Von der PKV in die GKV

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Nimmerlein
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Von der PKV in die GKV

Beitragvon Nimmerlein » 04.08.2012, 15:45

Hallo erstmal, ich hoffe, dass ich den richtigen Bereich gewählt habe.
Ich bin durch eher sehr blöde Umstände in die PKV gekommen. Warum, das würde hier zu lange dauern, um es zu erzählen.
Aber ich wollte immer in der gesetzlichen KV bleiben. Ich weiß, dass mir nur eine Anstellung in ein Arbeitsverhätlniss es ermöglicht, dass ich wieder zurück kann.
Ich arbeite selbststäding und habe ungefähr ein Nettoeinkommen von 2000€. Ich habe 3 Kinder und auch bald 4 ;)
Nun habe ich die Möglichkeit, nach jahrelangem Bewerbungen schreiben, einen 403 € Job zu bekommen. Dort werden also die Sozialabgaben bezahlt und auch ich kann dann in die GKV.
Nun überlege ich gerade so und denke nach und wollte einmal nachfragen. Wenn ich jetzt für 403€ den Job habe, darf ich denn dann überhaupt in meiner Selbststädnigkeit Geld verdienen? Ich liege ja nunmal über den 403 € und denke mir, dass eine PKV dann sagt, moment, ihr normaler hauptverdienst ist aber höher..... Daher die Absicherung und mal die FRage in den Raum gestellt, muss ich für 3 Monate meinen Beruf an den Nagel hängen? Oder darf ich den 403€ Job und meine Selbststädnigkeit ausführen, ohne befürchten zu müssen, dass ich dann wieder nicht in die GKV komme? Denn der Job ist nur für 3 Monate befristet und das wäre glücklicherweise der Zeitraum, in der ich einem Angestelltenverhältniss nachkommen muss.
Vielen Dank für eure Hilfe

Nimmerleine

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Beitragvon Rossi » 04.08.2012, 22:42

Tja, jenes wieder leider nicht funktionieren.

Solange Du noch weiterhin hauptberuflich selbständig bist, würde der 403,00 Euro Job keine Mitgliedschaft in der Solidargmeinschaft auslösen.

Sonst würde sich doch jeder Millionenunternehmer von seinem Thekenkumpel für 403,00 Euro anstellen lassen und eine umfassende Absicherung im Krankheitsfall in der Solidargemeinschaft für einen Dumpingbeitrag erlangen können.

Das Ganze funktioniert nur, wenn Du das Gewerbe aufgibst oder bpsw. auf die Ehefrau überträgst. Um dann dauerhaft in der GKV zu verbleiben, müssen es min. 12 Monate sein.

Nimmerlein
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Beitragvon Nimmerlein » 05.08.2012, 08:57

Hm, ok, das ließe sich machen, dass ich mein gewerbe übertrage für einen Zeitraum. Allerdings verstehe ich nicht, warum es 12 Monate sein müssen? ich will mich ja nach den 3 Monaten freiwillig in der GKV versichern lassen.
Ist es dann was anderes?

Außerdem bin ich auf etwas weiteres interessantes gestoßen. Wie gesagt, ich will ja freiwillige GKV und habe im Netzt gelesen, dass sie mich nehmen müssen, wenn mein Einkommen eine gewissen Grenze unterliegt.
Ich habe bei der GKV angerufen und die meinten, dass dies Humbug wäre.

Eine weitere Idee ist es von mir, eine Minigmbh zu gründen. Ich stelle mich selbst an als Geschäftsführer. Geht dieses denn?

Es muss doch einen Weg geben, dort hinaus zu kommen?
Denn sonst stimmt ja etwas nicht im Staat. Da ich alles selbst finanziere und trotz meiner hohen Anzahl an Kinder^^ nicht von Hartz4 lebe, finde ich es wahnwitzig mit dem billigsten tarif auf fast 900€ zu kommen. Da lohnt es sich fast nicht mehr ein Gewerbe aufrecht zu erhalten... Aber das ist bestimmt ein Thema, was hier nicht reingehört;) Aber es sind nicht nur die Kosten, die mir echt gegen die Hutschnur gehen. Es gibt als Mutter von Kindern fast nur nachteile in einer PKV. Werde ich beispielsweise krank, darf ich nicht mal eine freundin fragen, ob sie mir die wäsche machen kann oder die kinder zur schule bringen kann. Denn für solche Leistungen hilft einem in der PKV niemanden. Da ich keinerlei Familie im Umkreis von 400 km habe, ist man dann schonmal angewiesen. Ich bin 2010 mit einem nierenleiden nieder gestreckt gewesen und das einzige, was ich zu hören bekam, dann müssen sie ihre kinder irgendwie selbst zur schule bringen. Das ist einer der Hauptgründe, warum ich da raus möchte. Also nichts von wegen Sozialschmarotzer oder ähnliches.


PS. : Es gibt keinen Partner an meiner Seite, an den ich das übertragen kann. Und selbst ist die Frau ;) Und da der Vater der Kinder selbst PKV ist, gibt es auch hier keinen Lösungsweg, dass er sie vielleicht übernehmen kann.

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Beitragvon Thomas Kliem » 05.08.2012, 09:39

Alles schön und gut, jedoch funktioniert das alles so nicht.

Der Weg in die GKV wurde von Rossi bereits aufgezeigt.

Es gibt als Mutter von Kindern fast nur nachteile in einer PKV. Werde ich beispielsweise krank, darf ich nicht mal eine freundin fragen, ob sie mir die wäsche machen kann oder die kinder zur schule bringen kann. Denn für solche Leistungen hilft einem in der PKV niemanden. Da ich keinerlei Familie im Umkreis von 400 km habe, ist man dann schonmal angewiesen. Ich bin 2010 mit einem nierenleiden nieder gestreckt gewesen und das einzige, was ich zu hören bekam, dann müssen sie ihre kinder irgendwie selbst zur schule bringen. Das ist einer der Hauptgründe, warum ich da raus möchte. Also nichts von wegen Sozialschmarotzer oder ähnliches.


Welche Leistung der GKV tritt denn hier Ihrer Meinung nach ein? Kinderkrankengeld? Nein, da ja Sie und nicht die Kinder krank sind. Krankengeld? Ja, wäre aber auch in der PKV (Krankentagegeld) versicherbar (gewesen). Häusliche Krankenpflege? Sofern die Voraussetzungen zutreffen, denkbar. Da werden aber die Kinder auch nicht zur Schule gebracht. Aber die hauswirtschaftliche Versorgung wäre denkbar.

Ich meine das wirklich nicht böse, aber man kann als voll geschäftsfähiger Mensch nicht einfach durch "blöde Umstände" in die PKV rutschen.

Das Solidarprinzip der GKV sieht es nun einmal nicht vor, dass jeder lustig zwischen den Systemen PKV und GKV hin und her wechselt, wie es ihm oder ihr gerade passt.

12 Mon. SV-pflichtige Tätigkeit und danach Wiederaufnahme des Gewerbes mit der Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in der GKV inkl. kostenloser Versicherung der Kinder, das ist der Weg, den Sie gehen können.

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Beitragvon Nimmerlein » 05.08.2012, 09:46

Man kann durch blöde Umstände reingelangen

Ich bin damals aus meiner Heimatstadt weggezogen und zu einem beamten gezogen. Ich meldete mich bei der Arge und Jugenamt und REchtsanwwalt und GKV und so weiter und so weiter......, da diese meine Kinder versichern sollten. Doch diese weigerte sich und so musste ich in eine PKV. Ldiglich aus dem GRund, dass ich bei einem Beamten lebte.... wobei der die Kinder nicht gezugt hat.... ICh habe bald 6 Monate meine Kinder nicht in einer KV gehabt und gerade mit Kindern ist das ein Risikospiel. Deshalb blieb mir keine andere Wahl, wie die PKV.

Ich fand es damals schon unverschämt, dass man von den KV geschubst wird. WEder die GKV noch die PKV haben mich vernünftig aufgeklärt und so kam ich in die PKV. Damals ging ich keiner Tätigkeit nach, da mein jüngstes Kind gerade mal 9 Monate alt war. DAs Spiel ist nun 6 JAhre her.

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Beitragvon Thomas Kliem » 05.08.2012, 09:57

Was? Die Konsequenzen und Folgen mögen stimmen, die Zusammenhänge aber nicht.

Ist aber auch egal, weil es Ihnen jetzt nichts mehr nützt!

Ihre Frage ist ja erst einmal beantwortet.

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Beitragvon Nimmerlein » 05.08.2012, 10:15

Zusammenhänge stimmen auch und ich kann es per schriftstücke beweisen.

Egal, also wenn ich jetzt diesen 403€ job annehme, bin ich aber nicht doppelt versichert? Darf ich nebenher eine kleinigkeit verdienen? was unter den 403 € liegt? sagen wir 250? Oder muss ich alles komplett aufgeben?

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Beitragvon Thomas Kliem » 05.08.2012, 10:42

Wenn Sie eine SV-pflichtige Beschäftigung annehmen, unterliegen Sie zunächst einmal grundsätzlich der Versicherungspflicht in der GKV. Sie müssen dafür aber Ihr Gewerbe abmelden, damit Sie nicht als hauptberuflich selbstständig gelten.*

Der PKV muss dann ein Nachweis über den Eintritt der Pflichtversicherung vorgelegt werden und Sie müssen den Vertrag kündigen. DAS GEHT NICHT AUTOMATISCH UND VON ALLEIN!!!

* Für die Beurteilung, ob eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt, werden die Parameter wöchentliche Arbeitszeit und Einkommen heran gezogen. Soweit neben der Selbstständigkeit eine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird, ist die gesamte Erwerbstätigkeit aller Beschäftigungen bzw. selbstständigen Tätigkeiten gegeneinander abzuwägen. Hauptberuflich ist die selbstständige Erwerbstätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die abhängige Beschäftigung deutlich übersteigt und den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt.
Als Arbeitnehmer und nicht als hauptberuflich selbstständig gelten aber auch diejenigen, die mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße beträgt. Mit 403 EUR monatlich überschreiten Sie diese Grenze aber NICHT!

Der sichere Weg ist die komplette Aufgabe der Selbstständigkeit. Letzte Sicherheit bringt nur eine Statusfeststellung.

Zum Thema hauptberufliche Selbstständigkeit / Hinzuverdienst zur SV-pflichtigen Tätigkeit wird hier sicher noch einer der GKV-Profis Stellung nehmen. Ich bin mir nicht sicher, ob ich auf dem ganz aktuellen Stand der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes bin.


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