10 Jahre ohne KV, Lösungsweg gesucht?

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Ohne Versicherung
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10 Jahre ohne KV, Lösungsweg gesucht?

Beitragvon Ohne Versicherung » 26.09.2012, 16:48

Hallo,
Ich glaube die Problematik ist hier schon öfter erörtert worden, ich suche einen Weg nach nun 10 jähriger Versicherungslosigkeit wieder versichert zu werden.
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit 1996 selbständig.
Bin im Jahr 2002 in massive Geldnöte geraten da ein Auftraggeber pleite gegangen ist.
Folge ich konnte meine private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen und wurde 2002 gekündigt.
Ich halte mich seit 2002 mit selbständiger Beschäftigung über Wasser verdiene aber nicht mehr als ca. 800 -1000 Euro wovon ich auch noch Unterhalt für ein Kind zahle. Durch die Pleite habe ich Schulden und habe kontinuierlich seit 2002 die EV leisten müssen. Da ich aber immer die Hoffnung hatte mich aus meiner Situation zu befreien, habe ich niemals an eine Insolvenz gedacht und möchte dies auch weiterhin nicht. Auch habe ich niemals öffentliche Hilfe wie Harz 4 etc. in Anspruch genommen. Meine ehemalige private Versicherung will mich wegen der geleisteten Eidesstattlichen Versicherung nicht aufnehmen. Nun kann ich eine Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis bekommen. Bruttoeinkommen ca. €2000. Ich bin 44 Jahre und habe gehört dass ein Wechsel in die GKV noch möglich ist.
Wie muss ich vorgehen damit ich wieder in die GKV komme und die Pflichtversicherungsbeiträge
( Nachzahlungen für die versicherungslose Zeit) für die Vergangenheit nicht zahlen muss( Was ich ohnehin nicht könnte).

Vielen Dank für eure Hilfe vorab

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.09.2012, 21:49

Es ist genau der richtige Weg über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wieder Mitglied in der GKV zu werden. Dort drohen auch keine Nachzahlungen.

Denn dem Grunde bist Du verpflichtet gewesen in der PKV ab dem 01.01.2009 einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Dies hast Du nicht gemacht und solltest Du auch nicht machen. Sonst müsstes Du in der PKV Strafzuschläge zahlen, aber dies willst Du ja nicht.

Also klärst Du es alles für die Zukunft und gehst über die Beschäftigung wieder in die GKV ohne Nachzahlung.

Medizinfrau
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wieder in GKV Ohne Nachzahlung??

Beitragvon Medizinfrau » 04.10.2012, 14:34

An Rossi oder wer es beantworten kann:

wieso drohen dann keine Nachzahlungen?
Bei mir liegt der Fall ganz ähnlich. Wenn ich jetzt einen versicherungspflichtigen Job (über 400,-Euro oder höher) annehmen würde und mich bei einer GKV versichern lasse, dann wollen die eine Kündigungsbestätigung meiner privaten PKV. Wenn ich die einreiche, dann sehen die daß ich seit 5/2008 nicht mehr versichert bin, und dann muß ich doch die vollen Beiträge nachzahlen, dachte ich. Oder?

Mir hat ein wohlmeinender Mitarbeiter einer GKV am Telefon gesagt, daß ich im Antrag einfach angeben soll, daß ich bis jetzt privat versichert sei, und daß das auch niemand prüft, weil so wörtlich "Wir dazu garkeine Zeit haben". Wenn ich angeben würde, seit Jahren nicht versichert zu sein, dann wäre ich quasi selber schuld und muß zahlen.
Dann habe ich online in den Antrag geschaut und gesehen, daß man unbedingt eine Kündigungsbestätigung einreichen muß. Also wie denn nun? Viele große Fragezeichen!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.10.2012, 18:46

Na ja,

Zitat:
Wenn ich jetzt einen versicherungspflichtigen Job (über 400,-Euro oder höher) annehmen würde und mich bei einer GKV versichern lasse, dann wollen die eine Kündigungsbestätigung meiner privaten PKV. Wenn ich die einreiche, dann sehen die daß ich seit 5/2008 nicht mehr versichert bin, und dann muß ich doch die vollen Beiträge nachzahlen, dachte ich. Oder?

Eben nicht. Bei der PKV musst Du nur dann nachzahlen, wenn Du dort hingehst und ausdrücklich einen Vertrag abscließt. Ferner geht die PKV eh niemals rückwirkend. Also, warum sollst Du zur PKV hingehen, wenn Du wieder einen neuen Job aufnimmst und dann eh wieder Mitlgied in der GKV wirst. Den einen PKV-Vertrag benötigst Du ja nicht mehr.

Zitat:
Wir dazu gar keine Zeit haben". Wenn ich angeben würde, seit Jahren nicht versichert zu sein, dann wäre ich quasi selber schuld und muß zahlen.

Das ist eine Falschauskunft der Kasse. Ohne einen Vertrag mit der PKV musst Du auch nicht nachzahlen. Die GKV kann Dich auch nicht zwingen mit der PKV einen Vertrag zu schließen.

GS
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Beitragvon GS » 04.10.2012, 19:37

Ja, die GKV hat sich nicht dafür zu interessieren, ob du deiner Versicherungspflicht in der PKV (seit 2009) nachgekommen bist.

Aufgrund der Beschäftigung > 400 € entsteht Versicherungspflicht in der GKV, und zwar ohne Nach-, Straf- oder weiß der der Teufel welcher Zahlung auch immer an die Kasse, der du jetzt als GKV-versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beitrittst.

Im Aufnahmeantrag deiner Wunschkasse gibst du "zur letzten Krankenkasse" wahrheitsgemäß an, bis wann du PKV-versichert warst - das sollte genügen.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 04.10.2012, 20:50

Nun ja, es dürfte hier auf der Hand liegen. Einige Kassen packen alles in einem Topf und denken ggf., dass das System in der PKV genauso funktioniert wie in der GKV.

Medizinfrau
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Beitragvon Medizinfrau » 05.10.2012, 01:20

GS hat geschrieben:Ja, die GKV hat sich nicht dafür zu interessieren, ob du deiner Versicherungspflicht in der PKV (seit 2009) nachgekommen bist.

Aufgrund der Beschäftigung > 400 € entsteht Versicherungspflicht in der GKV, und zwar ohne Nach-, Straf- oder weiß der der Teufel welcher Zahlung auch immer an die Kasse, der du jetzt als GKV-versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beitrittst.

Im Aufnahmeantrag deiner Wunschkasse gibst du "zur letzten Krankenkasse" wahrheitsgemäß an, bis wann du PKV-versichert warst - das sollte genügen.


Das wäre ja fast zu schön, um wahr zu sein. - freu -
Also wenn ich das richtig verstehe, dann muß man bei Eintritt in die GKV nur dann nachzahlen, wenn man als letztes auch GKV-versichert war. Weil ich aber zuletzt eine PKV hatte, bevor ich unversichert war, komme ich ohne Nachzahlung davon, ist das korrekt? Seit Ihr Euch da sicher?? Wie kann das sein, das wäre ja ziemlich ungerecht den anderen gegenüber, die zuletzt bei der GKV versichert waren.
Und wie paßt das damit zusammen, daß die GKV's in Ihren Anträgen (z.B. Techniker und Securvita) immer eine Kündigungsbestätigung haben wollen, auch von zuletzt PKV-Versicherten? Und immer die Rede ist vom lückenlosen Versicherungsschutz, Strafnachzahlungen etc. ?

Jetzt hab ich aber noch ein anderes Problem. Noch habe ich ja keinen Job, sondern bin geringfügig selbständig, also leider zur Zeit fast ohne Einnahmen, weshalb ich aufstockendes Alg 2 beantragt habe. Jetzt will meine Sachbearbeiterin, daß ich mich bei einer GKV anmelde, aber die beiden GKV's, mit denen ich telefoniert habe sagen, daß sie mich auf keinen Fall nehmen, weil ich zuletzt eine PKV hatte. Auch mein Antrag auf Alg2 würde das nicht ändern. Stimmt das??? Dazu soll es auch einen eindeutigen Paragraphen geben, den ich jetzt nicht zur Hand habe. Ich müßte mich bei einer PKV im Basistarif versichern lassen, hieß es von den Beratern der GKV. Das würde aber wiederum den "Schuldenberg" auslösen. Wer hat nun Recht, die GKV-Berater oder meine Arge-Sachbearbeiterin?
Ich würde mich lieber um meinen Wiederaufbau bzw. Rettung meiner freiberuflichen Tätigkeit kümmern, statt noch sofort jetzt irgendeinen Job anzunehmen, der meine Kräfte bindet. Ich habe am Montag ein Gespräch mit meiner Arbeitvermitlerin, in dem ich die Dame davon überzeugen wollte, daß sie mich nicht in einen Job nötigt, zumal ich auch noch meine Mutter pflege, was mich sehr belastet und vor allem Zeit kostet. Aber wenn es zur Vermeidung der Nachzahlung nötig ist und um in die GKV zu kommen, würde ich das machen bzw. versuchen.
Ich habe meine Gesamtsituation auch hier nochmal beschrieben, weil ich dachte, ich müsse meinen Fall unter PKV beschreiben:
http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=5248
Einiges davon habt Ihr mir jetzt schon beantwortet, dafür schon mal ganz herzlichen Dank!!

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Beitragvon bruderherz » 20.10.2012, 22:49

Natürlich fragen die GKVs nach der Kündigungsbestätigung, weil ja entweder die Bindefrist von 18 Monaten bei der vorherigen GKV eingehalten werden muss oder sie keine Selbständige, Ältere haben wollen, die zuletzt PKV waren. Ausnahme: Es liegt eine Unterbrechung von mindestens einem Tag der Versicherung vor, dann kann neu gewählt werden. Das sollte man der Kasse mitteilen.
Aber: Aus formalen Gründen hättest Du kurzzeitig Deine Selbständigkeit aufgeben sollen, (Ausschlusstatbestand für eine GKV) vor Alg2-Antrag, das muss die GKV auch wissen, sonst darf sie streng genommen Dich nicht aufnehmen. §5 Abs.5a SGBV
Aber GKV-Wählen geht ja nur innerhalb von 14Tagen, bezogen auf den Anfang des Monates.
Die Zeit dürfte verstrichen sein, es bleibt wohl nur noch kurzzeitig einen versicherungspflichtigen Job ab 401€ aufzunehmen, dann spielt die vorherige Selbständigkeit keine Rolle und Du kannst eine andere GKV wählen. Die Vermittler haben meist nicht so eine Ahnung von GKVs, hast Du mal nach einer Entgeltvariante (2.Arbeitsmarkt ) gefragt, die laufen zwar dieses Jahr aus, vielleicht kannst Du da noch irgendwo reinspringen.

Lady Butterfly
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Beitragvon Lady Butterfly » 21.10.2012, 15:27

Natürlich fragen die GKVs nach der Kündigungsbestätigung, weil ja entweder die Bindefrist von 18 Monaten bei der vorherigen GKV eingehalten werden muss oder sie keine Selbständige, Ältere haben wollen, die zuletzt PKV waren.


das ist Unsinn - die Krankenkassen fragen nach den Kündigungsbestätigungen, weil sie das (nach ihrer Meinung) müssen.

Es liegt eine Unterbrechung von mindestens einem Tag der Versicherung vor, dann kann neu gewählt werden. Das sollte man der Kasse mitteilen.


ich glaube hier verwechselst du was - die Unterbrechung spielt nur bei einem Wechsel von GKV zu GKV eine Rolle, nicht aber bei einem Wechsel von PKV zu GKV.

Aus formalen Gründen hättest Du kurzzeitig Deine Selbständigkeit aufgeben sollen, (Ausschlusstatbestand für eine GKV) vor Alg2-Antrag, das muss die GKV auch wissen, sonst darf sie streng genommen Dich nicht aufnehmen. §5 Abs.5a SGBV


Das hat nichts mit streng genommen zu tun. Eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit schließt die Versicherungspflicht (bei bestimmten Personengruppen wie Arbeitnehmer oder Rentner) aus:

§ 5 Abs. 5 SGB V:
Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.


Bezieher von ALG I oder ALG II gehören nicht zu diesen Personengruppen. Dann kommt allerdings der § 5 Abs. 5a SGB V:

Nach Absatz 1 Nr. 2a (= Bezieher von ALG II) ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 (= verschiedene von der Versicherungspflicht befreite Personengruppen wie z. B. gut verdienende Arbeitnehmer) oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte. Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 31. Dezember 2008 nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a versicherungspflichtig waren, für die Dauer ihrer Hilfebedürftigkeit.


das bedeutet, dass die in Absatz 5 genannten hauptberuflich Selbständigen auch bei Bezug von ALG II nicht versicherungspflichtig werden. Das ist ne eindeutige Vorgabe - und bevor man eine Selbständigkeit "aus formalen Gründen" aufgibt, sollte man die Folgen bedenken (nicht nur sozialversicherungsrechtlich sondern z. B. auch gewerberechtlich oder steuerrechtlich).

Aber GKV-Wählen geht ja nur innerhalb von 14Tagen, bezogen auf den Anfang des Monates. Die Zeit dürfte verstrichen seinDie Zeit dürfte verstrichen sein


die von dir genannte Frist gilt für Personen, die versicherungspflichtig werden. Wenn diese Frist verstrichen ist, muss eine Meldung zur "letzten Kasse" erfolgen bzw. die meldende Stelle (z. B. Arbeitgeber, Agentur für Arbeit oder JobCenter) hat dann das Kassenwahlrecht. Was du mit "bezogen auf den Anfang des Monats" meinst, kann ich allerdings nicht nachvollziehen.

es bleibt wohl nur noch kurzzeitig einen versicherungspflichtigen Job ab 401€ aufzunehmen, dann spielt die vorherige Selbständigkeit keine Rolle und Du kannst eine andere GKV wählen.


auch hier spielt wieder die Selbständige Tätigkeit eine Rolle - solange eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit vorliegt, keine Versicherungspflicht also auch keine GKV.

ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist, entscheidet die gewählte Kasse. Also am besten zuerst dort beraten lassen.

Ich habe am Montag ein Gespräch mit meiner Arbeitvermitlerin, in dem ich die Dame davon überzeugen wollte, daß sie mich nicht in einen Job nötigt, zumal ich auch noch meine Mutter pflege, was mich sehr belastet und vor allem Zeit kostet


du hast nur dann Anspruch auf ALG II, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn du so argumentierst, könnte die Vermittlerin auf die Idee kommen, dass dies nicht so ist.

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Beitragvon bruderherz » 21.10.2012, 16:04

Wie kommst Du darauf, dass die Kasse entscheidet und warum sollte man sich dort beraten lassen ?
Die wollen doch meist keine ehemals Selbständigen , die vielleicht auch noch älter sind,haben und erzählen teilweise Unwahrheiten.
Wenn ich an die Pleite der City-BKK denke, da sollten so manche unter fadenscheinigen Gründen abgewimmelt werden: http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/u ... 67410.html
Beratung bei einer GKV ist so eine Sache, bei einer PKV auch, wenn ich an Kunden denke, die günstige Einsteigertarife wählten und sich dann wunderten mal 5T€ oder mehr für eine intelligente Beinprothese zuzahlen zu müssen.

Man legt die Fakten auf den Tisch(nachweislich schriftlich) und dann müssen sie aufnehmen, wenn die Voraussetzungen stimmen.

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Beitragvon Lady Butterfly » 21.10.2012, 18:17

Wie kommst Du darauf, dass die Kasse entscheidet


ganz einfach deshalb, weils so im Sozialgesetzbuch vorgesehen ist 8) wer sollte denn deiner Meinung nach entscheiden :?:

warum sollte man sich dort beraten lassen


weil die Mitarbeiter der Kassen sich in der Regel im Sozialrecht besser auskennen als Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvertreter

Die wollen doch meist keine ehemals Selbständigen , die vielleicht auch noch älter sind,haben und erzählen teilweise Unwahrheiten.


dieses Vorgehen ist in der GKV weit weniger verbreitet als in der PKV :-k

Man legt die Fakten auf den Tisch und dann müssen sie aufnehmen, wenn die Voraussetzungen stimmen.


die meisten Leute haben ein Dispositionsrecht bzw. es gibt verschiedene Möglichkeiten, dazu kommt, dass jede Vorgehensweise ihre Vor- und Nachteile hat. Und um die kennen zu lernen, ist es sinnvoll sich vorher beraten zu lassen.

Und es ist leider so, dass die Kassen entscheiden, ob "die Voraussetzungen stimmen". Auf Amtsdeutsch ausgedrückt machen sie das mit einem Bescheid (mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln) = Verwaltungsakt, gegen den dann Rechsmittel erlaubt sind, wenn man nicht einverstanden ist.

Wenn ich an die Pleite der City-BKK denke, da sollten so manche unter fadenscheinigen Gründen abgewimmelt werden


ja klar, und die Verkäufer von privaten Krankenversicherungen sind nur daran interessiert, eine möglichst hohe Provision zu kassieren. Wenn ich da an Mehmet Göker mit seiner MEG denke..... http://www.focus.de/kultur/kino_tv/vers ... 62386.html

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 21.10.2012, 20:36

@Lady Butterfly: Ich bin nicht rechthaberisch, aber bin schon etwas länger im Forum unterwegs und habe vielleicht etwas mehr Erfahrungen gesammelt, bzw. Beiträge gelesen.
Wir haben hier eine Ärztin, die aus persönlichen Gründen keine Krankenversicherungsbeiträge geleistet hat, das ist schon traurig genug.
Meine Empfehlung unabhängig vom Recht, Online-Anträge bei mehreren GKVs stellen und mitteilen, dass man vor Alg2-Antrag unmittelbar nicht selbständig, privat versichert war und vielleicht etwas zur persönlichen Situation erzählen.
Wenn man kein Einkommen erzielt hat, kann man ja wohl nicht mehr selbständig sein.
Ich bin auch noch nach der Wahlzeit von 14 Tagen in der von mir gewählten GKV aufgenommen worden.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.10.2012, 20:48

Na ja, Bruderherz.

Zum Thema Wahlrecht und Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung innerhalb von 14 Tagen, hat es aber leider vor ca. 3 Monaten eine Grundsatzentscheidung des BSG gegegeben.

Dort hat man aber volle Kanne auf diese 14 Tagesfrist herumgeritten.

Also wirst Du hiermit wohl keinen Hering mehr vom Teller ziehen.

bruderherz
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Beitragvon bruderherz » 21.10.2012, 20:54

Probieren geht über studieren, wo kann man es nachlesen?
Einige SGs hatten ja geurteilt, dass es auf die rechtzeitige Wahlentscheidung ankommt, der Zeitpunkt der Ausstellung der Mitgliedsentscheidung aber nachrangig ist.
Sie könnte sich ja noch an die letzte GKV vor der PKV wenden, bloss da wird die Selbständigkeit möglicherweise genauer geprüft.
Tja oder Entgeltmassnahme oder FAV noch reinrutschen, Schiebedienst ist aber körperlich anstrengend.
Zuletzt geändert von bruderherz am 21.10.2012, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.

Lady Butterfly
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Beitragvon Lady Butterfly » 21.10.2012, 21:04

@Bruderherz: meine Erfahrung beschränkt sich nicht nur auf Foren, sondern auch auf das sogenannte "Real Life" - ja sowas gibt es tatsächlich :)

und diese Erfahrung sagt mir zwei Dinge: bei der von dir geschilderten Vorgehensweise wird es zu Rückfragen der Krankenkasse kommen.....und niemand kann nur von Luft und Liebe leben - irgendwo wird also Geld herkommen. Die Frage ist nur, woher. Und wenn die selbständige Tätigkeit die Haupterwerbsquelle darstellt, spricht dies für eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit.

Für eine Beurteilung liegen hier aber längst nicht genug Fakten vor - aber der Rat, sich ausführlich zu informieren und beraten zu lassen, bleibt.

@Rossi: vor kurzem gab es auch eine interessante BSG-Entscheidung zum Thema hauptberuflich selbständige Tätigkeit.


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