Wann PKV kündigen-welche KV nach Selbständigkeit

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

kay
Beiträge: 2
Registriert: 27.08.2012, 14:30

Wann PKV kündigen-welche KV nach Selbständigkeit

Beitragvon kay » 27.08.2012, 16:16

Guten Tag,
ich habe folgendes Problem und hoffe ich kann in diesem Forum einen Rat oder Tipp bekommen.

Ich betreibe seit zehn Jahren eine Autowaschanlage bei sehr niedrigem uns stetig sinkendem Einkommen. Nun habe ich meinen Vertrag zum 31.12.2012 gekündigt und melde mein Gewerbe zu diesem Datum ab.
Nun meine Fragen:
Soll ich meine PKV zum 31.12.2012 kündigen da ich meinen Status ab 01.01.2013 nicht kenne.
Ich schreibe ständig Bewerbungen und war auch schon bei einigen Vorstellungsgesprächen.

Sollte ich bis 31.12.2012 keine Arbeit finden müsste ich Hartz4 beantragen.
Bekomme ich dann einen Basistarif trotz Kündigung?
Wenn ich meine PKV bis dahin nicht kündige wird mein PKV-Vertrag automatisch in einen Basistarif umgewandelt?

Wenn ich vor dem 31.12.2012 eine Anstellung finde was wird aus meiner PKV?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen kay

CTG
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 116
Registriert: 09.06.2012, 14:33

Beitragvon CTG » 27.08.2012, 19:17

Also ein bischen kann ich dir beantworten.

Wenn du eine Anstellung findest und
unter 4237,50 € monatlich verdienst (und unter 55 Jahren alt bist) wirst du versicherungspflichtig und kommst zurück in die GKV.
Verdienst du in der anstellung über dem Betrag musst du in der PKV bleiben.

Du musst Hartz 4 beantragen? Hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Denn im Bezug von Arbeitslosengeld wärst du wieder versicherungspflichtig und müsstest in die GKV.
Bei Bezug von ALG II ( Hartz 4 ) entsteht keine Versicherungspflicht und du bleibst PKV versichert.

kay
Beiträge: 2
Registriert: 27.08.2012, 14:30

Beitragvon kay » 27.08.2012, 19:30

Danke für die Antwort, habe leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


Bei Bezug von ALG II ( Hartz 4 ) entsteht keine Versicherungspflicht und du bleibst PKV versichert.

Das heißt dann wohl mein PKV-Tarif wird automatisch in den Basistarif gewandelt.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 27.08.2012, 22:26

Nein, Dein PKV-Vertrag wird nicht automatisch beim ALG II-Bezug in den Basistarif umgewandelt.

Wir sind hier im Vertragsrecht; Du musst eine Vetragsänderung bzw. den Wechsel in den Basistarif beantragen. Da wir im Vertragsrecht sind, geht dies auch nicht rückwirkend, sondern immer erst mit Wirkung für die Zukunft. Aufgrund des ALG II-Bezuges hast Du auch einen Anspruch auf Wechsel in den Basistarif. Vorher nicht. Also solltest Du mit dem ALG II-Antrag sofort Kontakt mit der PKV aufnehmen.

Du kannst auch Deine PKV nicht kündigen; wir haben eine Versicherungspflicht in Deutschland.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste