Hallo liebe Experten,
ich bräuchte mal eine grundsätzlich Beratung zur Krankenversicherung von meiner Frau, meiner Kinder und mir.
aktuelle Situation:
Ich, voll berufstätig, Angestellverhältnis, GKV
Meine Frau, derzeit in Elternzeit, vorher voll beruftätig, eigene GKV (andere als ich)
Kind, 1 Jahre alt, in der GKV meiner Frau.
Ich führe zudem einen eigenen landwirtschaftl. Betrieb im Nebenerwerb.
So:
Ich spiele mit dem Gedanken, eine Professur an einer Universität anzunehmen.
Ich hätte ja dann die Möglichkeit recht günstig in die PKV zu wechseln.
Es kann evtl. sein, dass meine Frau nach einem weiteren Kind nicht mehr arbeiten geht.
Wie regele ich dass an geschicktesten mir der KV für uns alle?
Variante 1:
Ich PKV, Sie und Kinder GKV freiwillig versichtert gegen Zuzahlung (wie hoch?)
Var. 2:
Alle PKV. Zu empfehlen? Vergünstigungen für Frau und Kids durch mich als Beamter?
Var 3:
Ich PKV, Frau wird bei mir im landw. Betrieb angestellt für ca. 500€ und ist darüber samt Kids gesetzlich versichert.
Andere Varianten?
Grundsätzliche Anmerkung: Ich bin kerngesund. Meine Frau hat mit allerlei Dingen wie Allergie, Asthma etc zu kämpfen.
Danke für eure Meinungen!
Beratung gesucht (evtl. bald Beamter, verheiratet, Kind)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun ja, dies ist jetzt ein Rechenexempel.
Ich gehe mal davon aus, dass Du im Rahmen der Professur mehr als 4.350,00 € mtl. brutto (ohne Ortszuschläge zzgl. Einnahmen aus der Landwirtschaft) verdienen wirst.
Zitat:
Variante 1:
Ich PKV, Sie und Kinder GKV freiwillig versichtert gegen Zuzahlung (wie hoch?)
Beitrag für die Holde ca. 337,00 €
Beitrag für das Kind ca. 152,27 €
Zitat:
Var. 2:
Alle PKV. Zu empfehlen? Vergünstigungen für Frau und Kids durch mich als Beamter?
Kommt ganz druff an, welche Tarife Du nimmst.
Zitat:
Var 3:
Ich PKV, Frau wird bei mir im landw. Betrieb angestellt für ca. 500€ und ist darüber samt Kids gesetzlich versichert.
Jetzt mal unabhängig von einer Scheinbeschäftigung.
In dieser Konstellation kommt das Kind bzw. die künftigen Kinder nicht in die kostenlose Familienvesicherung der Bauernfrau.
Man müsste die Kinder entweder in der PKV restkostenversichern oder jeweils freiwillig in der GKV.
Dann beträgt der Beitrag pro Kind mtl. ca. 152,27 € in der GKV.
Ich gehe mal davon aus, dass Du im Rahmen der Professur mehr als 4.350,00 € mtl. brutto (ohne Ortszuschläge zzgl. Einnahmen aus der Landwirtschaft) verdienen wirst.
Zitat:
Variante 1:
Ich PKV, Sie und Kinder GKV freiwillig versichtert gegen Zuzahlung (wie hoch?)
Beitrag für die Holde ca. 337,00 €
Beitrag für das Kind ca. 152,27 €
Zitat:
Var. 2:
Alle PKV. Zu empfehlen? Vergünstigungen für Frau und Kids durch mich als Beamter?
Kommt ganz druff an, welche Tarife Du nimmst.
Zitat:
Var 3:
Ich PKV, Frau wird bei mir im landw. Betrieb angestellt für ca. 500€ und ist darüber samt Kids gesetzlich versichert.
Jetzt mal unabhängig von einer Scheinbeschäftigung.
In dieser Konstellation kommt das Kind bzw. die künftigen Kinder nicht in die kostenlose Familienvesicherung der Bauernfrau.
Man müsste die Kinder entweder in der PKV restkostenversichern oder jeweils freiwillig in der GKV.
Dann beträgt der Beitrag pro Kind mtl. ca. 152,27 € in der GKV.
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Jooh, Rüdiger, die sog. Pflichtversicherung in der Bauernkasse.
Da der Poster jedoch Beamter werden will, ist er als Beamter in der GKV gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei.
Da er versicherungsfreier Beamter ist, unterliegt auch nicht mehr der Pflichtversicherung in der Bauernkasse.
Dies ergibt sich aus § 3a KVLG
§ 3a Versicherungsfreiheit
Versicherungsfrei ist, wer
1.
die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 (Beamte) oder 4 bis 8 oder § 6 Abs. 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllt; § 6 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt, oder..
Da der Poster jedoch Beamter werden will, ist er als Beamter in der GKV gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei.
Da er versicherungsfreier Beamter ist, unterliegt auch nicht mehr der Pflichtversicherung in der Bauernkasse.
Dies ergibt sich aus § 3a KVLG
§ 3a Versicherungsfreiheit
Versicherungsfrei ist, wer
1.
die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 (Beamte) oder 4 bis 8 oder § 6 Abs. 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erfüllt; § 6 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt, oder..
nachgefragt....
Rossi hat geschrieben:Zitat:
Var 3:
Ich PKV, Frau wird bei mir im landw. Betrieb angestellt für ca. 500€ und ist darüber samt Kids gesetzlich versichert.
Jetzt mal unabhängig von einer Scheinbeschäftigung.
In dieser Konstellation kommt das Kind bzw. die künftigen Kinder nicht in die kostenlose Familienvesicherung der Bauernfrau.
Man müsste die Kinder entweder in der PKV restkostenversichern oder jeweils freiwillig in der GKV.
Dann beträgt der Beitrag pro Kind mtl. ca. 152,27 € in der GKV.
Nochmal zurück zu der Variante 3:
Angenommen meine Frau geht nicht mehr in der freien Wirtschaft arbeiten.
Wenn ich Sie bei mir auf dem Bauernhof für die Buchhaltung anstelle muss es doch eine Möglichkeit geben, dass Sie in der GKV, oder?
Rossi hat geschrieben:Du solltest Kontakt mit Deiner Bauernkasse aufnehmen.
Denn mithelfende Familienangehörige sind in der Regel immer in der Bauernkasse versicherungspflichtig.
Das ist eben die Frage, was hier überwiegt.

Zuletzt geändert von Woglitz am 26.03.2013, 08:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Übersicht LKK versicherugnspflicht
http://www.svlfg.de/60-service/serv02_b ... ndsatz.pdf
Hm denn würde ich mal sagen Prüfungsverfahren durch führen lassen.
http://www.svlfg.de/
Wie groß ist denn der Hof?
Achja Nebenerwerbslandwirte unterliegen nicht der Versicherungspflicht wenn die Versicherungspflicht als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer überwiegt.
Wenn du Beamter bist, ist die Versichrungspflichit in der LKk jetzt svlg, auch nicht gegeben.
Kostenfrei ist die Versicherung für deine Frau auch nicht denn es müssen Beiträge bezahlt werden> 18 Stundenregelung usw sieht schlecht aus
Hm denn würde ich mal sagen Prüfungsverfahren durch führen lassen.
http://www.svlfg.de/
Wie groß ist denn der Hof?
Achja Nebenerwerbslandwirte unterliegen nicht der Versicherungspflicht wenn die Versicherungspflicht als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer überwiegt.
Wenn du Beamter bist, ist die Versichrungspflichit in der LKk jetzt svlg, auch nicht gegeben.
Kostenfrei ist die Versicherung für deine Frau auch nicht denn es müssen Beiträge bezahlt werden> 18 Stundenregelung usw sieht schlecht aus
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