Kosten der PKV im Alter

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GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 29.06.2021, 09:15

Hallo 21xx,

Habe ich durch diesen Wechsel in einen unisex Tarif meinen Anspruch auf einen Standardtarif verloren?
Leider ja - und es lässt sich nach derzeitiger Rechtslage auch nicht rückgängig machen.

Forderungen von - in seltener Eintracht - Branche und organisiertem Verbraucherschutz zur Öffnung des Standardtarifs für Unisex-Versicherte finden bis jetzt kein GroKo-politisches Gehör.

Gruß
von GS

21xx
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 29.06.2021, 12:16

Ach du *****, so ein Mist.

Und ich dachte, ich könnte in den Standardtarif wechseln als Rentner #-o

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 01.07.2021, 17:20

21xx schreibt:
Und ich dachte, ich könnte in den Standardtarif wechseln als Rentner
Wieviele Jahre sind es noch bis zur Feiertagsfreiheit? Vielleicht hast Du ja doch noch Glück, und die Rechtslage ändert sich bis dahin zu Deinen Gunsten. \:D/

Was sagt übrigens der Schlaumeier von der AXA zu seinem Beratungsunfall vor dem Tarifwechsel? Aber schau lieber vorher nochmals in das Protokoll hinein - vllt. steht dder Wegfall der Wechselmöglichkeit in den STN doch noch irgendwo drin. Dann wäre er zumindest aus dem Schneider.

21xx
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 02.07.2021, 22:45

Hallo GS

... also ich bin 53 Jahre alt.

Und ein solches Protokoll finde ich sicherlich nicht mehr in meinen Unterlagen :roll:

21xx
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 04.07.2021, 09:03

...kurze Ergänzung

Habe heute mal alle lose herumfliegenden Dokumente zum Thema AXA gesammelt und in einen Ordner geheftet. :oops:

Ein Protokoll im eigentlichen Sinne habe ich nicht gefunden. Allerdings ein Merkblatt mit dem Titel "Hinweise zur Vertragsänderung"

Da steht tatsächlich explizit:
"Für Versicherte mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1.1.2009 gilt zudem: es gibt derzeit keinen Unisex Standardtarif für ältere Versicherte"

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 04.07.2021, 14:16

Hallo 21xx,

mit 53 hast Du noch ca. 14 Jahre bis zur Regelaltersrente. Da kann natürlich in Sachen "STN nach Unisextarif" noch was passieren - guter Wille beim Gesetzgeber vorausgesetzt. Die letzten 12 Jahre war davon keine Rede.

Ein Protokoll im eigentlichen Sinne habe ich nicht gefunden. Allerdings ein Merkblatt mit dem Titel "Hinweise zur Vertragsänderung"
Da steht tatsächlich explizit:
"Für Versicherte mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1.1.2009 gilt zudem: es gibt derzeit keinen Unisex Standardtarif für ältere Versicherte"
So aus dem Zusammenhang heraus gerissen, klingt das m. E. mindestens widersprüchlich, wenn nicht sogar irreführend:
1) Bei Vers.-Beginn vor 2009 liegt ja grundsätzlich ein Bisex-Tarif vor, ich vermute aber, in dem Merkblatt geht es speziell um den evtl. Wechsel vom Bisex- in den Unisex-Tarif.
2) Auch für Versicherte mit Beginn ab 2009 gibt es keinen Unisex-Standardtarif - aber natürlich auch keinen Bisex-Standardtarif.

Wie geschrieben: Aus dem Zusammenhang herausgerissen, erscheint das seltsam formuliert. Von wann ist denn das Merkblatt (vllt. auf Formularnummer achten und diese hier angeben, könnte helfen).

Gruß
von GS

21xx
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 05.07.2021, 16:04

Das Formular nennt sich VK300 01.12.2015

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 06.07.2021, 09:33

21xx schreibt
Das Formular nennt sich VK300 01.12.2015
Das Formular ließ sich von mir nicht hoch- oder runterladen, immerhin wissen wir nun seinen Stand.Geändert hatte sich die einschlägige Gesetzeslage am 1.12.2015 gegenüber m. W. vorher nicht; es muss wohl einen anderen Grund für die Auflage bzw. Aktualisierung des Merkblattes gegeben haben.
Vllt. noch drei Fragen zum Inhalt:
1) Wie lautet die Titelzeile des Merkblattes?
2) Gibt es evtl eine Zwischenüberschrift zum Textumfeld des zuvorletzt genannten Satzes "Für Versicherte mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1.1.2009 gilt zudem: es gibt derzeit keinen Unisex Standardtarif für ältere Versicherte"?, und wenn ja, wie lautet diese?
3) Das "zudem" im vorgenannten Satz bezieht sich auf weitere, direkt vorangehende Aussagen. Wie lauten diese?
und schließlich
4) zu welchem Monat/Jahr war der Wechsel in den Unisextarif vereinbart?

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 06.07.2021, 19:26

Ich versuche mal, das Dokument zu fotografieren und dir einzufügen... Versuch Nr 1 :shock:

Bild

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon 21xx » 06.07.2021, 19:29

... und an dieser Stelle nochmals danke für die Hilfestellung

Bis Dezember 2016 hatte ich einen Tarif, der hieß "Vital 600N", danach Wechsel in den Unisex Tarif

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 06.07.2021, 21:02

Versuch Nr. 1 war erfolgreich - danke!

Im Zusammenhang lesbar, erscheint die Aussage im betreffenden Mittelabschnitt korrekt und schlüssig. Der Hinweis speziell auf Bisex-Beginn vor dem 1.1.2009 ist deshalb angebracht, weil bei Beginn nach dem 31.12.2008 und vor dem 21.12.2012 es sich zwar auch um einen Bisex-Tarif handelt, aber eben nicht mehr mit der Option, später in den Standardtarif wechseln zu können.

Den ergänzend möglichen Hinweis, dass diesen Bisex-Nachzüglern ebenso wie fast vier Jahre später den Unisex-Versicherten statt dessen der Basistarif als schlechtere Lösung vom Gesetzgeber zugeschustert wurde, hat man sich an der Stelle eben erspart - wäre ja auch nicht so gut rübergekopmmen.
Tangiert Dich, 21xx, aber auch nicht, denn Dein ursprünglicher Beginn bei der AXA lag ja wohl vor 2009 - und dafür weist das Merkblatt auf den Wegfall der Standardtarifoption im Falle des Wechsels nach Unisex hin.

Fraglich ist eben, wie das von den Gesprächspartnern der AXA begleitend kommuniziert bzw. gewichtet wurde. Haben sie es offen als u. U. erheblichen Nachteil behandelt oder ist man verharmlosend damit umgegangen? Ist nun natürlich Banane, denn ...

Gruß
von GS

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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon ElMexican0 » 24.08.2021, 08:18

Die Aussage, dass der STN nicht in unisex möglich sein sollte, wird zwar von den PKVU sowie deren Vermittlern getroffen und gebetsmühlenartig widerholt, ist jedoch nicht durch Gesetzestexte belegbar. Falls doch, bitte die Quelle nennen!

Die Zugangsvoraussetzungen zum STN sind in den Bedingungen klar definiert und stehen nicht im Widerspruch zu unisex.
Quelle: https://www.pkv.de/fileadmin/user_uploa ... t-2009.pdf
Die STN-Bedingungen haben den neuen Sachverhalt damals nicht sauber abgebildet und können nicht einseitig zum Nachteil des VN geändert werden.

In den Fachgruppen zur 204er Tarifoptimierung sind sowohl Versicherungsmakler als auch Versicherungsberater mehrheitlich der Ansicht, dass eine Klage auf Aufnahme in den STN aus der unisex Welt heraus große Aussicht auf Erfolg hätte. Im Prinzip warten "wir" nur auf den ersten Verbraucher, der diesen Schritt geht. Bitte einen versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht nehmen und keinen Wald- und Wiesenanwalt. Und da der Streitwert in der Regel zehn Jahresprämien umfasst, entsprechende Rechtsverfolgungskosten einplanen.

Viel Erfolg!

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 24.08.2021, 11:57

ElMexican0,
für Dich dürfte das Folgende nicht neu sein, auch nicht für etliche andere Mitforisten.

In den einschlägigen Gesetzen VVG und VAG ist nichts zu finden. Ob eventuell das BGB etwas hergäbe - wer weiß? Ich als Nichtjurist jedenfalls nicht. Davon ausgehend, dass nicht, muss man sich schon eine bis zwei Etagen hinablassen, und zwar in die Musterbedingungen PKV 2009:
MB KK 2009 formuliert:
§ 19 Wechsel in den Standardtarif
(1) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages, die [...] genannten Voraussetzungen erfüllen, in den Standardtarif mit Höchstbeitragsgarantie wechseln können. [...]
(2) Absatz 1 gilt nicht für ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Verträge.
Es ist anzunehmen, dass nicht der PKV-Verband hier die Feder geführt hat, sondern das letzlich zuständige Bundesfinanzministerium (BMF)*, wie aktuell auch 2005-2009 in SPD-Obhut. Bleibt es dabei, ist von daher nichts zu erwarten, wobei es in der Folge-Legislatur natürlich auf die neue BT-Mehrheit ankommen wird.

Bliebe nur der Klageweg - warum nicht? Dieser zielte dann wohl auf die ersatzlose Streichung des oben genannten Abs. 2, womit im Erfolgsfall auch Satz 1 der Präambel im vorzitierten Link
Aufnahme- und versicherungsfähig sind die in Nr. 1 TB/ST genannten Personen, wenn ihr substitutiver Krankenversicherungsvertrag in einem anderen Tarif als dem Standardtarif vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen worden ist.
hinfällig würde.
ElMexican0 schreibt
Im Prinzip warten "wir" nur auf den ersten Verbraucher, der diesen Schritt geht. Bitte einen versierten Fachanwalt für Versicherungsrecht nehmen und keinen Wald- und Wiesenanwalt. Und da der Streitwert in der Regel zehn Jahresprämien umfasst, entsprechende Rechtsverfolgungskosten einplanen.
So wird es sein. Aber gerade wer aus finanziellen Gründen den Standardtarif anstrebt, dürfte in den seltensten Fällen so viele finanzielle Reserven haben, dass er es sich leisten könnte, diese Rechtsverfolgungskosten im immerhin möglichen Misserfolgsfall abzuschreiben.

Wer wäre im Falle des Falles Beklagte? Das jeweilige PKVU als beklagter Vertragspartner würde den Prozss führen müssen, aber in diesem Fall nicht unbedingt auch gewinnen wollen, ebenso auch der PKV-Verband, dem die geltende Regelung ja offensichtlich auch nicht passt.

Am Ende des Tages wird dann wohl der eigentlich zu Beklagende - das in dieser Angelegenheit missgünstig gewesene BMF* - aus seiner Deckung kommen müssen und dafür sorgen, dass es demnächst doch in einem der eingangs genannten Gesetze nachzuschlagen ist.

Gruß
von GS

* Korrektur - sorry: Das BMF war für die Abfassung des etwa zeitgleich verabschiedeten Gesetzes zur steuerlichen Absetzbarkeit von KV- und PV-Beiträgen ("Bürgerentlastungsgesetz/BEG") federführend, nicht aber für die hier involvierte Gesundheitsreform 2009. Die darf sich das damalige Gesundheitsministerium (auch unter SPD-Obhut) und natürlich die seinerzeitige GroKo-Mehrheit im Bundestag ankreiden lassen.

ElMexican0
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon ElMexican0 » 27.08.2021, 06:08

Kluger Ansatz, jedoch zu kompliziert. Ich würde nur mit dem VVG in der Praxis argumentieren, denn hier wurden Schranken vergessen, die den Wechsel behindern würden. In der Praxis würde ich es als Betroffener wie folgt machen, wobei dies bitte nicht (!) als Anweisung verstanden werden soll... ;)

Eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die auch Versicherungsvertragsrecht beinhaltet (muss mittlerweile als Ausschlussklausel geprüft werden). Die Wartezeit abwarten. Einen §204er Wechsel in den Standardtarif (STN) aus einem unisex-Tarif versuchen. Wenn das PKVU diesen Wechsel ablehnt, wär dies ein leistungsauslösender Fall im Sinne der allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB)...
Sollte dies jemand so oder so ähnlich tun, freue ich mich über Rückmeldung und bin grundlegend hilfsbereit, da ich dieses Geschäftsgebaren seitens der PKVU elendig finde.

PS. Ich ärgere grad meine eigenes PKVU, wo ich genau diesen Sachverhalt mit dem Justiziar bespreche. Sobald der Vorgang abgeschlossen (oder zur Klage gereicht ist), gibt es ein Update.

GS
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Re: Kosten der PKV im Alter

Beitragvon GS » 27.08.2021, 20:43

ElMexican0 schreibt
Eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die auch Versicherungsvertragsrecht beinhaltet (muss mittlerweile als Ausschlussklausel geprüft werden). Die Wartezeit abwarten. Einen §204er Wechsel in den Standardtarif (STN) aus einem unisex-Tarif versuchen. Wenn das PKVU diesen Wechsel ablehnt, wär dies ein leistungsauslösender Fall im Sinne der allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB)...
Rechtsschutz war nie so mein Heimspiel, da hats gerade für den Vertragsabschluss in eigener Sache gereicht. Daher die Frage nach der zeitlichen Reihenfolge: Käme es im Falle des Falles darauf an, ob zuerst die RSV abgeschlossen wird (wurde) oder genügt es auch, wenn nach dem 31.12.2008 die PKV und erst danach irgendwann die RSV abgeschlossen wird (wurde)?
Sollte dies jemand so oder so ähnlich tun, freue ich mich über Rückmeldung und bin grundlegend hilfsbereit, da ich dieses Geschäftsgebaren seitens der PKVU elendig finde.
Auch aus meiner Sicht müsste der STN auch den "Nachgeborenen" offen stehen. Dass es derzeit nicht so ist, liegt aber wohl weniger am Geschäftsgebaren der einzelenen PKVU, sondern eher - mangels Niederschlag im VVG - am Wortlaut der MBKK 2009.
ElMexican0 ärgert grad sein eigenes PKVU
"wo ich genau diesen Sachverhalt mit dem Justiziar bespreche. Sobald der Vorgang abgeschlossen (oder zur Klage gereicht ist), gibt es ein Update."

Vllt. grübelt der Justitiar gerade über der Frage, ob sein oder ein anderes PKVU es sich erlauben könnte, in den unternehmenseigenen Bedingungstexten an geeigneter Stelle die Tarifbedingung
"Die Beschränkung des § 19 Abs. 2 MBKK 2009 kommt nicht zur Anwendung."
einzupflegen? Vordergründig dagegen spräche allerdings das nur 2-malige Vorkommen der Wortendung "-ung".
Lassen wir uns überraschen, nicht zuletzt im Interesse des Mitforisten 21xx, der in diese unisex-Falle getappt ist (ursprünglicher PkV-Abschluss vor dem 1.1.2009).


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