Kosten der PKV im Alter

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GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 07.06.2021, 12:57

Hallo 21xx,

ja, du hast es zuletzt selbst vermutet: Das war der Holzweg.
21xx schreibt:
Nun das ganz einfache Beispiel gerechnet: Person A erhält also 2.000 € pro Monat aus Rente und Kapitalvermögen, bei 15 % Beitragssatz würde er ca. 300 € Krankenversicherung bezahlen, wenn er in der GKV wäre.
Wäre er PKV Mitglied und hätte den Basistarif, würde er dann auch 300 € bezahlen?
Nein, das wäre reiner Zufall. Der Beitrag zum Standardtarif ist begrenzt auf den Höchstbeitrag zur GKV (2021: ca. 706 €), ist meist aber m.o.w. deutlich niedriger. Er hängt davon ab, wie lange der Versicherte zuvor in anderen PKV-Tarifen versichert war und - einfach gesagt - wie leistungsstark diese waren. Je länger und je leistungsstärker, desto höher die Anrechnung aus der Alterungsrückstellung und dementsprechend niedriger der Beitrag zum Standardtarif.

Ich hoffe, dieses einfache Beispiel passt irgendwie.
Mich beschäftigt halt die Frage: heute interessiert sich ja die PKV nicht für meine Einkünfte, wenn aber die Aussage stimmt, dass der Standardtarif nicht teurer sein soll als wenn ich GKV versichert wäre, dann müsste ja die PKV irgendwie informiert werden über meine Einkünfte bzw über den möglichen Beitragssatz als GKV Versicherter. ...
Nein, nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich, siehe Antwort oben.

Gruß
von GS

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon RolandPKV » 07.06.2021, 16:43

Auch wichtig beim Thema Standardtarif: kein Arzt ist verpflichtet, so jemanden zu behandeln. Wenn es dumm läuft, muss man sich an die kassenärztliche Vereinigung wenden und dort Ärzte erfragen, die einen behandeln.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 07.06.2021, 17:37

RolandPKV hat geschrieben:Auch wichtig beim Thema Standardtarif: kein Arzt ist verpflichtet, so jemanden zu behandeln. Wenn es dumm läuft, muss man sich an die kassenärztliche Vereinigung wenden und dort Ärzte erfragen, die einen behandeln.

Hallo,
wir reden von einem PKV-Versicherten im Standardtarif - was hat die Kassenärztliche Vereinigung mit dessen Behandlung zu tun - das habe ich nicht verstanden. Könntest du bitte das mal näher erläutern - danke.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 07.06.2021, 21:03

Hallo,
ein Auszug aus der PKV-Verbandsbroschüre zum Standardtarif:
3.4 Als Standardtarif-Versicherter beim Arzt

Der Standardtarif-Versicherte kann sich von jedem niedergelassenen Arzt und Zahnarzt behandeln lassen. Wie bei gesetzlich Versicherten ist seine ärztliche Versorgung durch die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

Vor Behandlungsbeginn muss der Versicherte den Arzt oder Zahnarzt unbedingt darauf hinweisen, dass er im Standardtarif versichert ist. Denn nur in diesem Fall ist der Arzt an die Gebührensätze gebunden, die für den Standardtarif gelten: Die Rechnung darf höchstens mit dem 1,8-Fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angesetzt sein bzw. mit dem 2,0-Fachen des Gebüh-rensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), bei medizinisch-technischen Leistungen mit dem 1,38-Fachen (GOÄ) und bei Laborleistungen mit dem 1,16-Fachen (GOÄ)

Im ersten Absatz wird bestätigt, dass Vertrags- also Kassen(zahn)ärzte für die Behandlung von Standardtarifversicherten zuständig sind. Die gesetzliche Grundlage dazu versuche ich noch nachzuliefern, momentan habe ich sie nicht auf dem Schirm.
Nachtrag: § 75 Abs. 3a und 3b SGB V: Die Textwüste stelle ich jetzt nich hier rein. Wer will, kann sich direkt an der Quelle schlau machen.

Zum zweiten Absatz : Die Wörtchen "muss" und vor allem "unbedingt" sind nicht wörtlich zu nehmen. Sie gelten aber für den Fall, dass der Standardtarifversicherte die betreffende Rechnung auf die danach genannten GOÄ/GOZ-Höchstsätze beschränkt wissen will. Tut er es nicht, muss er natürlich damit leben, dass der Arzt ihm 2,3fach berechnet und die PKV ihm nur 1,8fach erstattet.

Gruß
von GS

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon Czauderna » 08.06.2021, 10:01

Hallo GS,
vielen Dank für die Erklärung - jetzt habe auch ich es verstanden und es war auch sicher interessant für die Mitleser.
Gruss
Czauderna

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 08.06.2021, 13:14

Auch ich bedanke mich für die Erläuterungen zum Thema Standardtarif.

Ist ja schon mal irgendwie beruhigen, dass der Standardtarif in der Regel deutlich günstiger sein soll als der Höchstwert GKV.

Ob es dann eher 250 oder 500 € sein werden, scheint ja von verschiedenen Faktoren abhängig zu sein.

Vielleicht kann man ja auch ganz normal PKV versichert bleiben mit einem vernünftigen Tarif und die Tarif-Höhe durch einen entsprechend hohen Selbstbehalt erträglich gestalten.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon RolandPKV » 08.06.2021, 15:34

"die Tarif-Höhe durch einen entsprechend hohen Selbstbehalt erträglich gestalten" - dabei unbedingt einkalkulieren, dass der SB von jetzt auf gleich jedes Jahr in voller Höhe anfallen kann (muss nicht). Ebenfalls sollte man bedenken, dass man den SB nicht im gleichen Umfang wie den Beitrag steuerlich geltend machen kann.

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 09.06.2021, 12:11

Hallo,
RolandPKV empfiehlt:
- dabei unbedingt einkalkulieren, dass der SB von jetzt auf gleich jedes Jahr in voller Höhe anfallen kann (muss nicht).
Ja, und deshalb sollte mindestens der (auf den Monat umgerechnete) SB zurück- und sinnvoll angelegt werden. Er wird im wahrsten Sinne des Begriffes "Selbstbehalt" also selbst behalten, und zwar so weit und so lange, wie er nicht zur Deckung von Krankheitskosten gebraucht wird.

Eigenaufwendungen in Höhe der tariflichen Selbstbeiligung können dem Finanzamt zwar nicht untergejubelt werden, aber wenn am Ende des Jahres z. B. die Hälfte des (bei sich) selbst Behaltenen übrig bleibt, ist das gefühlt eine Steuerersparnis von 50 %. Mehr gäbe es auch nicht vom Finanzamt, wenn ich das selbst Behaltene alternativ als erstattungsfähigen Mehrbeitrag gezahlt und der Versicherer alles erstattet hätte.

Nach einem schlechten Jahr bleibt vom selbst Behaltenen zwar nichts übrig, aber dann bin ich ja noch nicht im Minus.
Korrektur: Es bleibt nichts übrig, und die Steuerrückerstattung ist niedriger als wenn die ersparte SB als Mehrbeitrag an den Versicherer gegangen wäre. Also doch etwas Minus in diesem Jahr.

Gruß
von GS

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon PKV_Abwägender » 13.06.2021, 16:58

Hallo,
21xx und RolandPKV haben geschrieben:
die Tarif-Höhe durch einen entsprechend hohen Selbstbehalt erträglich gestalten

mit der Antwort von GS:
Ja, und deshalb sollte mindestens der (auf den Monat umgerechnete) SB zurück- und sinnvoll angelegt werden. Er wird im wahrsten Sinne des Begriffes "Selbstbehalt" also selbst behalten, und zwar so weit und so lange, wie er nicht zur Deckung von Krankheitskosten gebraucht wird.


Dazu meine Frage: Welche Beitrags-Ersparnis durch Wahl eines Selbstbehaltes würdet Ihr denn erwarten ?

Gruß

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 13.06.2021, 21:48

Hallo,
PKV_Abwaegender schreibt:
Dazu meine Frage: Welche Beitrags-Ersparnis durch Wahl eines Selbstbehaltes würdet Ihr denn erwarten ?
Kommt darauf an, was der Abgleich "aktueller Tarif versus ansonsten Baugleichheit mit höherem Selbstbehalt" hergibt. Die jährliche Beitragsersparnis sollte mindestens das Selbstbehalt-Plus kompensieren. jedoch nicht nebenbei auch noch zur Absenkung eines Beitragszuschusses durch Arbeitgeber oder Renterei führen.

Nebenbei: Liegt eventuell ein solcher Abgleich bereits vor, und die mögliche Beitragsersparnis ist eher nicht der Rede wert? Das gibt es natürlich auch. Wie sieht es denn konkret aus - alte und neue SB vs. neuer und alter Beitrag?

Gruß
von GS

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon PKV_Abwägender » 16.06.2021, 18:28

Hallo GS,

ja, so etwa stellt sich Lieschen Müller die Ersparnis bei Wahl eines Selbstbehaltes vor.
Und so dachte ich ja auch einmal. Immerhin gibt es im Internet auch von Versicherungen Veröffentlichungen, die hohe Ersparnisse bei Hinzunahme eines Selbstbehaltes suggerieren.
So hat z. B. die Allianz auf ihrer Webseite eine Beispielrechnung mit monatlichen Beitragskosten von 400,- € statt 500,- €, wenn man eine SB von 600,- € jährlich wählt.
Alles nur ein Märchenbuch ??

Ich bin nun jedenfalls eines weit „Besseren“ belehrt worden. Die Wahl vor 4 Jahren eines Selbstbehaltes in Höhe von jährlich 1090,- € bei der Debeka im Tarif PNW (mit SB dann die Bezeichnung PNWS) ist der Grund.
Wir hatten das Thema vor wenigen Monaten hier im Forum; Du wirst Dich bestens erinnern wegen der von mir reklamierten exorbitanten Beitragserhöhung des PNWS.

Meine Überzeugung war (wobei ich Euch gegenüber erst einmal viel „Überzeugungsarbeit“ leisten musste), dass nur in diesem Selbstbehalt-Tarif PNWS eine so extreme Beitragserhöhung (47,6 %) vorgenommen wurde und dass dadurch eine weitgehende Angleichung der beiden Beiträge PNWS und PNW - wäre ich in Letzterem verblieben - nach nur 4 bis 5 Jahren ab meiner Änderung erfolgte; trotz der hohen SB von sogar 1140,- € ab 2022 im PNWS.

Was bis dahin „nur“ meine Überzeugung war, habe ich nun schriftlich.

Lag die monatliche Ersparnis ab 01.01.2017 (ab der Änderung) durch die SB bei 43,70 € (was ja eigentlich schon wenig ist, trotzdem von mir gewählt, da kein Arbeitnehmer), so ändert sich die Differenz ab dem 01.01.2022 durch die extrem unterschiedlichen Beitragserhöhungen des PNWS zum PNW auf nur noch ganze 14,40 € monatlich.
Das kann ich so sagen, weil mir jetzt nach meinen ganzen Beschwerden – auch unter Hinzuziehen externer Stellen - endlich schriftlich der Beitrag des PNW vorliegt, den ich ab 2021/2022 zahlen müsste, wenn ich vor 4 Jahren nicht die Hinzunahme der SB gewählt hätte.

Ganze ca. 14,- € mtl. Differenz bei 1140,- € SB im Jahr ab dem 01.01.2022 !!!

Es gibt im Gesetz eine Vorgabe, dass eine SB nicht höher als 5000,- € sein darf. Aber wo ist das Gesetz, welches eine spätere (weitgehende) Angleichung der Beitragshöhen ohne/mit SB anlässlich allgemeiner Beitragserhöhungen wenige Jahre nach einem Wechsel verbietet ?
Die Vorgehensweise ist jedenfalls eine Unverschämtheit; ich fühle mich abgezockt.

Hinsichtlich deren „Versicherungsmathematik“ kann ich rechtlich offenbar kaum etwas dagegen tun. Oder aber in anderer Hinsicht evtl. doch, falls der PNW und der PNWS gar nicht als unterschiedliche Tarife behandelt werden dürften ? Und dann folglich der Selbstbehalt immer auch logisch und "vernünftig" für die Beitragshöhe einzurechnen wäre ?

Auch diese Fragestellung hatte ich an anderer Stelle kurz erwähnt.

RolandPKV hatte am 25.11.2020 im Thread „Kleine SB-Erhöhung für große Beitragsreduzierung“ geschrieben:
"Ansonsten bleiben alle anderen Konditionen gleich" - wirklich? Das würde stimmen, wenn es wirklich derselbe Tarif ist, nur halt eine andere SB-Stufe. Wenn nicht, ist es also ein anderer Tarif. Und dass ein Versicherer 2 Tarife mit absolut identischen Leistungen hat, halte ich für unwahrscheinlich.

Die Meinung hier im Forum ist also soweit, dass es sich mit/ohne SB um den gleichen Tarif handelt (wenn es wie hier im PNWS keinen sonstigen Unterschied zum PNW gibt). Und dann dürften folglich Beitragsangleichungen – die seitens des Versicherers durch angeblich extrem unterschiedliche Erhöhungen der Versicherungsleistungen zu meinem Nachteil erklärt werden – im späteren Verlauf doch gar nicht möglich sein. Jedenfalls nicht bis auf eine Gleichstellung mit einer so lächerlich niedrig verbleibenden Differenz (auch wenn das grundsätzliche Beitragsniveau in meinem Fall durch meine hohen Altersrückstellungen sowie schwache Leistungen bei Krankenhausaufenthalt noch zu stemmen ist).

Letztlich liegt hier eine Gesetzeslücke vor. Im Prinzip könnte und müsste wohl erst ein Gericht eine Antwort auf diese Frage geben, ob gleicher Tarif oder nicht vorliegt mit den beschriebenen möglichen Folgen. Ich meine, von externer Stelle herauslesen zu können, dass mir eine gerichtliche Klärung sogar nahe gelegt wird.

Bis dahin gehe ich jedenfalls für die Allgemeinheit der Versicherten davon aus, dass Versicherer anfangs tolle Beitrags-Vorteile für die Wahl eines Selbstbehaltes versprechen, um dann ein paar Jahre später fast nichts mehr vom Vorteil übrig zu lassen. Wie nennt man so etwas ?

Gruß


PS:
ich werde diesen Beitrag wahrscheinlich auch noch im oben erwähnten Thread einstellen.

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 17.06.2021, 00:51

Hallo PKV_Abwägender,

natürlich ist der Vergleich "Beitrag X + SB X" vs. "Beitrag Y + SB Y" immer nur eine Momentaufnahme. Ein "Vorteil X" kann sich mit der nächsten oder übernächsten Anpassungsrunde - immer beide im Auge behalten, nicht nur den, den man gerade inne hat- zur Unkenntlichkeit reduzieren oder sogar ins Minuslager wechseln.

Tendenziell ist natürlich besser dran, wer bis auf Weiteres in der niedrigen SB-Stufe bleibt. Von dort nach höher wechseln geht immer, der Rückweg ist komplizierter.
Und nein, es spielt keine Rolle. ob das unter der Nummer "gleicher Tarif, andere SB-Stufe" läuft oder unter "anderer Tarif, weil andere SB-Stufe".

Gruß
von GS

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 23.06.2021, 13:29

Ich muss zugeben, dass der Beitrag von PKV_Abwägender mich auch ins Grübeln gebracht hat.

Zum einen steht man den Beitragsentwicklungen ja mehr oder weniger hilflos gegenüber. Zwar heißt es, dass unabhängige Sachverständige diese Beitragsentwicklungen überwachen, aber skeptisch bin ich da trotzdem. Wenn ich mich recht erinnere, war das Thema "unangepasste Beitragserhöhungen" sogar schon vor dem BGH.

Zum anderen ist es halt einfach ärgerlich, dass man - im Gegensatz zu anderen Versicherungen - eine Beitragserhöhung nicht einfach durch Wechsel der Versicherung abstrafen kann.

Ich für meinen Teil werde nun überlegen, ob ich nicht wenigstens durch eine Altersrückstellung - die der Arbeitgeber hoffentlich mitträgt - noch etwas für vernünftige Beiträge im Alter tun werde.

Ansonsten spukt mir noch eine Frage durch den Kopf. Zum einen kann man durch Selbstbehalt die Beiträge eventuell reduzieren; ich habe auch mal gehört, dass man durch eine vorschüssige Jahresprämie anstelle von Monatsbeiträgen eine Reduzierung bekommt.
Liege ich da falsch?
Wären es sogar denkbar, mehrere Jahresbeiträge auf einmal vorschüssig zu überweisen?
Kann da jemand was dazu sagen oder es ist nur ein Hirngespinst von mir :roll: ?

( Ich stelle mir gerade vor: am ersten Tag im Ruhestand überweise ich 80.000 € an die AXA und habe lebenslangen Versicherungsschutz )

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 23.06.2021, 16:29

21xx schreibt:
Ich für meinen Teil werde nun überlegen, ob ich nicht wenigstens durch eine Altersrückstellung - die der Arbeitgeber hoffentlich mitträgt - noch etwas für vernünftige Beiträge im Alter tun werde.
Je nachdem wie weit Dein Arbeitgeberschuss "KV" (also ohne "PV" unterhalb von 384,58 € mtl. liegt, kannst Du bei Wahl des Beitragsentlastungstarifs Deines Anbieters mit 50% Arbeitgerzuschuss rechnen.
Der nicht bezuschusste Beitragsanteil ist immerhin steuerlich abzugsfähig.

Zum gewünschten Einmalbeitrag ab Renteneintritt:
Direkt an die KV funktioniert das nicht, auch nicht schon vorher. Du kannst aber schon jetzt auf Jahresbeitrag umsteigen (nebenbei je nach Bedingungen ein Beitragsskonto erhalten) und dann z. B. durch Beitragsvorauszahlung jedes 2. Jahr KV-beitragsfrei halten und dafür in diesen Jahren bestimmte andere, sonst nicht abzugsfähige Versicherungsarten (Haftpflicht, Arbeitlsosenvers.) von der Einkommensteuer absetzen bis zu einem Höchstbetrag von 3.800 € (Grenzwert für AN, verh.).
In den jeweils anderen Jahren kommen dafür 2 bis 2,5 volle KVPV-Beiträge (Basisanteil - AG-Zuschuss) ohne Höchstbetrag zum Abzug.

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 29.06.2021, 07:40

Hi nochmal

danke für die ausführlichen Antworten bzw Informationen.

Zum Thema Standardtarif hätte ich nun doch noch eine Frage.

Ich bin ja seit 1997 in der PKV, bin aber vor ca 5 Jahren von einem inzwischen unattraktiven Tarif in einen Unisex Tarif gewechselt.

Die Gesellschaft ist weiterhin die AXA

Habe ich durch diesen Wechsel in einen unisex Tarif meinen Anspruch auf einen Standardtarif verloren?

Habe so etwas ähnliches an anderer Stelle gelesen... :shock:

Danke


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