Seit 2J. keine PKV,Antrag auf Hartz4 nötig,was tun?

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Tagträumer
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Seit 2J. keine PKV,Antrag auf Hartz4 nötig,was tun?

Beitragvon Tagträumer » 21.07.2012, 11:00

Hallo in die Forenrunde,

nachdem ich hier im Forum und insbesondere im Thread:

viewtopic.php?t=3867&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=

einige für mich wichtige Informationen gefunden habe und auch das www. bis zu einem begrenzen Maße weiterhelfen konnte, habe ich doch ein paar Fragen, deren Beantwortung ich nicht finden konnte.

Kurz meine Situation:

Ich bin seit zwei Jahren geschieden und habe meine damalige PKV nicht übernommen. Die PKV wurde von meiner Partnerin gekündigt und ich bin, seit damals nicht Krankenversichert, weil mein freiberufliches Einkommen zwar meinen Leben sicherte, aber eine Krankenversicherung nicht mehr zuließ.

Nun bin ich aber gezwungen Staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da ich von meiner Selbständigkeit nicht mehr leben kann.

Nun gibt es ja die bekannten Fehlzeiten und die Pflicht die Kosten samt Gebühren etc. pp. zu erstatten.

Da ich aber über kein Vermögen verfüge und auch sonst sehr spärlich leben, ist da nichts zu holen.

Welche Schritte wären jetzt sinnvoll für mich?

Muss ich mich bei meiner alten PKV wieder melden?

Ist eine andere PKV verpflichtet, mich auch OHNE Gesundheitsscheck zum BasisTarif zu Versicherung?

Bin ich verpflichtet der - möglichen - neuen Versicherung meine Vorversicherung zu benennen und somit die Fehlzeiten auf den Tisch zu legen?

Und ... muss ein Offenbarungseid abgeben um die Nachzahlung nicht leisten zu müssen?


Freue mich über Antworten und Tipps.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 22.07.2012, 09:01

1. Frage ist diese tätigkeit im Berich Kusnt und Kultur angesiedelt?

2. Ist das Gewerbe ein Hauptgewerbe?

3. Ist sicher das der PKV Vertrag gekündigt wurde, grundsätzlich mus nämlich der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen oder ruht nur der Vertrag?

Gruss

Jochen

Tagträumer
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Beitragvon Tagträumer » 22.07.2012, 10:14

Ja, die Krankenkasse ist definitiv gekündigt worden, ich selber war nicht Versicherungsnehmer sondern versicherte Person.

Ja, es ist ein Hauptgewerbe und nicht im künstlerischen Bereich.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 22.07.2012, 12:28

Hm, also meiner Meinung nach bist du zur Zeit noch der PKV zu zuordnen. Würde allerdings aus deinem Haupt ein Nebengewerbe werden, rein theoretisch natürlich und da du natürlich nicht duch dein Nebengewerbe leben kansnt, wärst du bei Antragstellung ALG II grundsätzlich dem Bereich der GKV zu zuordnen, da du ja nicht mehr versicherungsfrei bist als selbstständiger. Grunsätzlich, aber vieleicht weiss hier jemand einen besseren Rat.

(w)right
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Beitragvon (w)right » 22.08.2012, 15:09

Meines Erachtens, musst du in die PKV - nicht weil du da vorher versichert warst, sondern weil du gar nicht versichert warst. Seit 2009, also seit Einführung der Versicherungspflicht. Seitdem gilt auch die Regel: "Personen, welche vor dem Bezug von ALG II gar nicht versichert waren (zum Beispiel Beamte), müssen sich mit Bezug von ALG II seither privat krankenversichern."

Und ja, seitdem ist einiges an Gebühren aufgelaufen. Zwar gibt es seit neuestem die Regelung, dass auf Altschulden, die seit 2009 entstanden sind, von Seiten der Krankenversicherungen verzichtet wird, aber dafür musst du deine Hilfsbedürftigkeit für diese zeit nachweisen. Da du aber nicht beim Amt gemeldet warst, stell ich es mir schwierig vor, den Beweis zu erbringen. Eventuell die Steuererklärung? So oder so, würde ich das bei einem Gespräch mit deinem Sachbearbeiter beim Amt und mit deiner Krankenversicherung klären.

Im übrigen: den Basistarif wird dann das Jobcenter übernehmen und direkt überweisen.

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Re: privat zuzuordnen

Beitragvon DKV-Service-Center » 22.08.2012, 22:13

hi (w)right
was geht denn jetzt ab ?

[quote]Meines Erachtens, musst du in die PKV
- nicht weil du da vorher versichert warst, sondern weil du gar nicht versichert warst. [/quote]

richtig weil er zuletzt PKV war ist er dem PKV Lager zu zuordnen

[quote]Und ja, seitdem ist einiges an Gebühren aufgelaufen. Zwar gibt es seit neuestem die Regelung, dass auf Altschulden, die seit 2009 entstanden sind, von Seiten der Krankenversicherungen verzichtet wird, [/quote]

hallo, wer verzichtet, niemand,
nur bei bestehender Hilfebedürftigkeit wenn nicht alle Beiträge bezahlt wurden weil es hier eine Differenz gab.

den Muss er erstmal Beantragen kostet 670 Glocken und er muss eine Umfangreiche Gesundheitsprüfung machen.

Also schieben wir alles was gesagt wurde (fast alles) beiseite und vergessen es.

Die Aussage das der Vertrag gekündigt sei kann ich nicht nachvollziehen.
Erstens muss nicht nur der Versicherungsnehmer unterschreiben sondern auch die versicherte Person. 2 tens wird eine Kündigung erst wirksam wenn eine Anschluss versicherungeingereicht und nach gewiesen wird.

Tip: sofort mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, die Kündigung zeigen lassen, fragen wo die gesetzlich vorgeschriebene Nachversicherung sei. Ziel sollte es sein den Vertrag aufleben zu lassen und durch (eventuell mögliche) Zahlung von Anwartschaftsbeiträgen auszu gleichen.
Gruß


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