Rückwirkende Beitragserstattung nach Wechsel in GKV
Verfasst: 26.06.2007, 10:25
Hallo
Ich habe folgendes Problem. Nach Abschluss meines Kunststudium, während dem ich privat krankenversichert war, habe ich meine freiberufliche künstlerische Tätigkeit aufgenommen und Versicherungspflicht nach dem KSVG bei der KSK beantragt. Die KSK verwehrte mir diese, durch eine erfolgreiche Klage gegen die KSK wurde die Versicherungspflicht nach dem KSVG aber rückwirkend ( ca. 1,5 Jahre) anerkannt. Meine PKV weigert sich nun, mir meine gezahlten Beiträge zu erstatten. Ich meine jedoch, dass sie da im Unrecht ist. Wie und wo kann ich dieses belegen?
Ich habe folgendes Problem. Nach Abschluss meines Kunststudium, während dem ich privat krankenversichert war, habe ich meine freiberufliche künstlerische Tätigkeit aufgenommen und Versicherungspflicht nach dem KSVG bei der KSK beantragt. Die KSK verwehrte mir diese, durch eine erfolgreiche Klage gegen die KSK wurde die Versicherungspflicht nach dem KSVG aber rückwirkend ( ca. 1,5 Jahre) anerkannt. Meine PKV weigert sich nun, mir meine gezahlten Beiträge zu erstatten. Ich meine jedoch, dass sie da im Unrecht ist. Wie und wo kann ich dieses belegen?