch relativ fair. Da habe ich schon anderes gesehen...

Der Zuschlag wird prozentual erhoben. Bei Beitragsanpassungen steigt der Zuschlag in EUR an. Das müsste so ähnlich auch in Ihrem Versicherungsschein stehen.

besteht die Krankenkasse auf den Zuschlag.


Sie sind nicht bei einer Krankenkasse versichert. Sie sind Selbstzahler mit Rückdeckung bestimmter Kosten durch eine private Krankenversicherung.

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Beitragvon LarsC » 18.07.2012, 12:10

Danke für die schnellen Antworten. :)

Ich werde mal schauen, wie es bei einer Zusatzversicherung bei einem anderen Anbieter laufen würde (Stichwort: Gesundheitsfragen). Falls das nicht praktikabel ist, dann...

Frank hat geschrieben:Man kann immer nach einigen Jahren der Beschwerde- und Behandlungsfreiheit durch ein aktuelles Attest der RZ nochmal prüfen lassen.

...erleichtert mir diese Aussage die Entscheidung. Ich würde dann erstmal den Zuschlag akzeptieren und in ein paar Jahren um erneute Prüfung bitten.

Danke @all! :D

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Beitragvon Thomas Kliem » 18.07.2012, 12:13

Die Nachprüfung wird wahrscheinlich keine Aussicht auf Erfolg haben. Zumindest dann, wenn es sich um einen Schaden handelt, der sich nicht von alleine "in Luft auflöst". Das ist bei Bandscheibenschäden fast immer der Fall.

Freunden Sie sich lieber damit an, dass Sie der Zuschlag ein Berufsleben lang begleiten wird.

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Beitragvon LarsC » 18.07.2012, 12:39

Okay, ich gebe zu, dass ich meine Vorerkrankung ein wenig flapsig formuliert habe. ;)

Mein Bandscheibenvorfall kann man glaube ich nicht mit Anderen vergleichen. Die BS-Vorfälle, die ich aus dem Kollegenkreis kenne, waren immer mit einer OP gefolgt von Reha und monatelangem Ausfall verbunden.

Bei mir lief es wie folgt ab:
Im Rücken zwickt es, nach 1 Woche zum Arzt, Diagnose: BS-Vorfall ( Unglaube), 3 Spritzen in den Rücken an den Nerv, Problem behoben. Ich war nicht einen Tag krank geschweige denn krankgeschrieben. Das meinte ich mit "Der Befund war unauffällig" (so stand es auch auf dem Befund zum MRT). ;)

Ich bin mir eben nicht sicher, ob ein solch kleines Problem, trotz des großen Namens, wirklich einen berufsleben-langen Aufschlag rechtfertigt.

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Beitragvon Thomas Kliem » 18.07.2012, 12:49

Informieren Sie sich mal zum Thema Bandscheibenvorfall im Internet.

Dass Sie keine Schmerzen und Beschwerden haben, muss leider gar nichts bedeuten. Es kann gut sein, dass das Ihr leben lang so bleibt. Muss es aber nicht. Und für dieses erhöhte Risiko muss die PKV im Interesse des Kollektivs eine Ausgleichszahlung kalkulieren.

Ein Bandscheibenvorfall heilt nie aus! Allenfalls nach einer OP, bei der z. B. ein neuer Wirbel eingesetzt wird, kann das geschehen. Und selbst dann ist das nicht gewiss. Es kommt natürlich darauf an, welche(r) Wirbel betroffen ist/sind. Durch die Wirbelkanäle laufen z. B. auch Nervenbahnen. Diese können geschädigt werden und zu Bewegungseinschränkungen und Schmerzen führen.

Wie gesagt, dass muss bei Ihnen nicht passieren. Ich will Ihnen nur verdeutlichen, warum die PKV hier mit einem Zuschlag arbeiten muss und die Aussichten, diesen jemals los zu werden, sehr sehr gering sind.

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Beitragvon Frank » 18.07.2012, 12:49

BS-Vorfall wird sehr schnell befundet. Manchmal waren es nur Muskel-Verspannungen.

Es zählt halt nicht was du tatsächlich für ein Problem hattest, sondern welche Diagnose der Arzt der Gesellschaft bei einer Anfrage mitteilt.

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Beitragvon Thomas Kliem » 18.07.2012, 12:55

@LarsC

lassen Sie sich nicht überreden, bei einem Antrag etwas nicht anzugeben. Die Diagnose des Arztes zählt. Die Diagnose können Sie der Rechnung entnehmen.

Wenn da Vorfall, Prolaps, Protrusion etc. steht, dann ist es nicht nur eine Muskelverspannung!

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Beitragvon LarsC » 18.07.2012, 12:59

Hm, dann muss ich vielleicht doch mit dem Zuschlag leben.

Mein Arzt hat es mir wie folgt erklärt: Aus einer Bandscheibe (ziemlich weit unten, L6?) ist die Flüssigkeit ausgetreten und hat auf den Nerv gedrückt: daher das Zwicken. Sobald die Flüssigkeit aus/getrocknet ist, zieht sie sich ein wenig zurück und drückt dann auch nicht mehr auf den Nerv. Danach ist das Problem dann auch erledigt. Ich hatte es so verstanden, dass es dann permanent erledigt ist, aber ich kann mich auch täuschen.

Oh well, 50% Aufschlag für die nächsten Jahrzehnte.*grummel* Obwohl der Betrag, im Verhältnis zu den Gesamtkosten, eher gering ist, ärgert mich diese Erhöhung irgendwie sehr (wahrscheinlich auch, weil ich nicht früher schon mal eine Erhöhung beeantragt habe). :(

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Beitragvon Thomas Kliem » 18.07.2012, 13:05

Ihre Angaben sind leider immer noch sehr ungenau.

Lassen Sie sich zu gegebener Zeit ein Attest ausstellen, aus dem die genaue Diagnose, Behandlung, Verlauf, Prognose etc hervor geht.

Und dann versuchen Sie es in ca. drei Jahren mit einer Nachprüfung.

Nehmen Sie Ihren Vermittler bei der DKV mit ins Boot. Der soll Ihnen dabei helfen.

Und lassen Sie sich bloß nicht bequatschen, jetzt woanders einen Antrag zu stellen.


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