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JAE
Verfasst: 07.12.2012, 10:23
von dr.kuwano
Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ich haette eine Frage bezueglich der JAE.
Ich moechte gerne zwei Monate naechste Jahr unbezahleten Urlaub nehemen.
Dadurch wuerde ich im Jahr 2013 unter die JAE rutschen.
Szenario: Unb. Urlaub juli und August Jahres brutto dann 50.000 plus vielleicht 600 EUR.
Ab wann waere ich pflichtversichert? 01.01.2013?
Monatl. brutto 5000.
Vielen Dank im Vorraus
Dr.Kuwano
Verfasst: 08.12.2012, 09:19
von Vergil09owl
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... 48640.html
Ab dem Zeitpunkt, wo die JAE Grenze unterschritten wird.
Verfasst: 10.12.2012, 10:16
von dr.kuwano
Danke, aber wann waere es in diesem Fall?
Vorrausschauend? , Das heisst der AG hat die beiden Monate genehmigt und weiss somit das das jahr unter der JAE liegt und somit sofortige Pflichtversicherung?
Danke und Gruss Dr. Kuwano
Verfasst: 11.12.2012, 05:50
von Vergil09owl
Wenn der AG im vorraus weiss, das die JAE ab dem 01.01.2012 bis 31.12.13 unterschritten wird, denn tritt ab dem 01.01.2013 die KV / PV pflicht ein.
Meiner Meinung nach.
Gruss.
Jochen
Verfasst: 11.12.2012, 08:51
von dr.kuwano
Vielen Dank!
Verfasst: 12.12.2012, 19:31
von heinrich
ich habe erhebliche Zweifel an vergils Antwort.
Du solltest die Sache mit der ZUSTÄNDIGEN Krankenkasse abklären.
Hier kann doch jeder schreiben, was er will (auch ich)
Verfasst: 13.12.2012, 07:18
von Vergil09owl
Warum hast du Zweifelß
Wenn der Arbeitgeber gleich zu Beginn des Jahres sieht das insgesamt gesehen auf die dauer des Jahres die JAE unterschritten wird, tritt doch die Versicherugnspflicht ein oder?
Gruss
jochen
Verfasst: 13.12.2012, 12:52
von dr.kuwano
Hallo Zusammen,
habe daraufhin bei der Krankenkasse angerufen und dort wurde mir gesagt das es tatsaechlich so ist das eine so kurze Unterbrechnung keine Pflicht ausloest. werde spaeter noch mehr Infos diesbezueglich erhalten und dann natuerlich auch hier posten.
Gruss aus dem, Bergischen Land
Verfasst: 13.12.2012, 19:48
von heinrich
hi Vergil
Fragesteller wollte für 2 Monat Urlaub nehmen.
JAE wird so berechnet, dass das JEWEILIGE GERADE AKTUELLE Gehalt x 12 gerechnet wird.
Kommt dann eine Senkung: WIRD DIESE AB DANN gewertet (und nicht früher, weil ja immer das jeweilige Gehalt x 12 gerechnet wird).
Bei der JAE-Berechnung wird niemals auf das zu erwartenden Entgelt in einem Kalenderjahr abgestellt.
Verfasst: 19.12.2012, 16:09
von dr.kuwano
Danke Heinrich,
habe jetzt meine Stunden reduziert und somit mein monatliches Gehalt unter die Grenze gebracht.
Ohne Deine Bemerkung haette ich es wohlmoeglich
nicht geschafft.
Gruss aus dem bergischen Land
Verfasst: 11.01.2013, 22:58
von StefanB
Hallo Dr. Kuwano,
bin auch gearde an dem Thema dran und kann dir nur einen Tipp geben: 12 Monate monatlich unter der BBG, bedenke Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämie...
Dann kommt es noch auf deinen Arbeitgeber an, wie und wann er den SV-Status pflichtig oder freiwillig meldet. Bei meinem ist es nämlich so, das die pflichtig-Meldung sofort bei Unterschreiten des Monatsgehalts erfolgt, das ist auch meistens so. Aber, mein AG meldet im Januar dann den Gesamtjahresstatus an die KV sowie den Januar hochgerechnet aufs Jahr für das Folgejahr. So weit so gut. Wenn nun aber das vergangene Jahr (2013) unter der BBG (52.200) fiel, davon aber bspw nur 10 Monate davon pflichtversichert waren und im Januar freiwillig prognostiziert wird (weil evt. bekannt ist, das ab Februar wieder voll gearbeitet wird), dann macht die KV Probleme.
Möglichst die 12 Monate in ein komplettes Jahr legen, das ist das Sicherste oder zumindest 12 Monate hintereinander unter die JAEG kommen. Nach 12 Monaten pflichtig, kann wieder freiwillig versichert werden.
Gruss und gutes Gelingen!
Verfasst: 14.01.2013, 10:31
von dr.kuwano
Danke, ist schon vollzogen seit 1.1 pflichtversichert und auch das gehalt so reduziert das ich nicht ueber die Grenze komme, meldebescheinigung vom AG habe ich auch schon zu hause....