JAEG Wechsel PkV GKv
Verfasst: 28.09.2012, 11:22
Guten Morgen,
habe hier schon einiges im Forum gelesen, würde aber gerne zu meinem Sachverhalt(wenn es geht) eine präzise Antwort erhalten.
Aufhebungsvertrag zum 15.1.2013, Betrag der Abfindung über der JAEG
Möglichkeit zum 1.2.2013 eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen.
Wie ist die 12 Monats Frist auszulegen. Muss ich bis zum 31.1.2014 unter der JAEG verdienen oder würde auch der 31.12.2013 reichen, da eine Überschreitung in Januar 2014 erst zum Ende 2014 wirksam würde ?
Operativ: Muss ich den neuen Arbeitsvertrag der GKV vorlegen und die stellt die Vers.Pflicht fest ?
Vielen Dank für eine Antwort !
habe hier schon einiges im Forum gelesen, würde aber gerne zu meinem Sachverhalt(wenn es geht) eine präzise Antwort erhalten.
Aufhebungsvertrag zum 15.1.2013, Betrag der Abfindung über der JAEG
Möglichkeit zum 1.2.2013 eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen.
Wie ist die 12 Monats Frist auszulegen. Muss ich bis zum 31.1.2014 unter der JAEG verdienen oder würde auch der 31.12.2013 reichen, da eine Überschreitung in Januar 2014 erst zum Ende 2014 wirksam würde ?
Operativ: Muss ich den neuen Arbeitsvertrag der GKV vorlegen und die stellt die Vers.Pflicht fest ?
Vielen Dank für eine Antwort !