Zurück in GKV über 59 - gibt es eine legale Möglichkeit?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Zurück in GKV über 59 - gibt es eine legale Möglichkeit?
Sehr geehrte Expertinnen und Experten,
ich bitte Sie um Rat. Mein Mann und ich sind seit ca. 30 Jahren in der PKV versichert. Ich bin 59 Jahre (seit Jahren "nur" ehrenamtlich tätig) und mein Mann (60 J. selbstständig) ist gesundheitlich so angeschlagen, so dass er seit einem Jahr deutlich kürzer treten muss. Dabei rauben uns die Sorgen um die Beiträge an die PKV trotz Tarifwechsels inzwischen den Schlaf.
Wir sind damals auf mein Betreiben in die PKV gewechselt, um vor allem für unsere Kinder auch Heilpraktiker, Homöopathen etc. in Anspruch nehmen zu können. Das hätten wir auch über Zusatzversicherungen tun können, haben aber die Folgen nicht überblickt und uns nicht mit den Wechselmöglichkeiten zurück in die GKV bis 55J. befasst. Klar, alles selbst verschuldet, da gibt es nichts zu beschönigen.
Gibt es überhaupt noch irgendeine Möglichkeit zurück in die GKV? Ich habe gehört, dass das z. B. über eine Auslandsversicherung möglich sein könnte. Für jeden Rat bin ich Ihnen verbunden.
Danke.
Helen
ich bitte Sie um Rat. Mein Mann und ich sind seit ca. 30 Jahren in der PKV versichert. Ich bin 59 Jahre (seit Jahren "nur" ehrenamtlich tätig) und mein Mann (60 J. selbstständig) ist gesundheitlich so angeschlagen, so dass er seit einem Jahr deutlich kürzer treten muss. Dabei rauben uns die Sorgen um die Beiträge an die PKV trotz Tarifwechsels inzwischen den Schlaf.
Wir sind damals auf mein Betreiben in die PKV gewechselt, um vor allem für unsere Kinder auch Heilpraktiker, Homöopathen etc. in Anspruch nehmen zu können. Das hätten wir auch über Zusatzversicherungen tun können, haben aber die Folgen nicht überblickt und uns nicht mit den Wechselmöglichkeiten zurück in die GKV bis 55J. befasst. Klar, alles selbst verschuldet, da gibt es nichts zu beschönigen.
Gibt es überhaupt noch irgendeine Möglichkeit zurück in die GKV? Ich habe gehört, dass das z. B. über eine Auslandsversicherung möglich sein könnte. Für jeden Rat bin ich Ihnen verbunden.
Danke.
Helen
Hallo - das geht in der Tat nur über einen Auslandsaufenthalt in einem anderen EU-Staat mit einer staatlichen Pflichtversicherung. Also nicht von Deutschland aus, sondern ihr müsst wirklich eine Weile (mindestens >12 Monate) in zum Beispiel Österreich, Niederlande oder England leben und dort versichert sein. sonst geht leider nichts mehr...
Danke für die Antwort,
aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes meines Mannes vermute ich, dass er als schwerbehindert eingestuft würde - wenn er sich zu einem Antrag durchringen könnte.
In älteren Posts habe ich jetzt gelesen, dass damit zumindest früher eine Rückkehr in die GKV möglich wurde. Ist das inzwischen ausgeschlossen oder gibt es noch Lücken?
P. S. Ich kann nur jedem dringlich raten den Weg in die PKV gründlichst zu überlegen. Lieber GKV und bei Bedarf Zusatzversicherung. Von einer normalen Rente sind die Altersbeiträge der PKV nicht zu bezahlen.
aufgrund des schlechten gesundheitlichen Zustandes meines Mannes vermute ich, dass er als schwerbehindert eingestuft würde - wenn er sich zu einem Antrag durchringen könnte.
In älteren Posts habe ich jetzt gelesen, dass damit zumindest früher eine Rückkehr in die GKV möglich wurde. Ist das inzwischen ausgeschlossen oder gibt es noch Lücken?
P. S. Ich kann nur jedem dringlich raten den Weg in die PKV gründlichst zu überlegen. Lieber GKV und bei Bedarf Zusatzversicherung. Von einer normalen Rente sind die Altersbeiträge der PKV nicht zu bezahlen.
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- Postrank7
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Hallo,
es gibt ja nichts was es nicht gibt - von daher sehe ich den Hinweis auf das was nach der Wahl 2013 passiert nicht als "trollfähig". Aber ich bin ja auch von der GKV nicht von der PKV.
Hier , in diesem Fall,wird es wahrscheinlich keine Möglichkeit des Wechsels
geben, denn auch bei MdE. über 50 % haben die meisten Kassen Altersbeschränkungen in die Satzung geschrieben - ich kenne aktuell keine Kasse ohne eine solche Zugangsbeschränkung.
Gruss
Czauderna
es gibt ja nichts was es nicht gibt - von daher sehe ich den Hinweis auf das was nach der Wahl 2013 passiert nicht als "trollfähig". Aber ich bin ja auch von der GKV nicht von der PKV.
Hier , in diesem Fall,wird es wahrscheinlich keine Möglichkeit des Wechsels
geben, denn auch bei MdE. über 50 % haben die meisten Kassen Altersbeschränkungen in die Satzung geschrieben - ich kenne aktuell keine Kasse ohne eine solche Zugangsbeschränkung.
Gruss
Czauderna
Auch wenn es eine Kasse mit der entsprechenden Altersgrenze geben würde, dann würde der Beitritt im Rahmen der Schwerbehinderung (min. 50 GdB) vermutlich nicht funktionieren.
Denn grundsätzlich braucht man eine Vorversicherungszeit von 3 Jahren in den letzten 5 Jahren. Diese Vorversicherungszeit könnte man alternativ auch über ein Elternteil ableiten. D.h, wenn es noch Mami oder Papi des 59 Jährigen gibt, die GKV versichert ist, dann könnte es klappen. Aber daran glaube ich erst einmal nicht.
Es geht auch ohne Vorversicherungszeit. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass die Vorversicherungszeit aufgrund der Behinderung nicht erfüllt werden konnte. Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Erwerb der Vorversicherungszeit bestehen. Das BSG liegt dies auch sehr eng aus. Es werden in den 5 Jahren alle zumutbaren Möglichkeiten zum Erwerb der Vorversicherungszeit geprüft. Wenn die Behinderung bspw. so schwer ist, dass noch nicht einmal eine Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte möglich war, dann geht es ausnahmsweise auch ohne Vorversicherungszeit.
Da der 59 Jährige ja noch ganz normal arbeitet, aber privat versichert ist, geht es leider nicht ohne eine Vorversicherungszeit. Sorry, definitiv keine Chance.
Denn grundsätzlich braucht man eine Vorversicherungszeit von 3 Jahren in den letzten 5 Jahren. Diese Vorversicherungszeit könnte man alternativ auch über ein Elternteil ableiten. D.h, wenn es noch Mami oder Papi des 59 Jährigen gibt, die GKV versichert ist, dann könnte es klappen. Aber daran glaube ich erst einmal nicht.
Es geht auch ohne Vorversicherungszeit. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass die Vorversicherungszeit aufgrund der Behinderung nicht erfüllt werden konnte. Es muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Erwerb der Vorversicherungszeit bestehen. Das BSG liegt dies auch sehr eng aus. Es werden in den 5 Jahren alle zumutbaren Möglichkeiten zum Erwerb der Vorversicherungszeit geprüft. Wenn die Behinderung bspw. so schwer ist, dass noch nicht einmal eine Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte möglich war, dann geht es ausnahmsweise auch ohne Vorversicherungszeit.
Da der 59 Jährige ja noch ganz normal arbeitet, aber privat versichert ist, geht es leider nicht ohne eine Vorversicherungszeit. Sorry, definitiv keine Chance.
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- Postrank7
- Beiträge: 1167
- Registriert: 08.03.2007, 22:17
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es gibt ja nichts was es nicht gibt - von daher sehe ich den Hinweis auf das was nach der Wahl 2013 passiert nicht als "trollfähig".
Hi,
das trollige an Bernd ist, dass er chronisch seine Anti-PKV Propaganda unter Beiträge klatscht. Von daher passt das bei ihm schon ganz gut.
Grüße
CM
Zunächst möchte ich mich bedanken, bei allen Forumsteilnehmern, die ihr Expertenwissen hier kostenlos weitergeben. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Betr. Vorversicherungszeit - über die Eltern, Dinge gibt es, da kann kein Laie drauf kommen. Tatsächlich leben meine GKV versicherten Schwiegereltern noch.
Wie könnte ich herausfinden, ob es eine Kasse ohne Alterbegrenzung bzw. bis mind. 61 oder 62 J. gibt? Anfragen an möglichst viele verschiedene Kassen selbst stellen? Vielleicht gerade an kleinere Kassen? Haben Sie einen besseren Tipp?
Betr. Vorversicherungszeit - über die Eltern, Dinge gibt es, da kann kein Laie drauf kommen. Tatsächlich leben meine GKV versicherten Schwiegereltern noch.
Wie könnte ich herausfinden, ob es eine Kasse ohne Alterbegrenzung bzw. bis mind. 61 oder 62 J. gibt? Anfragen an möglichst viele verschiedene Kassen selbst stellen? Vielleicht gerade an kleinere Kassen? Haben Sie einen besseren Tipp?
Hm, jenes wird jetzt aber sehr schwer.
Die großen Kassen (AOK, BARMER, TK etc.) machen in der Regel bei 45 dicht.
Dem Grunde genommen müssten man jetzt alle Satzungen der Kasse in Deutschland durchflöten und gucken ob gar keine Altergrenze festgelegt wurde.
Dabei muss man aber aufpassen; denn bestimmte Ersatzskassen sind nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, teilweise auch nur für bestimmte Personengruppen.
Ferner besteht hier eine absolute Frist von 3 Monaten nach Bescheiderteilung der Schwerbehinderung.
Die großen Kassen (AOK, BARMER, TK etc.) machen in der Regel bei 45 dicht.
Dem Grunde genommen müssten man jetzt alle Satzungen der Kasse in Deutschland durchflöten und gucken ob gar keine Altergrenze festgelegt wurde.
Dabei muss man aber aufpassen; denn bestimmte Ersatzskassen sind nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, teilweise auch nur für bestimmte Personengruppen.
Ferner besteht hier eine absolute Frist von 3 Monaten nach Bescheiderteilung der Schwerbehinderung.
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- Postrank7
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Jooh, so hatte ich auch verstanden.
Die Posterin ist die Ehefrau des Selbständigen. Dieser wird vermutlich ein gdB von 50 bekommen und hat noch solidarversicherte Eltern.
Vielleicht ha die IKK Südwest keine Altersgrenze. Leider findet man die Satzung der IKK Südwest nicht mehr im Internet. Ferner ist diese Kasse nur für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland geöffnet. D.h., man muss in einem dieser Bundesländer wohnen.
Die Posterin ist die Ehefrau des Selbständigen. Dieser wird vermutlich ein gdB von 50 bekommen und hat noch solidarversicherte Eltern.
Vielleicht ha die IKK Südwest keine Altersgrenze. Leider findet man die Satzung der IKK Südwest nicht mehr im Internet. Ferner ist diese Kasse nur für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland geöffnet. D.h., man muss in einem dieser Bundesländer wohnen.
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- Postrank7
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Rossi hat geschrieben:Hm, jenes wird jetzt aber sehr schwer.
Die großen Kassen (AOK, BARMER, TK etc.) machen in der Regel bei 45 dicht.
Dem Grunde genommen müssten man jetzt alle Satzungen der Kasse in Deutschland durchflöten und gucken ob gar keine Altergrenze festgelegt wurde.
Dabei muss man aber aufpassen; denn bestimmte Ersatzskassen sind nur für bestimmte Bundesländer geöffnet, teilweise auch nur für bestimmte Personengruppen.
Ferner besteht hier eine absolute Frist von 3 Monaten nach Bescheiderteilung der Schwerbehinderung.
Im Bereich der Ersatzkassen ist überall mit 45 Schluss
Ehrlich Jochen.
Zitat:
Im Bereich der Ersatzkassen ist überall mit 45 Schluss
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Es gibt noch einige Betriebs- bzw. Ersatzkassen
20 Kassen mit einer Altergrenze von 50 Jahre
1 Kasse mit einer Altersgrenze von 51 Jahre
4 Kassen mit einer Altersgrenze von 55 Jahre
Stand meiner Ermittlungen 01.09.2012
Zitat:
Im Bereich der Ersatzkassen ist überall mit 45 Schluss
Woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Es gibt noch einige Betriebs- bzw. Ersatzkassen
20 Kassen mit einer Altergrenze von 50 Jahre
1 Kasse mit einer Altersgrenze von 51 Jahre
4 Kassen mit einer Altersgrenze von 55 Jahre
Stand meiner Ermittlungen 01.09.2012
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