Liebes Forum,
ich bin seit Jahren bei einer PKV als Studentin versichter und habe zum Studiumsbeginn mich von der Versicherungspflicht für die GKV befreien lassen (erst familienversichert, dann stieg der Beitrag, als ich "zu alt" wurde). Nun habe ich in den letzten beiden Semestern keine Immatrikulationsbesch. an meine Versicherung geschickt und habe auf Nachfrage jetzt erfahren, dass ich bereits seit über einem halben Jahr nicht mehr bei ihnen versichert bin. Ich hätte mich gerne gesetzlich versichern lassen, aber darf nicht. Ich muss also zurück zu eben dieser Privatkasse und frage mich nun, ob sie mir unter diesen Bedingungen überhaupt hätten kündigen dürfen und ob sie mich nicht darüber hätten informieren müssen.
Ich muss dazu sagen, dass ich auf ihre Post meist nicht reagiert habe (Nachfrage nach Studienbescheinigung), weil ich die meiste Zeit nicht in meinem Wohnort war, aber Post zur KÜndigung kam auf keinen Fall.
PKV hat mir gekündigt, obwohl ich bleiben MUSS (Student)
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Hallo Waldmeister,
ich bin mir sicher das Die Versicherung Sie informiert hat, das für den Fall das Sie keine Studiumsbescheinigung einreichen die Studentische Versicherung erlischt, da mann davon ausgeht das Sie eben keine Studentin mehr sind, damit erlischt die Versicherung, es ist keine Kündigung.
Wenden Sie sich an Ihre Versicherung und reichen Sie die geforderten Nachweise ein und reagieren in Zukunft auf Post von Ihren Versicherer
Gruß
ich bin mir sicher das Die Versicherung Sie informiert hat, das für den Fall das Sie keine Studiumsbescheinigung einreichen die Studentische Versicherung erlischt, da mann davon ausgeht das Sie eben keine Studentin mehr sind, damit erlischt die Versicherung, es ist keine Kündigung.
Wenden Sie sich an Ihre Versicherung und reichen Sie die geforderten Nachweise ein und reagieren in Zukunft auf Post von Ihren Versicherer

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Vielen Dank für die schnelle Antwort und ich habe auf jeden Fall meine Lektion gelernt
Also die Formulierung lautete: "Ihre Krankversicherung bei uns wurde zum 31.03. beendet" Allerdings habe ich keinerlei Benachrichtigung erhalten und da ich ja woanders nicht rein kann, frage ich mich nun doch, wie es sich rechtlich mit diesem Vorgehen verhält.
Meine Frage kommt daher, dass die Dame am Telefon mir eine Strafzahlung für die unversicherten Monate (wg. gesetzlicher Versicherungspflicht in D) angekündigt hat.

Meine Frage kommt daher, dass die Dame am Telefon mir eine Strafzahlung für die unversicherten Monate (wg. gesetzlicher Versicherungspflicht in D) angekündigt hat.
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Das Nachzahlen wäre nicht mein Problem. Mir wurde gesagt, ich müsse eine Strafe zahlen, die vom Gesetzgeber dafür erhoben wird, dass ich nicht versichert war.
Deshalb ja meine Ausgangsfrage, ob das mit dem Beenden der Versicherung ohne Nachricht an mich und obwohl ich woanders nicht rein darf, so rechtens war.
Deshalb ja meine Ausgangsfrage, ob das mit dem Beenden der Versicherung ohne Nachricht an mich und obwohl ich woanders nicht rein darf, so rechtens war.
Die Versicherung hat dir Nachrichten geschickt an eine Adresse an der du gewöhnlich zu erreichen bist. Du hast auf deren Nachrichten nicht reagiert, es spielt dabei keine Rolle ob du an deinem Wohnort warst oder nicht. Wenn du im Ausland warst, hättest du dich vorsorglich um eine Auslandskrankenversicherung kümmern müssen....
Meiner Meinung nach ist das beenden der studentischen Versicherung rechtens gewesen, du warst danach eine weitere Nichtzahlende Versicherungsnehmerin. Gekündigt haben sie dich ja nicht, wäre auch meiner Meinung gemäß Gesetz nicht möglich. Strafzahlungen in Form von Nachzahlungen sind möglich, nur welcher Betrag wäre die Referenzbasis.
Meiner Meinung nach ist das beenden der studentischen Versicherung rechtens gewesen, du warst danach eine weitere Nichtzahlende Versicherungsnehmerin. Gekündigt haben sie dich ja nicht, wäre auch meiner Meinung gemäß Gesetz nicht möglich. Strafzahlungen in Form von Nachzahlungen sind möglich, nur welcher Betrag wäre die Referenzbasis.
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Hallo Waldmeister
leider erfahren wir hier nur bruchstückhaft, was passiert ist, mit Strafe kann auch das nichtzahlen der Pflegeversicherung gemeint sein und das diesbezüglich eine Anzeige läuft. deswegen nochmals: mit der Gesellschaft in Verbindung setzen, die geforderten Unterlagen beibringen und die Zahlungswilligkeit zusagen.
Gruß
leider erfahren wir hier nur bruchstückhaft, was passiert ist, mit Strafe kann auch das nichtzahlen der Pflegeversicherung gemeint sein und das diesbezüglich eine Anzeige läuft. deswegen nochmals: mit der Gesellschaft in Verbindung setzen, die geforderten Unterlagen beibringen und die Zahlungswilligkeit zusagen.
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Max80 hat geschrieben:Gekündigt haben sie dich ja nicht, wäre auch meiner Meinung gemäß Gesetz nicht möglich. Strafzahlungen in Form von Nachzahlungen sind möglich, nur welcher Betrag wäre die Referenzbasis.
Danke für diese Antwort. Könntest Du noch erläutern, nach welchem Gesetz das nicht möglich wäre? Denn ich war zu 100% gekündigt. Es wurde jetzt für mich ein neuer Vertrag abgeschlossen und ich muss KEINE Beiträge nachzahlen, da ich ja wirklich nicht mehr dort versichert war. Ach ja, die Krankenversicherung beinhaltete auch die Pflegeversicherung.
Nochmal, mein Problem ist es nicht, etwas zu zahlen, ich möchte einfach nur verstehen, ob man mir unter diesen Bedinungen hat kündigen dürfen und warum bzw. warum nicht.
keine Kündigung ohne Folgeversicherung seit 2009
Um die FRage zu beantworten: seit 2009 darf Dich die private Krankenversicherung nicht mehr kündigen bzw ziehen lassen, wenn Du nicht einen Folgeversicherungsnachweis beibringst - denn es soll keiner mehr in Deutschland "ohne" sein.
Daher kann rein rechtlich Dein alter Vertrag nicht vollkommen beendet worden sein, allerdings kannst Du den Status des günstigen Studententarif verloren haben, aber dann müsste Dich der Versicherer in einem anderen Tarif unterbringen - ganz beenden ist nicht und war nicht.
Servus&Cheerio
Daher kann rein rechtlich Dein alter Vertrag nicht vollkommen beendet worden sein, allerdings kannst Du den Status des günstigen Studententarif verloren haben, aber dann müsste Dich der Versicherer in einem anderen Tarif unterbringen - ganz beenden ist nicht und war nicht.
Servus&Cheerio
Das was NeueKV tippte.
Ergänzend der Gesetzestext: http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html
Das keine Strafzahlungen fällig wurden ist wohl gut, hoffen wir mal das es so bleibt und nicht Jahre hinterher es ein Problem gibt.
Ergänzend der Gesetzestext: http://dejure.org/gesetze/VVG/193.html
Das keine Strafzahlungen fällig wurden ist wohl gut, hoffen wir mal das es so bleibt und nicht Jahre hinterher es ein Problem gibt.
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