Hallo GS,
ja, so etwa stellt sich Lieschen Müller die Ersparnis bei Wahl eines Selbstbehaltes vor.
Und so dachte ich ja auch einmal. Immerhin gibt es im Internet auch von Versicherungen Veröffentlichungen, die hohe Ersparnisse bei Hinzunahme eines Selbstbehaltes suggerieren.
So hat z. B. die Allianz auf ihrer Webseite eine Beispielrechnung mit monatlichen Beitragskosten von 400,- € statt 500,- €, wenn man eine SB von 600,- € jährlich wählt.
Alles nur ein Märchenbuch ??
Ich bin nun jedenfalls eines weit „Besseren“ belehrt worden. Die Wahl vor 4 Jahren eines Selbstbehaltes in Höhe von jährlich 1090,- € bei der Debeka im Tarif PNW (mit SB dann die Bezeichnung PNWS) ist der Grund.
Wir hatten das Thema vor wenigen Monaten hier im Forum; Du wirst Dich bestens erinnern wegen der von mir reklamierten exorbitanten Beitragserhöhung des PNWS.
Meine Überzeugung war (wobei ich Euch gegenüber erst einmal viel „Überzeugungsarbeit“ leisten musste), dass nur in diesem Selbstbehalt-Tarif PNWS eine so extreme Beitragserhöhung (47,6 %) vorgenommen wurde und dass dadurch eine weitgehende Angleichung der beiden Beiträge PNWS und PNW - wäre ich in Letzterem verblieben - nach nur 4 bis 5 Jahren ab meiner Änderung erfolgte; trotz der hohen SB von sogar 1140,- € ab 2022 im PNWS.
Was bis dahin „nur“ meine Überzeugung war, habe ich nun schriftlich.
Lag die monatliche Ersparnis ab 01.01.2017 (ab der Änderung) durch die SB bei 43,70 € (was ja eigentlich schon wenig ist, trotzdem von mir gewählt, da kein Arbeitnehmer), so ändert sich die Differenz ab dem 01.01.2022 durch die extrem unterschiedlichen Beitragserhöhungen des PNWS zum PNW auf nur noch ganze 14,40 € monatlich.
Das kann ich so sagen, weil mir jetzt nach meinen ganzen Beschwerden – auch unter Hinzuziehen externer Stellen - endlich
schriftlich der Beitrag des PNW vorliegt, den ich ab 2021/2022 zahlen müsste, wenn ich vor 4 Jahren nicht die Hinzunahme der SB gewählt hätte.
Ganze ca. 14,- € mtl. Differenz bei 1140,- € SB im Jahr ab dem 01.01.2022 !!!Es gibt im Gesetz eine Vorgabe, dass eine SB nicht höher als 5000,- € sein darf. Aber wo ist das Gesetz, welches eine spätere (weitgehende) Angleichung der Beitragshöhen ohne/mit SB anlässlich allgemeiner Beitragserhöhungen wenige Jahre nach einem Wechsel verbietet ?
Die Vorgehensweise ist jedenfalls eine Unverschämtheit; ich fühle mich abgezockt.
Hinsichtlich deren „Versicherungsmathematik“ kann ich rechtlich offenbar kaum etwas dagegen tun. Oder aber in anderer Hinsicht evtl. doch, falls der PNW und der PNWS gar nicht als unterschiedliche Tarife behandelt werden dürften ? Und dann folglich der Selbstbehalt immer auch logisch und "vernünftig" für die Beitragshöhe einzurechnen wäre ?
Auch diese Fragestellung hatte ich an anderer Stelle kurz erwähnt.
RolandPKV hatte am 25.11.2020 im Thread „Kleine SB-Erhöhung für große Beitragsreduzierung“ geschrieben:
"Ansonsten bleiben alle anderen Konditionen gleich" - wirklich? Das würde stimmen, wenn es wirklich derselbe Tarif ist, nur halt eine andere SB-Stufe. Wenn nicht, ist es also ein anderer Tarif. Und dass ein Versicherer 2 Tarife mit absolut identischen Leistungen hat, halte ich für unwahrscheinlich.
Die Meinung hier im Forum ist also soweit, dass es sich mit/ohne SB um den gleichen Tarif handelt (wenn es wie hier im PNWS keinen sonstigen Unterschied zum PNW gibt). Und dann dürften folglich Beitrags
angleichungen – die seitens des Versicherers durch angeblich extrem unterschiedliche Erhöhungen der Versicherungsleistungen zu meinem Nachteil erklärt werden – im späteren Verlauf doch gar nicht möglich sein. Jedenfalls nicht bis auf eine Gleichstellung mit einer so lächerlich niedrig verbleibenden Differenz (auch wenn das grundsätzliche Beitragsniveau in meinem Fall durch meine hohen Altersrückstellungen sowie schwache Leistungen bei Krankenhausaufenthalt noch zu stemmen ist).
Letztlich liegt hier eine Gesetzeslücke vor. Im Prinzip könnte und müsste wohl erst ein Gericht eine Antwort auf diese Frage geben, ob gleicher Tarif oder nicht vorliegt mit den beschriebenen möglichen Folgen. Ich meine, von externer Stelle herauslesen zu können, dass mir eine gerichtliche Klärung sogar nahe gelegt wird.
Bis dahin gehe ich jedenfalls für die Allgemeinheit der Versicherten davon aus, dass Versicherer anfangs tolle Beitrags-Vorteile für die Wahl eines Selbstbehaltes versprechen, um dann ein paar Jahre später fast nichts mehr vom Vorteil übrig zu lassen. Wie nennt man so etwas ?
Gruß
PS:
ich werde diesen Beitrag wahrscheinlich auch noch im oben erwähnten Thread einstellen.