Guten Tag,
ich stehe momentan vor folgendem "Problem".
Die letzten 3 Jahre war ich in Vollzeit selbständig tätig.
Versichert war ich in der PKV - Und ich bin verheiratet.
Mein Gewerbe habe ich bereits abgemeldet und bin nun offiziell "Hausmann"
Ich würde nun gerne meine PKV loswerden und zu meiner Frau in die Familienversicherung. - Bin ich sogar schon drinne. Die Karte liegt hier.
Frage ist nun: Wie am besten die PKV kündigen?
Da ich nun erstmal kein Einkommen mehr habe, verheiratet bin etc, ist es mit der Familienversicherung ja kein Problem.
Ich habe gehört, dass es möglich ist unter gewissen Umständen außerordentlich zu kündigen?
Was ist dabei zu beachten?
Letzendlich geht es mir darum, die 3 monatige (?) Kündigungsfrist seitens der PKV zu umgehen. - Gibt es da eine Möglichkeit?
Ich habe gehört, bzw gelesen, dass es sogar je nach Sachlage rückwirkend geschehen kann?
Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen momentan nicht und wäre froh, wenn mich jemand aufklären kann.
Ich bedanke mich im Voraus!
Nach Aufgabe der Selbständigkeit von der PKV in die GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Kündigung auch rückwirkend zum ...
... Eintritt der Familienversicherung möglich, und zwar innerhalb von 3 Monaten. Gezahlte Beiträge werden dann zurückerstattet, unter Abzug eventueller Erstattungen aus deser Zeit natürlich
Hallo Arctica,
solltest du diee 3-Monatsfrist verpasst haben, z, B, familienversichert seit 1.6.2012, kannst du jetzt ersatzweise zum nde des laufenden Monats kündigen, musst immerhin keinen weiteren Beitrag zahlen.
Fundstelle: § 13 Abs. 3 deiner allgemeinen Versicherungsbedingungen
Am besten morgen direkt mit deiner KV Kontakt aufnehmen. Kündigung muss aber schriftlich efolgen unter Beilage einer Familienversicherungsbestätigung, ausgestellt von der Krankenkasse.
Gruß von
Gerhard
Hallo Arctica,
solltest du diee 3-Monatsfrist verpasst haben, z, B, familienversichert seit 1.6.2012, kannst du jetzt ersatzweise zum nde des laufenden Monats kündigen, musst immerhin keinen weiteren Beitrag zahlen.
Fundstelle: § 13 Abs. 3 deiner allgemeinen Versicherungsbedingungen
Am besten morgen direkt mit deiner KV Kontakt aufnehmen. Kündigung muss aber schriftlich efolgen unter Beilage einer Familienversicherungsbestätigung, ausgestellt von der Krankenkasse.
Gruß von
Gerhard
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