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Grenzübergänger Deutschland-Niederlande
Verfasst: 16.10.2012, 17:32
von Korfu
Hallo,
ich wohne in Deutschland, bin selbstständig und bin privat Krankenversichert. Nächstes Jahr möchte ich in den Niederlanden einen Job im Angestelltenverhältnis annehmen. Mein Wohnort wird aber weiterhin Deutschland sein. Mein zukünftiger Arbeitgeber in Holland kann mir leider meine Frage nicht beantworten.
Meine Frage ist wie und wo ich dann Krankenversichert bin?
...Kann ich weiterhin bei meiner privaten Krankenversicherung bleiben?
...Muss ich weiterhin bei meiner privaten Krankenversicherung bleiben?
...Würde die auch im Außland leisten? (6 Monate weltweiter Schutz)
...Gibt es eine Niederländische Krankenversicherung?
...Wenn ja, gilt diese dann auch in Deutschland?
...Wie sieht es mit Kündigung der privaten Krankenversicherung aus? Gibt es evtl. Kündigungsfristen?
Leider habe ich im Internet keine verständliche Information darüber gefunden. Ich würde mich freuen, wenn mich jemand aufklären kann.
Verfasst: 16.10.2012, 20:14
von Rossi
Tja, dann bist Du wohl ein sog. Grenzgänger.
Guckst Du hier; die DVKA ist extra für so etwas geschaffen worden.
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm
Wenn ich mich nicht irre, bist Du dann in den Niederlanden krankenversichert.
In bestimmten Fällen bzw. auf Antrag, kann man sich hiervon allerdings befreien lassen.
Aber bei der DVKA sitzen Speziallisten.
Verfasst: 17.10.2012, 17:45
von Korfu
Leider steht auf der Internetseite nicht, ob es eine Möglichkeit gibt weiterhin privat Krankenversichert zu bleiben? Ist dies in NL eikommensabhängig wie in Deutschland?
Verfasst: 17.10.2012, 18:39
von Lady Butterfly
maßgeblich für die anzuwendenden Rechtsgrundlagen ist dein Beschäftigungsort - wenn du in Deutschland beschäftigt bist, gelten deutsche Gesetze. Wenn du in den Niederlanden beschäftigt bist, gelten die holländischen Gesetze.
da du in Holland beschäftigt sein wirst, gelten die holländischen Rechtsvorschriften. Du müüstest dich also in den Niederlanden erkundigen, ob du in der dortigen Krankenversicherung versichert wirst. wenn ja, kannst du mit einem bestimmten Formular auch Leisungen einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen.
Verfasst: 17.10.2012, 21:42
von Rossi
Nun gut, es gbit aber auch Möglichkeiten sich von dem niederländischen Recht befreien zu lassen. Mit diesem Befreiungsantrag kommen dann die deutschen Rechtsvorschriften zur Anwendung.
Dies Verfahren ist teilweise sehr umständlich; ferner muss der Arbeitgeber auch mitspielen.
Die genauen Voraussetzungen hierzu, muss man erfragen.
Ich würde bei der DVKA anrufen und dort nach einem Speziallisten für die Niederlande (Grenzgänger) fragen. Dort sollte man sich auskennen, was im Einzelfall möglich ist.
Verfasst: 17.10.2012, 22:11
von DKV-Service-Center
wie wäre es sich einfach bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen?
da diese Fälle relativ häufig auftauchen gibt es auch Erfahrungen

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Gruß
Verfasst: 17.10.2012, 22:27
von Rossi
Nun ja Rüdiger; die DVKA ist hier die Spezialeinheit.
Verfasst: 17.10.2012, 23:14
von DKV-Service-Center
jo, was nützt diese wenn der Tarif nich geeignet ist

Verfasst: 18.10.2012, 10:31
von Korfu
Meine private Krankenversicherung hat mir mitgeteilt, dass Sie mir weiterhin versicherungsschutz anbieten würden. Allerdings würden die nur nach deutschen Recht abrechnen. Kann mir jemand sagen wie die GOÄ in Holland ist?
Der Versicherungsschutz wäre unbefristet, da ich meinen Wohnsitz noch in Deutschland habe und innerhlab der EU arbeite.
Ich möchte sehr gerne meine private Krankenversicherung behalten. Gibt es dafür eine Möglichkeit?
Verfasst: 18.10.2012, 10:53
von Korfu
Rossi hat geschrieben:Nun gut, es gbit aber auch Möglichkeiten sich von dem niederländischen Recht befreien zu lassen. Mit diesem Befreiungsantrag kommen dann die deutschen Rechtsvorschriften zur Anwendung.
Dies Verfahren ist teilweise sehr umständlich; ferner muss der Arbeitgeber auch mitspielen.
Die genauen Voraussetzungen hierzu, muss man erfragen.
Ich würde bei der DVKA anrufen und dort nach einem Speziallisten für die Niederlande (Grenzgänger) fragen. Dort sollte man sich auskennen, was im Einzelfall möglich ist.
Ich habe soeben mit der DVKA telefoniert. Eine solche Möglichkeit besteht leider nicht, da sobald in in den NL arbeite auch das niederländische Recht gilt. Mich würde interessieren, wie das genau gemeint ist, sich von dem niederländische Recht befreien zu lassen?
Verfasst: 19.10.2012, 20:02
von heinrich
die Frage zu Befreiung wird Dir in Deutschland NIEMAND erklären können.
Du würstest vers-pflichtige nach NL Recht vom Grundsatz her.
Eine Befreiung müsste dann auch nach NL Recht stattfinden.
ALSO: NL Krankenkasse fragen.
Die DVKA kann meines Erachtens nur dann helfen, wenn es um die Abgrenzung geht, ob deutsche gesetzliches Recht oder NL gesetzliche Recht gilt.
Nicht jedoch, wenn deutsch private Krankenversicherung im Spiel ist.
Nach meinen Erfahrungen gibt es eine Befreiung in NL NICHT.
Frag aber gerne dort nach
UND dann berichtest Du uns mal. Würdest Du dies machen ?