Hallo,
ich bin in der PKV und werde vorraussichtlich zum 01.03. zu einem anderen Anbieter wechsel. Nun war ich beim Zahnarzt, der wohl ein paar Löcher zu flicken hat. Dazu folgende Fragen:
1) Gilt für das Einreichen der Rechnungstermin oder der Behandlungstermin? Anders gesagt, wenn die Behandlung am 27.02. abgeschlossen ist, ich aber die Rechnung am 01.03. erhalte, ist dann mein alter oder neuer Versicherer zuständig?
2) Angenommen ich verlagere die Behandlung in den März, also zum neuen Versicherer. Gilt das dann als geplante Behandlung, die ich angeben müsste? Der Antrag wurde bereits letztes Jahr gestellt, noch bevor ich den Zahnarzttermin hatte. Die Angaben beim Antrag waren also wahrheitsgemäß.
Zwei Fragen
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Re: Zwei Fragen
shaddi hat geschrieben:Hallo,
ich bin in der PKV und werde vorraussichtlich zum 01.03. zu einem anderen Anbieter wechsel.
Warum das, sind Sie sich über die Nachteile dessen im Klaren?
1) Gilt für das Einreichen der Rechnungstermin oder der Behandlungstermin? Anders gesagt, wenn die Behandlung am 27.02. abgeschlossen ist, ich aber die Rechnung am 01.03. erhalte, ist dann mein alter oder neuer Versicherer zuständig?
Das ist Sache der alten PKV. Weiß die neue PKV von dem Arztbesucht, ggf. musste der Angegeben werden.
2) Angenommen ich verlagere die Behandlung in den März, also zum neuen Versicherer. Gilt das dann als geplante Behandlung, die ich angeben müsste? Der Antrag wurde bereits letztes Jahr gestellt, noch bevor ich den Zahnarzttermin hatte. Die Angaben beim Antrag waren also wahrheitsgemäß.
Möglicherweise hätte das Ganze nicht angegeben werden müssen.
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shaddi hat geschrieben:Wenn die Unisex Tarife gemeint sind, ja. Ich muss aber wechseln, da es ein studentischer Tarif ist und ich das maximale Alter erreiche.
Es entfallen die besonderen Bedingungen, respektive müssen Sie aus dem Studententarif in einen Normaltarif.
Warum machen Sie das nicht bei dem jetzigen Versicherer?
Bzgl der Antwort zu Frage 1, es gilt also das Datum der Behandlung?
So ist es zumindest nachvollziehbar. Ist doch klar, dass ein Fachmann hinterfragt, wieso jemand vermutlich männl. Geschlechts in einen Unisextarif wechselt - in Deinem Fall offenbar das kleinere Übel, wenn der Wechsel unter Risikoaspekten glatt geht. Wenn.Weil ich in einen anderen studentischen Tarif wechseln werde aus Kostengründen. Eine Antwort auf meine Fragen ist das allerdings leider nicht, ich wollte nicht den Wechsel diskutieren.
Du wärst nicht der erste Kaleu, der ohne Not ein Manöver durchziehen will, das ihm nur Nachteile bringt. Sowas konnte man hier oft genug gerade noch verhindern. Da muss eine Gegenfrage schon erlaubt sein.
Deine erste Frage ist ja schon beantwortet. Es gilt das Behandlungsdatum. Der Erstversicherer ist in der Leistungspflicht, soweit dieses vor dem Vertragsende liegt. Was mit den Behandlungen nach dem 1.3. ist, dafür würde ich nicht die Hand ins Feuer legen. Dazu müsste man die genauen Antragsfragen kennen und wissen, wie zutreffend die Antworten darauf waren.
Gruß von
Gerhard
In deinem Fall ist es ja anders als befürchtet, wie wir nun ja wissen. Ein studentischer Unisexbeitrag ohne Alterungsrückstellung kann problemlos beitragsgünstiger sein als ein Bisextarif mit eingerechneter Alterungsrückstellung, die über kurz oder lang flachfällt, etwa wenn der Betreffende nach dem Studium GKV-pflichtig wird. Das könnte auf Deinen Fall ja so zutreffen. Also durchaus nachvollziehbar, wie schon geschrieben.
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